Rollhalt XY "abflugbereit"

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  • Meiner Meinung nach obliegt dem Inhaber der Genehmigungsurkunde eines Landeplatzes die Verkehrssicherungspflicht. In der Genehmigungsurkunde sind die entsprechenden Flächen ausgewiesen, also in jedem Fall die Start- und Landebahn einschließlich der Rollwege.
    Nur was bedeutet dieses "Verkehrssicherungspflicht" in der Praxis genau? Darf er sagen, in welche Richtung ich rollen darf und in welche nicht? Das wuerde dann in der Endkonsequenz bedeuten, dass er Start- und Landerichtung vorschreiben kann...


    Chris
  • Chris_EDNC schrieb: Nur was bedeutet dieses "Verkehrssicherungspflicht" in der Praxis genau?
    Naja, einfach ausgedrückt ist der Platzhalt/FL dafür veranwortlich, dass alle Flugbetriebsflächen gefahrlos zu benutzen sind. Das kann er auch dadurch sicherstellen, indem er die Nutzungsart vorschreibt oder einschränkt: "Heute nur Landungen auf der XX!" ( Weil z.B. der Sicherheitsstreifen in Verlängerung der YY nicht benutzbar ist)
    Im Übrigen reden wir hier ja in erster Linie von Sonderlandeplätzen und die sind alle PPR, da darf man vielleicht landen, muss es aber nicht. Oder anders ausgedrückt, wenn es dem Platzhalter gefällt, gestattet er einem anfragenden Lfz zu landen, oder eben auch nicht. Es gibt weder eine Betriebspflicht noch einen Rechtsanspruch dort zu landen.

    Chris_EDNC schrieb: Darf er sagen, in welche Richtung ich rollen darf und in welche nicht?
    Na klar! Du kannst ja nicht wissen, dass im TW zur XX auf halber Strecke ein Wildschwein gewühlt hat. Rollst Du da rein, wäre der Platzhalter schadensersatzpflichtig. Und ein Rollen nach eigenen Ermessen, also auf eigenes Risiko gibt es nicht, wenn der Platz in Betrieb ist = ein FL anwesend ist.

    Und was das Vorschreiben der Landerichtung angeht, so ist das z.B. auf der Wasserkuppe (Sonderlandeplatz mit FL) gang und gäbe.

    Michael
  • Verkehrssicherungspflicht ist im Wort gut erklärt. Ist das Gras zu hoch, muss gemäht werden. Wenn das nicht geht, wird der Platz zugemacht, bis es geht. Nicht "zugemacht" per Ordre de Mufti, sondern weil der Platzhalter entscheidet, dass 30 cm hohes Gras nicht zu einem sicheren Rollbetrieb geeignet ist. Es gibt Unterschiede Sonderlandeplatz zu VLP.

    Sperrung Rollweg wegen Grassaat, Hinweis auf Wurzel-Durchwuchs, solche Dinge. Wir entfernen uns immer mehr weg von dem Regelfall (Platz offen, keine Probleme, lediglich üblicher Verkehr in der Luft) zu komischen Spezial-Szenarien mit hohem Konflikt-Wert und sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit. Ich fliege einige Jahre. Die Landungen oder Starts mit Undeutlichkeiten wie hier geschildert kann ich an den Fingern einer Hand abzählen und mit den restlichen noch ein Bier halten. Keine der Situationen führte zu Folgen oder Klärungen danach, von keiner Partei. Die Bitte nach einer anderen Bahn kommt 2-3x pro Jahr vor und war nie ein Problem. Auch wenn ich ab und zu als Flugleiter im Türmchen sitze, ist die Anzahl der komischen Dinge erstaunlich gering. 99% der Geschichten schafft es kaum über das Kurzzeitgedächtnis hinaus, dass verbleibende % garantiert das After-Landing-Bier auf kosten des Verursachers. Verfehlungen haben auch einen sozialen Aspekt.

    Mit fliegerischem Gruß
    Johannes

    EDIT wegen Wasserpuppe: Dort käme ich nicht auf den Gedanken, eine andere Bahn zu wählen, weil es dort ein Verfahren gibt, das kommuniziert ist. Geht es dort nicht, bin ich an dem Tag in dem Flugzeug der falsche Mann für den Platz und fliege woanders hin, mal abgesehen vom Kontingent und PPR.
  • JaqueC schrieb: Ich fliege einige Jahre.
    ... musste wohl noch ein paar Jahre länger fliegen... :-D
    denn sowas kommt ständig vor. (dass ein FL sagt was zu tun oder zu lassen ist!!)

    Michael
  • denn sowas kommt ständig vor. (dass ein FL sagt was zu tun oder zu lassen ist!!)

    Michael
    Ich würde es so formulieren. Die letzten Jahre ist das, was ich erwartet habe, was erforderlich war und was mein Fluggerät konnte deckungsgleich mit den Wünschen und Absichten des Flugleiters. Ich empfinde das nicht als sagen, was zu tun oder zu lassen ist, weil beide Interessen deckungsgleich sind. Ein paar Ausnahmen sind bereits geschildert und auch dort kam zu keinem Zeitpunkt das Gefühl auf, ich würde gegen Ego-Windmühlen anlaufen. Ich habe das Gefühl, es wird angenommen, Flugleiter ignorieren Wünsche und bestehen auf dem Gegenteil, nur um jemand zu zeigen, wer die Hosen an hat. Mir ist es noch nicht passiert, auf keiner Seite und ich kenne Geschichten darüber nur aus Gaststätten oder eben Foren.

    Mit fliegerischem Gruß
    Johannes
  • Und ein Rollen nach eigenen Ermessen, also auf eigenes Risiko gibt es nicht, wenn der Platz in Betrieb ist = ein FL anwesend ist.
    Achtung, jetzt wird es spitzfindig, aber das ist halt die Frage: Es gibt ja einen Start "nach eigenem Ermessen", genau genommen ist dies jeder Start. Und jeder Start bedingt eine gewisse Rollstrecke auf der Bahn. Oder zaehlt der Startlauf (und Landung) doch nicht zum rollen an sich (parken sie mal da drueben bitte)? Dann waehre die Bahn nur sehr eingeschraenkt im "Hoheitsbereich" des FL.

    Und ja, die Wasserkuppe ist ein Sonderfall. Bitte fuehre nicht immer wieder diesen Platz an, um allgemeine Dinge zu erklaeren.


    Chris
  • Chris, sind wir bei der Betrachtung nicht bereits im Spitzfindigkeits-Nirwana und sehen bereits in den tiefen Tunnel der Lebensunfähigkeit?

    mit fliegerischem Gruß
    Johannes
  • Bzgl. des Hoheitsgebietes des Flugleiters hilft die Lektüre der LuftVO §22 weiter....  
    Hier ein kleiner Auszug....:
    Wer ein Luftfahrzeug auf einem Flugplatz oder in dessen Umgebung führt, ist verpflichtet,

    2.die Verfügungen der Luftaufsicht und die Anweisungen des Flugplatzunternehmers zu beachten;

    NFL II 37/2000 hilft bei der Platzrunde...

    Ansonsten lässt sich auch das "Abflugbereit" leicht erklären... aber die Diskussion ist vermutlich eh nur wetterbedingt!
  • denn sowas kommt ständig vor. (dass ein FL sagt was zu tun oder zu lassen ist!!)

    Wie hier zum Beispiel ;-)

  • @JaqueC: 


    1. Es heißt Mowa
    2. Es wurde klar gestellt, dass "Abflugbereit" gemeldet werden muss. 
    3. Ich würde nie "Endteil" melden. Das ist nämlich die falsche Formulierung. 
    4. Das Angebot steht. Ich melde alles und du siehst mich trotzdem nicht. Es gibt genug Leute die meinen seh ich nicht, kann ich ja noch auf die Bahn. Jemand, der Platzrunden fliegt ist nicht verpflichtet sich zu melden. Er muss nicht mal ein Funkgerät haben soweit mir bekannt ist. 
    5. Ich hätte gern alle Informationen, die mir eine sichere Landung leichter machen. Also auch, ob da einer am Rollhalt steht und auf die Bahn will. 
    6. Ich hätte auch gern, dass ich alle Informationen für einen sicheren Start habe. Deswegen melde ich Abflugbereit. 

    Grüße
    Olli
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