Meiner Meinung nach obliegt dem Inhaber der Genehmigungsurkunde eines Landeplatzes die Verkehrssicherungspflicht. In der Genehmigungsurkunde sind die entsprechenden Flächen ausgewiesen, also in jedem Fall die Start- und Landebahn einschließlich der Rollwege.Nur was bedeutet dieses "Verkehrssicherungspflicht" in der Praxis genau? Darf er sagen, in welche Richtung ich rollen darf und in welche nicht? Das wuerde dann in der Endkonsequenz bedeuten, dass er Start- und Landerichtung vorschreiben kann...
Chris_EDNC schrieb: Nur was bedeutet dieses "Verkehrssicherungspflicht" in der Praxis genau?Naja, einfach ausgedrückt ist der Platzhalt/FL dafür veranwortlich, dass alle Flugbetriebsflächen gefahrlos zu benutzen sind. Das kann er auch dadurch sicherstellen, indem er die Nutzungsart vorschreibt oder einschränkt: "Heute nur Landungen auf der XX!" ( Weil z.B. der Sicherheitsstreifen in Verlängerung der YY nicht benutzbar ist)
Chris_EDNC schrieb: Darf er sagen, in welche Richtung ich rollen darf und in welche nicht?Na klar! Du kannst ja nicht wissen, dass im TW zur XX auf halber Strecke ein Wildschwein gewühlt hat. Rollst Du da rein, wäre der Platzhalter schadensersatzpflichtig. Und ein Rollen nach eigenen Ermessen, also auf eigenes Risiko gibt es nicht, wenn der Platz in Betrieb ist = ein FL anwesend ist.
JaqueC schrieb: Ich fliege einige Jahre.... musste wohl noch ein paar Jahre länger fliegen... :-D
denn sowas kommt ständig vor. (dass ein FL sagt was zu tun oder zu lassen ist!!)Ich würde es so formulieren. Die letzten Jahre ist das, was ich erwartet habe, was erforderlich war und was mein Fluggerät konnte deckungsgleich mit den Wünschen und Absichten des Flugleiters. Ich empfinde das nicht als sagen, was zu tun oder zu lassen ist, weil beide Interessen deckungsgleich sind. Ein paar Ausnahmen sind bereits geschildert und auch dort kam zu keinem Zeitpunkt das Gefühl auf, ich würde gegen Ego-Windmühlen anlaufen. Ich habe das Gefühl, es wird angenommen, Flugleiter ignorieren Wünsche und bestehen auf dem Gegenteil, nur um jemand zu zeigen, wer die Hosen an hat. Mir ist es noch nicht passiert, auf keiner Seite und ich kenne Geschichten darüber nur aus Gaststätten oder eben Foren.
Michael
Und ein Rollen nach eigenen Ermessen, also auf eigenes Risiko gibt es nicht, wenn der Platz in Betrieb ist = ein FL anwesend ist.Achtung, jetzt wird es spitzfindig, aber das ist halt die Frage: Es gibt ja einen Start "nach eigenem Ermessen", genau genommen ist dies jeder Start. Und jeder Start bedingt eine gewisse Rollstrecke auf der Bahn. Oder zaehlt der Startlauf (und Landung) doch nicht zum rollen an sich (parken sie mal da drueben bitte)? Dann waehre die Bahn nur sehr eingeschraenkt im "Hoheitsbereich" des FL.
Wer ein Luftfahrzeug auf einem Flugplatz oder in dessen Umgebung führt, ist verpflichtet,
2.die Verfügungen der Luftaufsicht und die Anweisungen des Flugplatzunternehmers zu beachten;
denn sowas kommt ständig vor. (dass ein FL sagt was zu tun oder zu lassen ist!!)
Wie hier zum Beispiel ;-)