Passagiermitnahme LAPL bei vorhandem UL-Schein

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • UL braucht keinen Sprachnachweis, ausser ein Land fordert ihn ganz konkret.

    Da hast Du wohl Recht. Das BAZL zum Beispiel fordert für die Einfluggenehmigung für UL  lediglich :"Funklizenz". 

    Mal was anderes: Hatte denn jemand im Ausland wirklich schonmal einen Rampcheck, bei dem sowas (BZF und/oder LP) gezeigt werden musste? Ich meine jetzt nicht Leute, die einen PPL haben und UL fliegen, sondern echte (only) Luftsportgeräteführer. Gibt ja doch ein paar "Europaflieger" hier im Forum...

  • Gerneflieger schrieb:
    Das BAZL zum Beispiel fordert für die Enfluggenehmigung lediglich :"Funklizenz". 
    Genau.
    Wie ich im verlinkten Fred auch schon geschrieben hatte: "Man darf hier in die Lufträume rein, in die man im Ausstellungsland der UL-Lizenz auch darf."

    Ob und wann das die UL-Piloten in D in der breiten Masse endlich mal verstehen, ich weiss nicht. Mittlerweile habe ich die Hoffnung fahren lassen.


    Chris

  • Eine Rechtsklarheit wird es hier nicht geben. Oder will sich jemand von euch mit Kontrolleuren bspw. in Frankreich anlegen, wenn die auf eine LP bestehen und euch dann ggf. grounden? Da dann einen Streit anfangen in einem fremden Land mit fremder Gesetzgebung? Wäre weit entfernt von der Heimat sicher nicht so schön, wenn ihr dann erst mal ohne euren Flieger nach Hause fahren müsstet...

    Daher: Macht die LP und gut ist. Wegen alle 5 Jahre 80 Euro isses dann auch nicht schlimm... und man lernt sogar was dabei.

  • LP hab ich ja, ich fände es  einfach nur interessant zu wissen, ob es hier jemanden gibt bei dem es schonmal kontrolliert wurde.

  • TobiasM schrieb:
    Eine Rechtsklarheit wird es hier nicht geben.
    Die gibt es doch, auch wenn das hier die üblichen Verdächtigen nicht begreifen können/wollen… Das ist glasklar geregelt, siehe von mir verlinkten Fred.

    Wegen BZF und Ausland: Das ist ein rein deutsches Ding, das kennt man im Ausland nicht und da wird demnach nie einer nach fragen. Funksprechzeugnis will man ggf. sehen, das warˋs. In manchen Ländern auch LP (vorher dort erkundigen).

    Chris

  • Chris_EDNC schrieb:
    Die gibt es doch, auch wenn das hier die üblichen Verdächtigen nicht begreifen können/wollen
    Du gehst ja nicht auf die Punkte ein, die Du in dem Thread nicht widerlegt hast.

    Man kann sehr wohl auf einen Sprachlevel verzichten, dann darf man aber nicht in alle Lufträume, das hat auch das LBA nicht anders gesagt.

    Dafür hätte ich gerne mal eine Erklärung, warum das nicht so sein sollte, denn die konnte noch neimand geben.

    Die Frage, ob man mit UL grundsätzlich einen Sprachlevel nachweisen muss, ist ja unbestritten, das muss man definitiv nicht wie man kein BZF haben muss
    Die Tatsache aber, dass ich mit dem BZF einen Sprachlevel erhalte (6-deutsch) ist aber auch enthalten.

    Chris_EDNC schrieb:
    Wegen BZF und Ausland: Das ist ein rein deutsches Ding, das kennt man im Ausland nicht
    auch das ist eine unhaltbare Behauptung.

    Natürlich kennt man es, es wird nur nicht viel drüber diskutiert.

  • Chris_EDNC schrieb:
    auch wenn das hier die üblichen Verdächtigen nicht begreifen können/wollen…
    Und ich sach es gerade noch. ;))

    Für unseren Forenpfosten nochmal extra aus dem verlinkten Fred kopiert:

    So, nun hat Frau Maxeiner (LBA) geantwortet und das Ergebnis ist wie nicht anders zu erwarten:
    "Das BZF und die language proficiency sind in Deutschland voneinander komplett unabhängig und basieren auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen.
    [...]
    Insofern das Luftfahrzeug nicht unter die EU-Regelungen fällt (s. Annex I zur Basisverordnung 2018/1139), gelten auch die Vorgaben zur language proficiency aus der VO 1178/2011 nicht und das unabhängig vom Luftraum. Insofern kann der Pilot dann nur mit einem BZF fliegen." [Hervorhebung von mir]

    Also gilt ihre Aussage (auch LBA) von weiter oben:
    "Zusammengefasst sind die UL-Piloten auch nach wie vor nicht von den Sprachnachweisen gemäß FCL.055 betroffen."
    auch bei Einflug in z.B. D oder C mit BZF. Also nix mit "ich wende falsch an".


    Chris

  • Ich sach ja nur... stell deine Rechtsauffassung dann mal bei einer Kontrolle im Ausland vor, mal sehen, ob die das dann genau so sehen ;-) Aber hey, let′s agree to disagree...

  • Das ist nicht "meine" Rechtsauffassung. Das ist ICAO bzw. UL betreffend nationales Recht. Nachzulesen in der LuftPersV und bei der ICAO. Jemand mit etwas längerer Leitung darf auch die Klarstellung des LBA zur Meinungsbildung hinzuziehen. Wenn das alles nicht reicht und man partout nicht verstehen WILL, dann macht man halt den LP und fühlt sich besser. Auch vollkommen ok :)


    Chris

  • Ein schwieriges Terrain und noch komplexer, wenn man Uniformen in einem fremden Land gegenüber steht.

    Nur eine kleine Ergänzung: Ja, die Aussage "braucht kein LP" ist in bestimmten Konstellationen eigentlich korrekt. Wobei man beachten muss, dass das für die aufgelasteten UL schon anders ausschauen kann, denn da gibt es durchaus Einzelbestimmungen, die anders aussehen. Mit einem 600kg sollte man nicht wie mit einem 450 papierfliegen.

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