Welche Flugunterlagen mitführen?

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  • Hallo liebe Mitglieder,ich habe seit genau einem Jahr meine SPL für Tragschrauber.In der Flugschule habe ich das so mitbekommen, dass wenn man einen Überlandflugfliegt, die Papiere vom Flieger, Tauglichkeitszeugnis, Flugschein + Perso und eine aktuelle Kartemit der eingezeichneten Strecke dabei haben muss.Nun habe ich gehört das, das nicht ganz reichen würde und man noch ein Bordbuch haben muss + Flugvorbereitung( Spitberechnung, Kurs mit Vorhaltewinkel, KMzahl der Strecke mit Gradzahl ), das Flugwetter ausgedruckt und die Notams ausgedruckt.Stimmt das so oder braucht man noch mehr/ weniger?Danke im voraus Marcel :-)
  • marcel911 schrieb:
    Hallo liebe Mitglieder,ich habe seit genau einem Jahr meine SPL für Tragschrauber.In der Flugschule habe ich das so mitbekommen, dass wenn man einen Überlandflugfliegt, die Papiere vom Flieger, Tauglichkeitszeugnis, Flugschein + Perso und eine aktuelle Kartemit der eingezeichneten Strecke dabei haben muss.Nun habe ich gehört das, das nicht ganz reichen würde und man noch ein Bordbuch haben muss + Flugvorbereitung( Spitberechnung, Kurs mit Vorhaltewinkel, KMzahl der Strecke mit Gradzahl ), das Flugwetter ausgedruckt und die Notams ausgedruckt.Stimmt das so oder braucht man noch mehr/ weniger?Danke im voraus Marcel :-)
    Ach Marcel,

    wenn das alles so einfach wäre....
    Ich nehme mich (Pilot), meine Frau (Navigator), Geld und mein Telefon, eine aktuelle Karte, die Anflugblätter der Plätze an denen ich einschlagen möchte und eine Portion gute Laune mit.
    Ach ja, das Fliegertaschenbuch nicht zu vergessen. Und mein altes Garmin 3 Pilot (wenn die Batterien nicht gerade leer sind)
    Aber warte bitte nur einen Moment. Hob und ColaBear werden es sicherlich besser aufführen als meiner einer.

    ;-)
    UWE
  • Hallo, eigentlich nur ein Handtuch ;)

    Da ich aber erst kürzlich von der Luftaufsicht kontrolliert wurde, kann ich aktuell berichten:

    Flugbuch

    Perso

    Tauglichkeitszeugnis

    Sprechfunkzeugnis ( wenn Kontrollzone)

    Luftfahrerschein

    Bordbuch

    Lufttüchtigkeitszeugnis

    Versicherung

    Eintragungsschein

    Bescheinigung Lufttüchtigkeit

    Lufttüchtigkeitszeugnis

    aktuelle ICAO Karte 2012

    Anflugblatt

    Wetterberatung ( z B Garmin Ausdruck oder Gafor auf dem PDA ) 

    Notam lesen, geht mit Iphone und email an sich selbst senden als Nachweis

    Der Bleistiftstrich in der Karte wurde vom Controller sehr positiv gewertet.

    Wichtig war ihm auch, dass ich die im Medical erwähnte Ersatzbrille dabei hatte.

    Auf Details in der Papier-Flugplanung ist er nicht eingegangen, schätze mein Garmin 495 mit Platzrunden Modul ( hatte ich erwähnt) war für ihn ausreichend. Auch die Spritmengenberechnung  (  60 Liter hatte  ich für 2 Std Flug)  für eine  C 42 wollte er nicht nachrechnen :).

    Lief alles ganz fair ab. Wenn eine Position, die allerdings unkritisch war, fehlte, durfte man sehr kurzfristig nachliefern.

    Also:

    Don't panic  

  • Hi Marcel,

    laß mich überlegen...

    Perso
    Medical
    aktuelle Karten ( der Strich ist meines Wissens nach Nonsens ) und Fliegertaschenkalender
    ach - die Lizenz ;-)
    Bordbuch
    eigenes Flugbuch
    die Unterlagen zur Flugvorbereitung (Winddreieck,Flugdauer und Spritverbrauch)
    Anflugblätter der jeweiligen Destination.

    ggf. bei PPR vorher durchklingeln ;-)

    Die Daten die ich zuvor bgzl. Wetter eingeholt habe lege ich mit Uhrzeit in meine Kladde,
    da ich die Erfahrung gemacht habe das die Damen und Herren von der Flugwetterberatung
    (leider) viel zu häufig daneben liegen.
    Sollte mich mal bei PC-met oder so anmelden,dann hab ich es auch schriftlich ;-)

    Aber ich denke mal die eine oder andere Antwort wirst Du noch erhalten....

    Beste Grüße,

    Markus
  • Bordbuch? Ich denke, das braucht man für ein UL nicht. Und - wo war die Kontrolle?
  • QuaxC42 schrieb:


    Der Bleistiftstrich in der Karte wurde vom Controller sehr positiv gewertet.


    Hi QuaxC42,

    da haben wir parallel geantwortet ;-)
    Mh- also über den Strich - also den auf der Karte - habe ich schon unterschiedlichste Aussagen gehört...
    Gelernt habe ich das auch so,aber meines Wissens nach ist dies nicht Pflicht....

    Darfst mich aber gerne berichtigen ;-)

    Gruß
    Markus
  • Hi Markus,


    vielleicht, aber willst Du Dich mit ihm da anlegen ?

    Der Controler fand das eher gut. Zeigte ihm scheinbar, das ich mich mit dem Flug befasst hatte.

    Vielleicht war er dann weniger kritisch ? ( Meine Headings hat er jedenfalls nicht genau nachgerechnet)

    Ausserdem mache ich den Strich sowie immer gerne auf langen Flügen in die Karte. Dann habe ich es leichter beim Umblättern in der Thermik und kann die Route besser auf der Karte mitlesen. (Navi- Ausfall hatte ich schon mal )

    Grüße

    Peter  

  • Wenn er mir einen Paragraphen nennen kann, besser noch schriftl. dann mach ich auch nen Strich in eine Karte.Dieses ganze Gefasel von, müßte, sollte, hätte, war gut, ist irrelevant.Fakt ist das der Strich für einen VFR Flug nirgends vorgeschrieben ist.
    Dabei:PrüfscheinWägung (Aufkleber im Cockpit nicht vergessen)Flugbuch (Bordbuch gbst bei UL′s nicht und wenn doch ist das ein rein privates Vergnügen (nichtgewerblich)LizenzMedicalEintragunsgsscheinVersicherungsnachweisPersoGaforNotam
    W&B ist ebsensowenig vorgeschrieben bei UL′s







    §3a der Luftverkehrsordnung:






    VFR - Flugvorbereitung






    (1) Bei der Vorbereitung des Flugs hat der Luftfahrzeugführer sich mit allen Unterlagen und Informationen, die für die sichere Durchführung des
    Flugs von Bedeutung sind, vertraut zu machen und sich davon zu überzeugen, daß das Luftfahrzeug und die Ladung sich in verkehrssicherem
    Zustand befinden, die zulässige Flugmasse nicht überschritten wird, die vorgeschriebenen Ausweise vorhanden sind und die erforderlichen
    Angaben über den Flug im Bordbuch, soweit es zu führen ist, eingetragen werden.


    (2) Für einen Flug, der über die Umgebung des Startflugplatzes hinausführt (Überlandflug), und vor einem Flug nach Instrumentenflugregeln
    hat sich der Luftfahrzeugführer über die verfügbaren Flugwettermeldungen und -vorhersagen ausreichend zu unterrichten. Vor einem Flug, für
    den ein Flugplan zu übermitteln ist, ist eine Flugberatung bei einer Flugberatungsstelle einzuholen. Absatz 1 bleibt unberührt.

    (3) Ein Flug führt über die Umgebung eines Flugplatzes hinaus, wenn der Luftfahrzeugführer den Verkehr in der Platzrunde nicht mehr beo-
    bachten kann. 




  • Moin,

    Leute, ihr vergesst immer:

    - Flughandbuch!  (§24 LuftBO)
    - Klarlisten! (§27 LuftBO)

    Die sind tatsächlich aufgrund eindeutiger gesetzlicher Vorschrift mitzuführen, ebenso wie (wegen LuftVZO bzw. LuftPersV)

    - Luftfahrerschein
    - Tauglichkeitszeugnis
    - Flugbuch
    - Lufttüchtigkeitszeugnis
    - Eintragungsschein
    - Versicherungsnachweis
    - Perso oder Reisepass

    Okay, diese Neun sind Pflicht. Bei allem anderen, z.B. Stück- und Nachprüfscheine für allen Tüdelüt einschließlich Rettungsgerät und Transponder, Frequenzzuteilungsurkunde, blablabla, muss man sie zwar besitzen, aber nicht unbedingt dabei haben. Das Problem ist nur, bei einer Kontrolle glaubhaft zu machen, dass alles einschließlich Flugvorbereitung in bester Ordnung ist. Am leichtesten geht das eben mit einem Riesenberg Papier. Irgendwann habe ich in unserem Flieger mal 21 Dokumente gezählt. Wahnsinn.

    Sonderthema "Strich auf der Karte". Nicht einmal die Pflicht zur Ausrüstung mit aktuellen Karten gilt für UL (§3 Nr. 3 3. DV LuftBO). Ich behaupte, eine Serviette mit handgemalten Lufträumen, Landmarken etc. ist für die Vertrautmachung tatsächlich wirksamer als eine mitgeschleppte aber unbeachtete nigelnagelneue ICAO-Karte mit DFS-Siegel - Strich hin, Strich her.

    Gruß
    ColaBear

    EDIT: Hatte doch glatt das Flugbuch vergessen, nicht zu verwechseln mit dem Bordbuch.
  • Wen's interessiert, ich habe vor ein paar Jahren mal eine PPP darüber gemacht. Müsste eigentlich aus Sicht des PPL / JAR-FCL alles drin stehen. Beim UL sind verschieden Unterlagen verzichtbar, z.B. das Bordbuch.


    Allerdings gilt hierbei das Prinzip "entweder-oder". Entweder kein Bordbuch oder ein korrekt geführtes Bordbuch. Ein Bordbuch mit wirren oder fehlenden Einträgen macht bei einer Kontrolle garantiert Ärger.


    Michael

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