Passagiermitnahme LAPL bei vorhandem UL-Schein

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • UL braucht keinen Sprachnachweis, ausser ein Land fordert ihn ganz konkret.

    Da hast Du wohl Recht. Das BAZL zum Beispiel fordert für die Enfluggenehmigung lediglich :"Funklizenz". 

    Mal was anderes: Hatte denn jemand im Ausland wirklich schonmal einen Rampcheck, bei dem sowas (BZF und/oder LP) gezeigt werden musste? Ich meine jetzt nicht Leute, die einen PPL haben und UL fliegen, sondern echte (only) Luftsportgeräteführer. Gibt ja doch ein paar "Europaflieger" hier im Forum...

  • Gerneflieger schrieb:
    Das BAZL zum Beispiel fordert für die Enfluggenehmigung lediglich :"Funklizenz". 
    Genau.
    Wie ich im verlinkten Fred auch schon geschrieben hatte: "Man darf hier in die Lufträume rein, in die man im Ausstellungsland der UL-Lizenz auch darf."

    Ob und wann das die UL-Piloten in D in der breiten Masse endlich mal verstehen, ich weiss nicht. Mittlerweile habe ich die Hoffnung fahren lassen.


    Chris

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