Luftrecht & Luftraum Diskussion

ausländische Luftsportgeräte

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191Beiträge in diesem Thema Jetzt antworten
  • Moin!

    Das hier ist sehr interessant:


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  • Äh ... §99 LuftVZO sagt doch nur dass eine Musterzulassung und eine Verkehrszulassung nötig sind, besteht aber nicht darauf dass diese auch Urrrr-deutsch sein muss, das kann dann doch genau so gut auch eine ausländische Musterzulassung sein, oder bin ich da jetzt schräg dass ich diese Behördenmeinung nicht nachvollziehen kann?

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  • Stimmt.

    Aber da steht auch:

    Ausländische Luftsportgeräte mit einer höchstzulässigen Leermasse bis 120 Kilogramm, die von einem deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden, bedürfen der Musterprüfung nach § 11 der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät. Der Beauftragte kann einzelne ausländische Nachweise zur Erteilung der Zulassung nach Satz 1 anerkennen, wenn gewährleistet ist, dass eine Gleichwertigkeit der ausländischen technischen Anforderungen und Prüfverfahren vorliegt.

    Wenn die schon eine gleichwertige Zulassung für 120 Kg fordern, werden sie das doch sicher auch für die Großen tun.

    Das wirbelt gerade mächtig Staub auf. Sieht aus, als wollten die Verbände jetzt mal endlich ihre Sicht der Dinge durchsetzen.

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  • Quax der Bruchpilot schrieb:
    Wenn die schon eine gleichwertige Zulassung für 120 Kg fordern, werden sie das doch sicher auch für die Großen tun.
    Der Knackpunkt, sie haben es aber nicht reingeschrieben und umgekehrt kann man genauso argumentieren dass sie das bewusst nicht reingeschrieben haben, weil unter 120kg direkt daneben haben sie es gefordert, sie haben es beim Schreiben also gewusst.
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  • Boah....

    Wissen wir was der "dargestellte Sachverhalt" genau war?

    Interessant ist, dass die Argumentation eigentlich nur auf die Zulassung des LSG zielt, hätte da auch erwartet, dass die Lizenz ebenfalls ein Thema ist.

    Quax der Bruchpilot schrieb:
    Wenn die schon eine gleichwertige Zulassung für 120 Kg fordern
    Ja, da steht aber Musterzulassung (nicht Stückprüfung) und ausländische können anerkannt werden....müsste mit diesem Schreiben wenig zu tun haben. (Wenngleich demnach explizit die ausländische Musterzulassung anerkannt werden müsste)
    Quax der Bruchpilot schrieb:

    Das hier ist sehr interessant:

    Darf man fragen auf welchem Weg du das bekommen hast?
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  • Nein, wir wissen leider nicht was der genaue Sachverhalt war. Und das ist sicher auch ein Problem.

    Das hat mich als Information für Flugleiter erreicht. Ich dachte, das ist für einige Leute hier vielleicht interessant.

    Ich verkneife mir mal jede Interpretation. Da liegt man schnell daneben. Mit gesundem Menschenverstand hat das alles nichts zu tun.

    Tom

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  • Bleibt die Frage wer nun "örtliche Luftaufsicht" definiert, der Flugleiter, der sich an manchen Plätzen als Info-Controller aufspielt oder ein BFL?

    Und was gilt als Betrieb? Bin ich Betreiber wenn ich das Flugzeug nur ab und an fliege oder wenn ich Halter bin?

    Würde bei uns auch 2 Leute am Platz betreffen, könnte für die schwierig enden.

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  • Interessant.  

    Ausländische Flugzeuge dürfen nach Deutschland fliegen. Das ist fakt. 

    Grundgesetz sagt auch das alle Menschen gleich sind egal welchen Geschlecht, Welcher Hautfarbe und Herkunft. 

    Aber jetzt darf ein Deutscher Steuerzahler weniger wie ein anderer Europäer. 

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  • Warum aufregen? Das ist doch beim Auto auch nicht anders, wenn du nach Deutschland ziehst, musst du irgendwann dein Auto auch hier anmelden... 

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