Unerlaubter Kunstflug mit UL - und deren Konsequenzen?

Forum - Luftrecht
  • mlschmid schrieb:
    ...vielleicht bekommen Flugzeuge, die "besonders" sind wie Experimentals, Einzelstücke oder Eigenbauten  in Italien immer die selben Kennungen wie italienische ULs? Oder es ist ein UL-Experimental? Oder...
    Wenn das alles legal wäre, müsste man den Protagonisten doch nicht hinter Begrifflichkeiten wie "geschickt geschnitten" verstecken, sondern könnte sein Treiben mit ausgestrecktem Mittelfinger dokumentieren. Wen will der Vogel eigentlich beeindrucken?

    Dass es einschlägige Videos ohne dieses spätpubertäre Verhalten auch gibt, beweist "der" hier https://www.youtube.com/watch?v=9M1ItQXSNwA Völlig entspannt und meiner Meinung nach wirklich gut gemacht!

  • mlschmid schrieb:
    Und die Regeln für ULs sind Ländersache und damit nur bedingt vergleichbar. Wenn bei D-Mxxx registrierten ULs eine Bedingung ist, dass Kunstflug nicht erlaubt ist, gilt das nicht unbedingt auch für andere Länder.
    Das ist korrekt, aber da würde ich doch gerne erstmal belegt haben, dass Italien Kunstflug mit ULs erlaubt. Sonst macht das nämlich kein mir bekanntes Land (die beiden Twister in GB sind auch keine ULs)
    mlschmid schrieb:
    Oder es ist ein UL-Experimental?
    Auch ein "UL-Experimental" ist ein UL und darf nur was ein UL darf.

    Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Bezeichnung "Experimental" in Europa äusserst unpräzise ist. Selbst in den USA gibt es da mehrere "Experimental"-Klassen.

    In der EU ist das was gemeinhin als Experimental bezeichnet wird ein Flugzeug der beschränkten Sonderklasse, was später nach Abschluss der Erprobung und Zulassung im Annex 1 auftaucht.

    Dieses darf Kunstflug machen, wenn es in Entwurf und Erprobung für Kunstflug vorgesehen ist.
    Nur weil jemand in USA damit Kunstflug macht, ist das keine Aussage darüber, wofür das Flugzeug ausgelegt und zugelassen ist, da solche Flugzeuige in USA oft als "Experimental for racing and exhibition" geführt werden.

    mlschmid schrieb:
    Bis dahin gehe ich davon aus, dass die Sache schon okay war.
    und ich gehe davon aus, dass sowas bis zum Beleg der Zulässigkeit mit italienischen ULs und Zulässigkeit in der notwendigerweise vorliegenden Einfluggenehmigung eben nicht zugelassen ist, nur weil ein selbsternannter Leutnant das behauptet.
  • @Steffen: Bei mir gilt halt immer "in dubio pro reo". Solange hier niemand einen klaren Text aus den italienischen UL-Vorgaben aus dem Hut zaubert, wo drin steht: "Kunstflug verboten", sind das alles nur Annahmen, schreibst Du ja auch.

    Und wenn ich z.B. meinen Wohnsitz - sagen wir mal - in Tschechien hätte, weil sich das für mich steuerlich in meinem Unternehmen und privat gut macht und ich viel in der Welt unterwegs bin, so dass ich es auch begründen kann, dann spricht auch nix dagegen, mein UL dort zu registrieren. Die gesetzlichen Spielräume auszunutzen ist nicht verboten. Nur ehrlich gesagt, das würde ich auch nicht der ganzen Welt auf die Nase binden.

    Ich möchte noch mal klarmachen, ich bin weder befreundet mit dem Mann noch gibt es irgendwelche geschäftlichen Beziehungen. Nur ist auch die Fliegerwelt nicht nur schwarz oder weiss. Und gerade so Rechtskram ist immer irgendwie grau. Das musste ich in 25 Jahren Selbständigkeit lernen.

    Zurück zum Thema: sprecht den Mann an, fragt ihn. Konfrontiert ihn mit Euren Erkenntnissen. Ihr wisst da vielleicht mehr als ich. Dann wird sich doch schnell zeigen, ob er Quatsch erzählt und Mist baut. Und dann bei Nichteinsehen und Wiederholung ggfs. vorgehen gegen Ihn. Vielleicht gebt Ihr dann mal Feedback im Forum, was tatsächlich rauskam am Ende?

    VG,
    Michael

  • Bei diesem Thema bräuchten wir Herrn Zimmermann als Psychoanalytiker. Ich bin keiner, aber aus psychologischer Sicht, gibt es so ein Phänomen, dass wir auf Menschen, die sich die Freiheit nehmen - die wir uns wünschen würden - uns aber aus (z.B) gesetzlichen Gründen verwehrt sind, ganz besonders angefeindet reagieren. Um dir vielleicht etwas zu helfen, es steht dir frei dasselbe zu tun. Aber wenn du dich als rechtschaffender braven Bürger siehst und das auch leben willst, musst du/wir auch mit der anderen Seite leben. 

  • fl95 schrieb:

    https://www.fliegermagazin.de/flugzeuge/ul-formation-pioneer-team/

    Achim

    Als wir vor einigen Jahren das Pioneer 300 Team bei einem Flugtag am Platz hatten, gab es auch erst kritische Fragen des Regierungspräsidiums. Sie durften dann aber ihr normales Programm fliegen, da sie nicht als UL registriert sind, sondern wohl eher unsere E-Klasse entsprechen. Sie sind auch nicht baugleich zu den ULs, zumindest die Motoren haben ein anderes Schmiersystem.

    Grüße

    Maik

  • mlschmid schrieb:
    Bei mir gilt halt immer "in dubio pro reo".
    Bei mir grundsätzlich auch. Aber eben nicht unendlich und meione Zweifel sind halt deutlich kleiner als Deine. Habe ich wohl zuviel mit Zulassungen zu tun gehabt.

    Das Problem ist, dass alle mir bekannten UL-Zulassungen in der EU eben keinen Kunstflug erlauben und damit lande ich in in einer Beweislastumkehr.

    Ziemlich sicherer Fakt ist aber, dass ein UL aus Italien in seiner Einfluggenehmigung quasi keine Chance auf Kunstflug in Deutschland hat. (das muss in der Einfluggenehmigung stehen!)

    Damit landen wir wieder bei der einfachen Frage:

    ist das in Italien ein UL? Dann muss ich davon ausgehen, dass es mit der Einfluggenehmigung keine Kunstflugerlaubnis hat.

    Ist das in Italien kein UL und hat es dort eine Kunstflugberechtigung? Dann hat es eine Chance auf eine Einfluggenehmigung mit Kunstflug.

    Alles in allem: mit dem Kennzeichen ist nach mehrfach gewendeter Betrachtung kein legaler Kunstflug in D möglich und da ist das in dubio pro reo halt nun mal auf der Seite des Verbotes.

    Und ja, zugegeben, da bin ich auch empfindlich drauf, weil ich mit solchen Kandidaten schon seit Ewigkeiten Probleme habe, weil sie einem den Ruf der qualifizierten Kunstfliegerei total versauen.
    Ich habe deutliche Einschränkungen in den letzten Jahren bekommen und daher muss ich ganz klar sagen, dass diese Aktionen definitiv aus solchen Quellen kommen.

    Wenn Du bereits Einschränkungen Deiner Fliegerei bekommen hättest, weil einige selbsternannte Helden solchen Schindluder treiben, wärst Du vermutlich auch empfindlicher.

  • FMBNK schrieb:
    dass wir auf Menschen, die sich die Freiheit nehmen - die wir uns wünschen würden - uns aber aus (z.B) gesetzlichen Gründen verwehrt sind, ganz besonders angefeindet reagieren.
    Ach Du jemineh, jetzt kommt auch noch die Neid-Keule.

    Komisch, ich mache mit zertifiziertem Gerät und mit Lizenz Kunstflug, wieso sollte ich auf einen Menschen neidisch sein, der das in total selbstdarstellerischer Manier mit anscheinend unzertifiziertem Gerät tut?

    Das will mir jetzt nicht so recht in den Kopf...

    Egal, ich fahr dann mal morgen auf einen Kunstflugwettbewerb und bin dann neidisch auf ein paar krumme Rollen mit einem UL...

  • Steffen_E schrieb:
    dass ein UL aus Italien in seiner Einfluggenehmigung
    Steffen_E schrieb:
    das muss in der Einfluggenehmigung stehen!
    Steffen_E schrieb:
    Dann hat es eine Chance auf eine Einfluggenehmigung
    Was für eine Einfluggenehmigung?
  • StevenOS schrieb:
    Was für eine Einfluggenehmigung?
    UL aus Italien = Nationale Zulassung, darf nur den Luftraum des Zulassungslands also hier Italien benutzen = benötigt Einfluggenehmigung für jedes andere Land, was zu einem kleinen Anteil pauschal zu bekommen ist, in den allermeisten Fällen aber eine (in aller Regel kostenpflichtige) Einfluggenehmigung braucht = sonst (illegales Nutzen und schwerer Eingriff in den fremden Luftraum = schwere Straftat).
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