Probleme bei der Anmeldung einer Ex F registrierten Maschine

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Nur französisch!

  • So, vielen Dank an FJTOO,

    dank seines Formulars konnte ich das Problem heute Morgen bereist mit den Franzosen klären und habe nun das geforderte Dokument. 

    Vielen Dank nochmal an FJTOO, so macht das Spass!!

  • So geht grenzüberschreitende kameradschaftliche Hilfestellung (Deutschland / Frankreich / Schweiz) und schon bekommt ein Flieger wieder Luft unter die Flügel.

    Lieber Moin, ich wünsche Dir viel Freude mit deinem "neuen" UL und allzeit genügend Rückenwind und happy Landings.

  • Und wie war die Lösung? 

    Was war es für ein Formular welches die Behörde selbst nicht kennt?

    gruss Enno 

  • Nun, alle Seiten haben ein wenig recht allerdings sind die Begrifflichkeiten wohl unterschiedlich auszulegen. In Frankreich werden UL′s nicht im Luftfahreugregister geführt. Demzufolge kann dort nix gelöscht werden, die Löschung erfolgt formlos durch den letzten Eigner mittels seiner Unterschrift/Datum und zwei Strichen und händisch eingefügtem "Annuleé" auf seinem "gelben" Zettel.

    Auf Nachfrage erhält man das hier:

    In Frankreich sind Ultraleichtflugzeuge nicht wie z. B. Flugzeuge mit Lufttüchtigkeitszeugnis im französischen Zivilregister eingetragen. Sie haben keine Kennzeichen, sondern eine Identifikation. Wir versichern, dass das Kleinstflugzeugtyp: xxx xxx Seriennummer xxx nicht mehr für den Flug nach Frankreich bestimmt/registriert ist.

    Bon! Damit ist für die Franzosen der Fisch gegessen. Das identische Dokument seiner Maschine hatte mir FTJOO freundlicherweise zugemailt damit ich erstmal wußte worums geht.....

    Gleicher Wortlaut nur andere Identifikaton; Type und Seriennummer :-), Ach ja und Sachbearbeiter. Bei ihm wars ne Dame bei mir ein Herr ;)

    Halten wir also fest für alle die denselben Weg gehen wollen. 

    Damit der DAeC ein aus F importiertes UL zulässt muß nicht die Kopie der annulierten "Carte D′identification ULM" "gelber" Zettel an den DAeC gesendet werden (wobei der eigentlich aussagekräftig ist da die Abmeldung in F formlos erfolgt...) sondern zusätzlich noch die "Direction de la Sécurité de l′Aviation Civile Nord-Est" angemailt werden dieses Dokument zu erstellen. Idealerweise durch den Vorbesitzer. Bei mir hat`s aber auch mit Google Translate funktioniert wenn man kein französisch kann.

    Wahnsinn wie pragmatisch es in anderen Ländern geregelt ist :-)

  • Wahnsinn wie pragmatisch es in anderen Ländern geregelt ist :-)

    Richtig geil wird das bei der Verlaengerung der Zulassung. Sie schreiben einen per Email an und man schickt das Formular per Mail zurueck („alles ist wie gehabt mit dem Flieger“), thats all... Meine Muehle ist jetzt glaub 5 Jahre in F zugelassen, ich habe seither noch keinen einzigen Euro fuer irgendwas Administratives ausgegeben (Zulassung, Medical, irgendwelche Checkfluege, Pruefungen, egal was). Wirklich nada.

    Chris

  • Moin MOIN,

    dann jetzt noch einmal herzlichen Glückwunsch zum neuen ′deutsch registrierten′ Flieger und allzeit Holm und Rippenbruch!

    gruss enno

  • Soderle,

    dann mal fettes Lob an den DAeC! Von übersenden der Abmeldung aus F bis Zulassung der Maschine verging exakt 1Tag! Inkl. Sondergenehmigung für kleineres Kennzeichen sowie neuem Transpondercode.

    The Eagle has landed 😁



  • Moin Moin,

    die sieht ja richtig gut aus, endlich mal eine die nicht in Rot lackiert ist.

    Stefan

  • Moin Andi,

    Glüchwunsch, sieht mega aus! Ich hoffe wir sehen uns am 25. Mai beim Roland?

    Viele Grüße, Oli

Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Wie häufig haltet Ihr die Halbkreisflugregel ein?

Eher häufig!
35.5 %
Immer!
31.8 %
Hin und wieder!
16.1 %
Nie!
9.1 %
Eher selten!
7.4 %
Stimmen: 242 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 22 Besucher online.

Anzeige: EasyVFR