Ich habe eine Verständnisfrage beim LAPL-Erwerb mit vorheriger UL-Lizenz.
Wie sieht es rechtlich mit der Ausübung der Voraussetzung für die Mitnahme von Passagieren auf einer Echo-Maschine aus, wenn man einen LAPL erworben hat. Im Beispiel sind UL-Stunden und auch die UL-Passagierberechtigung vorhanden.
Die Frage ist nun, ob nach Scheinerhalt LAPL für die Ausübung der Passagierberechtigung
- ...die Mindeststunden (10h) bereits über vergangene UL-Stunden vorhanden sind, da ja auch UL Stunden auch für den Scheinerhalt angerechnet werden
- ....die Mindeststunden (10h) nach Scheinerhalt LAPL auch auf einem UL erfolgen dürfen
- ...die Mindeststunden (10h) nach Scheinerhalt LAPL auf einer Echo erflogen werden müssen
Weißt einer wie das rechtlich verbindlich aussieht?
Es geht dabei auch nicht um die Frage, ob man direkt nach Scheinerhalt LAPL jemanden mitnehmen sollte bzw. ob es schau wäre das zu machen-