Probleme bei der Anmeldung einer Ex F registrierten Maschine

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  • Diese Frage geht jetzt an diejenigen hier die gezielt auch schon eine Maschine aus F importiert und in D zugelassen haben.

    Zur Sachlage, ich habe eine gebrauchte Maschine aus Frankreich gekauft. Diese wurde ordnungsgemäss vom Vorbesitzer abgemeldet, Kaufvertrag liegt vor, ebenso die ungültig gemachte "Carte D′identification ULM "

    Nun wurde hier eine JNP gemacht, eine Wägung, Avionikprüfung etc. und die Unterlagen zum DAEC gesendet (inkl. Kopie des Kaufvertrags usw.

    Gestern erhielt ich die Info durch den DAeC das die Zulassung nicht durchgeführt wird, weil die Bestätigung der Löschung in Frankreich in Englischer Sprache fehlt. Ich habe daraufhin den Vorbesitzer gebeten diese zu organisieren. Das Ergebnis steht aus.

    Er sagt jedoch das er so ein Dokument nicht kennt und sowas seines Wissens nach nicht existiert, der DAeC jedoch sagt das dies immer so wäre und ohne diese eine Zulassung in D unmöglich ist. Auf meine Frage wieso das Dokument in Französischer Sprache nicht reicht wurde entgegnet das man kein Französisch könne.

    Mein Einwand das die Franzosen Englisch ungeil finden wurden nicht gehört, es gäbe das Dokument und ich soll es organisieren.

    Ich finde das ganze etwas seltsam denn es gibt einen Kaufvertrag, einen Löschungsantrag, und alle sonstigen Dokumentationen.

    Hat jemand schonmal diesen Weg bestritten? Kann mir jemand eine anonymisierte Kopie eine solch "französisch/englischen" Löschungsbestätigung mal zusenden um zu sehen ob es die gibt bzw. wie die ausieht?

    Da steht jetzt also ein ziemlich teurer Haufen Aluminium flugbereit im Hangar und ich stecke fest....

  • Moin,

    es gibt "offizielle Übersetzer" für Dokumente. Ist quasi wie notariell beglaubigt, mit Stempel etc. Frag doch mal, ob so eine Übersetzung mit beigefügtem Original nicht auch reicht. Haben wir bei einer Erbschaft in Spanien auch so gemacht. Kostet etwas für den Übersetzer, geht aber schnell und sauber...

    Gruß Raller

  • Oder frag beim anderen Verein wie die sowas handeln. Evtl sind die ja unkomplizierter ?

  • Ich dachte auch... was sagt denn der DULV?

    gruss enno

  • Also es ist so, dass es diese Abmeldebestätigung bei den DGAC (zuständige Französische Behörde) tatsächlich nicht gibt. Ich habe selber schon einen F eingelösten Flieger über FK-Speyer (es war eine FK9) nach Deutschland verkauft.

    Dank einer sehr verständnisvollen Beamtin beim DGAC bekam ich dann doch eine Bestätigung für den neuen Besitzer. Diese musste sie aber "freihändig" erstellen. Ein entsprechendes Formular existiert nicht und ist auch nicht vorgesehen, weil UL′s in Frankreich in KEINEM Flugzeugregister nach Deutscher Vorstellung eingetragen sind und genau aus diesem Grund braucht es auch KEINE Löschung in einem französischen Register. Das aber hat der Deutsche Amtsschimmel im vereinigten Europa noch nicht erkannt oder begriffen.

    Ich hoffe für Dich auf einen engagierten Verkäufer, der mit viel Fingerspitzengefühl die französischen Behörden zum Einlenken bringt, oder aber einen Deutschen Beamten, der seinem Ruf und Namen eben nicht gerecht wird und den Kopf einschaltet.

  • ach und noch etwas....., ich habe bereits zwei Deutsche UL′s (eine FK9 und eine FK12) nach Frankreich importiert und absolut - aber wirklich absolut problemlos - einlösen lassen und da braucht keiner eine Löschungsbestätigung aus dem Deutschen Register, obwohl ich sie bekommen habe.

    Lass mich Deine private E-Mail Adresse wissen und ich stell Dir die Löschungsbestätigung zu, welche mir damals geschrieben wurde.

  • Hallo,

    Danke. Genau so hat es mir der Verkäufer auch beschrieben. Er sagte beim Verkauf schon, als ich erwähnte das ich eine Löschungsbestätigung benötige, es sowas in Frankreich nicht gibt.

    Die übliche Praxis ist, sagte er, das sein gelber Schein "Carte D′identification ULM" also das Pendant zu unserem Eintragungsschein, von ihm als Ex Halter durchgestrichen wird und dann an den Verband in FR geht um das Flugzeug annulieren zu lassen. Diesen Scan habe ich. Das Original ist zum Verband gegangen.

    Er sagte das es da keine Bestätigung gibt.

    Die Aussage des DAeC ist, das sie "etliche" solcher Löschungsbestätigungen aus Frankreich in Deutsch und in Englisch in den letzten Jahren bearbeitet hätten. Auf meine Bitte mir das als Kopie anonymisiert zukommen zu lassen damit ich gezielt danach in Frankreich nachfragen kann, wurde mit Hinweis auf die bevorstehende Aero gesagt das man da aktuell keine Zeit für hätte. 

    Kann ich akzeptieren da Messestress immer blöd ist. Bin selbst oft auf solchen Events. Wenn Du aber sagst das es sowas nicht gibt, dann Frage ich mich --> was hat der DAeC denn da vorliegen?

  • meine email ist moin ätt d-moin.de 

  • Hallo Mion,

    ich habe vor 6 Wochen ein ehemals F Zugelassenens UL erworben und hier angemeldet. Die "Carte D′identification ULM ist bei mir nicht ganz in Französisch. Ganz unten stehen 2 Sätze in English. Sowohl ich, als auch der DAEC hatten dieses erst mal nicht gesehen. Nach Rücksprache sagte man mir das sogar meine Frau als Französisch Lehrerin das übersetzen dürfte. Als ich es ihr gab fragte sie mich warum eigentlich. Da unten ganz klein alles in English drauf steht. Vielleicht ist es bei dir ja auch so. Schau mal genau hin :-)  LG Flyingflo

  • Bei meiner ist alles auf franzoesisch (5 Jahre alt).

    Chris

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