Nach einem kurzen Gespräch mit einem Freund habe ich gerade die Seite in Wikipedia über BZF gelesen.
Dort steht diesen Paragraph:
Obwohl die Sprechfunkzeugnisse in den Sprachen Deutsch oder/und Englisch ausgestellt werden, berechtigen sie alleine den Luftfahrzeugführer nicht zur Teilnahme am Flugfunk. Dieser muss zusätzlich entsprechende Sprachkenntnisse (Englisch: Language Proficiency) nachweisen, sofern er nicht Muttersprachler ist. Andere Personen als der Luftfahrzeugführer benötigen den Sprachnachweis jedoch nicht, um Sprechfunkverkehr in der Sprache ihres Sprechfunkzeugnisses durchführen zu dürfen.
Nun, ich habe BZF1 und mein Language Proficiency auf Englisch, somit kann ich Englisch funken in Deutschland und Ausland. Alles klar.
Vorher hatte ich BZF2. Diese ist natürlich in BZF1 auch mitbehalten. Theoretisch sollte ich auch auf Deutsch funken dürfen. Das mache ich auch seit ′ne Weile, aber ich habe keine Language proficiency für Deutsch...
Ich glaube, mein Deutsch ist inzwischen nicht so schlecht, ist aber weiterhin nicht meine Muttersprache...
Soll das bedeuten, dass ich entweder nur Englisch funken darf oder ich die Prüfung für Deutsch auch noch machen muss?
Danke für eure Meinungen!
Luca