Moin,
ich kenne das Problem von den "anderen" Seite, was Ausrüstung etc angeht. Es gibt für bestimmte Instrumente Zertifizierungen ( jede Menge sogar ), und für den legalen Betrieb braucht es neben der Musterprüfung, der Einbauzertifizierung, den Wartungsnachweisen auch Betriebs- und Wartungsdokumente etc. So etwas gibt es per se im UL nicht. Ein zertifiziertes GPS kostet mal gerne in der Kilo-Euro-Klasse und muss beim Einbau auf Interferenzen, Antennenabschattung etc getestet und dokumentiert werden, die Betriebshandbücher ergänzt etc. Selbst ein legal als Flächennavigationsgerät eingebautes Garmin 430 hat trotz zahlreicher Musterzulassungen noch jede Menge Papierkram dran hängen.
Von der Seite erfüllt kein UL die Bestimmung für den Betrieb in Luftraum C. Gilt mit etwas weniger Aufwand auch für VOR-Empfänger etc. Der Grund, warum die Sprechqualifikation für Luftraum C und UL nicht eindeutig definiert ist, liegt vermutlich daran, das ein Sportgerät vom Gesetzgeber nicht im IFR-Verkehrsraum der Klasse C gesehen wird.
Wenn ein Lotse dich in den Luftraum lässt, ist das vermutlich auch für ihn eine Grauzone.
Gruß Raller