NRW-Aviator schrieb:
130€ für was?
Gibt es was Neues? Ist die Gebühr jetzt Höchstrichterlich abgesegnet ? Offene Verfahren ?
Widerspruch gegen TKG/EMVG-Bescheide.
Alles nachzulesen auf der DAeC Seite (Hintergrund, Musterbriefe etc.) http://www.daec.de/service/musterverfahren/
Zahlen muss man in jedem Fall erst mal. Wer möchte, kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und die Entscheidung abwarten (macht man also nichts falsch ;-)
So long
Thomas
Hallo
über die Bundesnetzagentur muß ich mich schon wieder ärgern.
Die senden mir eine Rechnung für 2015 obwohl ich da das UL gar nicht mehr besessen habe.
"Hätte ich vergessen abzumelden". OK, wusste ich nicht. Gleichzeitig bekommt man die Info das ein Flugzeug vom Käufer hätte gar nicht beim LBA angemeldet werden können wenn da nicht ein Zeugnis der Bundesnetzagentur mit dem Neu-Eigentümer vorliegt.
Ich soll also Kosten für die Zeit von 2013 bis 2015 bezahlen. Das soll jetzt noch bis 2017 weitergehen, da sie ja da erst Kenntnis erhalten hatten. Das kann man doch nachträglich rechtlich heilen. Können gerne Info über den Käufer von mir bekommen.
Nur ,warum kommt da nicht zeitnah eine Rechnung? Dann kann man reagieren. Wie soll man dann zig Jahre später da noch reagieren wenn die das aussitzen und dann die Rechnung irgendwann erstellen. Ich bin doch nicht für die Unzulänglichkeiten der Behörde zuständig.
7 Jahre hört man nichts dann wird da was fakturiert.
Über den Sinn solcher Rechnung brauchen wir uns hier nicht unterhalten. ( Widerspruchverfahren DaeC )
Kulanz, Fehlanzeige.
Aber diese Behördenwillkür regt mich auf.
Wer hat da ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Peter
Selbes Problem: Flieger Februar 2015 verkauft, Neubesitzer hat erst zum September 2015 die Funkurkunde umgemeldet, ich muss nach telef. Auskunft der Behörde zahlen. Wenn er bis heute nicht umgemeldet hätte, müsste ich auch bis heute zahlen.
Auf meine Frage, welche Gegenleistung ich für diese Gebühr bekomme und dem Hinweis, dass man nur in D. dafür zahlt, wurde es still am anderen Ende. "Frequenzbereich wird für Flugfunk frei gehalten; Recht auf Entstörung, wenn Frequenz belegt", meinte er nur ...
Hat der DAEC da schon ne Musterklage 2015 angestrebt? Zahlung wie die letzten Jahre unter Vorbehalt und Einspruch einlegen mit Hinweis auf DAEC??? Hat schon jemand Info?