Frage Luftraum C > 10.000 ft

Forum - Luftrecht
  • Hallo zusammen :-)

    Weiß hier jemand, wie das mit der Nutzung von Luftraum C über 10.000 ft - also nicht Kontrollzonen um Flughäfen - aussieht?

    Sowohl Hinweise auf die Rechtslage in Sachen Ausstattung als auch die Frage nach Lizenz und Funk sind mir da nicht wirklich klar.

    Herzlichen Dank!

  • Ich hatte hier mal die Antwort auf meine diesbezügliche Anfrage an das LBA oder DfS geschrieben, finde sie aber grad nicht mehr.

    Kurzfassung: Es scheitert am Flächennavigationsgerät und daher ist C für UL tabu.


    Chris

  • Chris:   ′mitführen eines SSR-Transpondergeräts ist Pflicht′   steht in meinem Ausbildungsunterlagen. ABER das hätten wir doch???

    ---
    Falls einer fragt: über die Alpen kommt man trotzdem, falls Chris Recht hat:

    .

  • Maraio schrieb:
    Chris:   ′mitführen eines SSR-Transpondergeräts ist Pflicht′   steht in meinem Ausbildungsunterlagen. ABER das hätten wir doch???
    Transponder ist kein Flächennavigationsgerät.
    Maraio schrieb:
    Falls einer fragt: über die Alpen kommt man trotzdem, falls Chris Recht hat:
    Bei uns in der Schweiz geht zu MIL OFF-Zeiten E sogar bis FL 150 :))

    Chris

  • Chris_EDNC schrieb:
    Ich hatte hier mal die Antwort auf meine diesbezügliche Anfrage an das LBA oder DfS geschrieben, finde sie aber grad nicht mehr.
    Nun habe ich wenigstens das Posting hier von mir gefunden. Daraus:

    Chris_EDNC schrieb:
    Ok, ich hatte Lust und das LBA angefragt. Unter Verweis auf FSAV §2 Abs. 1 wurde die Moeglichkeit Garmin 296, iPad etc. pp. negativ beschieden, ein legaler Einflug in C ist fuer "normal" ausgestattete UL praktisch nicht moeglich.

    Schade, das Mail vom LBA ist irgendwie verschollen...


    Chris


  • Chris_EDNC schrieb:
    Kurzfassung: Es scheitert am Flächennavigationsgerät und daher ist C für UL tabu.
    Und wenn ich jetzt so einen VOR-Empfänger nitnehme scheitert es daran, daß ich für die Benutzung dieses Geräts offiziell nicht ausgebildet wurde, so habe ich es jedenfalls irgendwie noch dunkel im Hinterkopf.

    Wobei sich natürlich die Frage stellt, was passiert wenn ein PPLer, der die entsprechende Ausbildung hat, mit einem UL mit VOR-Empfänger auf FL 135 steigt. ;-)

  • Chris_EDNC schrieb:
    Bei uns in der Schweiz geht zu MIL OFF-Zeiten E sogar bis FL 150 :))
    Klar.  "kleines widerspenstiges Bergvolk′, das könnte man doch rein sachlich interpretieren als:  von oben draufgeguckt unauffällig bis nahezu unsichtbar. Aber von der Seite gesehen: OHA!!
    (das trägt nichts zum Thema bei und ich schäme mich deshalb geringfügig)

    ...aber zum Thema: stimmt das denn mit dem VOR? Wenn ja: dann nehme ich so eine YAESU-Handgurke mit, die ein eingebautes VOR hat. FTA-750, 550 evtl. auch.  Wäre dann der Vorschrift Genüge getan?

    ...Ich hab mir gerade mal die Lufträume um die Kontrollzonen in DE angeguckt. ALLE gehen maximal bis FL100.
    Warum sollte ich also (nicht in den Alpen) über FL100 fliegen wollen? Wenn ich um/über ne CTR will, hole ich mir halt ne Freigabe, und werde in EDDS zB immer auf 7000ft drübergeschickt.
    Jetzt stelle ich den Sinn der Frage des TS in Frage, schon klar.  @Yoghurtbecher, interessieren würde es mich trotzdem warum Du fragst. Weil man wohl normalerweise nie so hoch fliegen muß, auch in den Bergen nicht. Siehe mein Foto weiter oben.


  • Maraio schrieb:
    Wäre dann der Vorschrift Genüge getan?
    Ich vermute ganz schwer, dass es ein zertifizierter Festeinbau sein muss. Wie gesagt, das LBA hat die Möglichkeit, dass ein UL die Anforderungen erfüllen kann, ausgeschlossen.


    Chris

  • habs rausgesucht.

    § 2 Beschaffenheit und Betriebstüchtigkeit der Flugsicherungsausrüstung
    (1) Die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge darf nur aus Anlagen, Geräten und Baugruppen bestehen,
    die auf Grund ihrer Eigenschaften und Leistungen unter Beachtung der festgelegten Verwendungsgrenzen
    einen zuverlässigen Betrieb gewährleisten und nach international anerkannten Standards als Luftfahrtgerät
    zugelassen sind. Darüber hinaus muss die Flugsicherungsausrüstung für den jeweiligen Verwendungszweck dem
    geltenden aktuellen Stand der Technik entsprechen. Das Luftfahrt-Bundesamt kann ergänzende Anforderungen
    oder Erleichterungen im Bundesanzeiger und in den Nachrichten für Luftfahrer bekannt machen.

    ---

    Letztendlich zieht viell. der letzte Satz:  wir verbieten es, fertig.

  • Vor ca. 10 Jahren wollte ich vorab ausprobieren, wie sich meine Remos G3 mit 80PS Rotax in Höhe des Jungfrau Joch verhält, aber deswegen nicht extra in die Alpen fliegen. In Norddeutschland habe ich per Funk über FIS nachgefragt, ob ich für einen Test mal bis in FL125 steigen dürfte und für das steigen einen Kurs 90° inbound Magdeburg VOR requestet.

    FIS hat bei Radar nachgefrage und mich während des Steigens bei FL95 an RADAR übergeben. Nach 25 Minuten und ca. 50 KM war ich bis auf FL125 gestiegen. Nach weitern 20 Minuten habe ich dann wieder den Descend requested (Englisch, weil in Luftraum C ) =;-)

    Alles eine Frage der Freigaben. Ich bin damals mit dem UL auch in 5500ft in Charlie mitten über Berlin und die Regierungs-EDR geflogen.

    Ärger gibt es nur, wenn Du nicht nach den Weisungen der Radar-Lotsen fliegst oder sonst Auffällig wirst. (Sprechfunk stottern)

    Achim

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