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  • Andi_Air schrieb:


    das würde ich für mich so interpretieren, dass ich auch eine Jeppesenkarte von 1982 nehmen könnte, sofern ich die Änderungen dort entsprechend vermerkt hätte und sie hierdurch dem aktuellen Stand entspräche. Über Praktikabilität lässt das sich ja bekanntlich streiten... :-)

    Das interpretiere ich auch so für mich. Auch wenn ich fürchterliche Angst davor habe, dass Truxxon mir seine Pfeffermühle wieder um den Kopf haut.
  • truxxon schrieb:
     Mein BTF habe ich übrigens bestanden...
    Das bin mir ganz sicher. BTF bedeutet nämlich Betriebsfeuerwehr. Die dürfen tatsächlich auch funken, aber weder in Österreich noch in englischer Sprache  :O)
  • truxxon schrieb:
    Mittlerweile 2500 Leute hier und ich frage dauernd, wer denn nun mal WIRKLICH kontrolliert wurde.


    Es besteht ja die Möglichkeit, dass überhaupt keiner Lust hat Dir zu antworten. Obwohl Du ja wohl das Gefühl hast, hier der "Master of Disaster" für alle zu sein. Beschwerst Dich, dass keiner auf Deine Fragen antwortet, reklamierst wiederholt Deine Forderung, dass mein Avatar zu ändern nicht erfüllt wird. Du solltest mal Dein persönliches ADSB abhören, ob das was falsch eingestellt ist. 
    Aber für alle anderen, dies vielleicht interessiert, teile ich ungefragt mit, dass ich inzwischen 3 x kontrolliert wurde: Locarno, Hannover, Wipperfürth-Neye. Jedes mal wurde nach anderen Unterlagen gefragt. Nach der Einführung der Notwendigkeit einer tatsächlichen, nicht pauschalen LP, noch nicht.
  • Hallo!

    > P24 mitlesen kann auch fortbilden.

    Ja - aber nur, wenn man auch zu Hinterfragen in der Lage ist!


    > "Hier das Statement des Verkehrsministeriums: 

    Ohhh weia!


    >> Nach
    § 1 Absatz 2 Punkt 10 LuftVG sind Luftsportgeräte Luftfahrzeuge.

    richtig.

    Aber das LuftVG sagt nichts über "Karten mitführen"


    >> Demnach müssen auch Luftsportgeräteführer die Pflichten der
    >> Teilnehmer
    im Luftverkehr nach der Luftverkehrs-Ordnung
    >> (z.B. § 3a
    Flugvorbereitung, §4a LuftVO usw) beachten.

    richtig.

    Aber auch in der gesamten LuftVO taucht nicht einmal das Wort "Karten"
    in diesem Zusammenhabng überhaupt auf!!!!  :-)



    >> Somit müssen
    Luftsportgeräteführer ... zur sicheren
    Durchführung
    >> des Flugvorhabens aktuelles (Luftfahrt)-Kartenmaterial mit
    sich führen.


    Wo steht das??????????????????
    NIRGENDS!!


    >> Es ist richtig, dass der § 8 der 3. DV zur LuftBO
    sich nicht auf
    >> Luftsportgeräte bezieht, ...

    richtig!

    >> ...da hier ICAO-Vorgaben im
    Hinblick auf Flugzeuge und Hubschrauber
    >> umgesetzt wurden.

    richtig!

    Abder eben NICHT für Luftsportgeräte.


    >> Weitere Ausrüstungsvorschriften für Ultraleichtflugzeuge sind
    >> in der LTF-UL geregelt.

    richtig, aber dieser Satz ist hier unnütz wie ein Kropf, da
    auch in der LTF-UL nicht einmal das Wort "Karten" auftaucht...


    Meines Erachtens ist die Auskunft des Verkehrsministeriums schlicht
    und ergreifend falsch bzw. mir ist es bisher *nicht* gelungen, die
    Aussage anhand von Gesetzen nachzuvollziehen.

    Ich lasse mich gern vom Gegenteil überzeugen - aber zeigt mir
    dazu bitte "wo′s wirklich steht"  :-)

    Bis dahin nehme ich immer meine Karte mit, mit dem festen Wissen,
    dass ich das eigentlich garnicht muss  ;)

    BlueSky9
  • Hallo Bluesky9,
    Deine Rechtsauffassung in allen Ehren. Ich habe zitiert aus einem anderen Posting. Weil mir das Zitat schon damals auch nicht wasserdicht vorkam, habe ich schon nachgefragt, bevor Du überhaupt auf die Idee dazu kamst. Und zwar beim LBA. Die sehen das exakt so wie das Verkehrsministerium.
    Sicher hat Dir schon mal jemand gedroht "Sie hören von meinem Anwalt!" "Ja und?" kann man dann nur antworten, weil kein der Anwalt der Welt ein Urteil fällt, das tun Gerichte. Wenn zum Thema Kartenpflicht es jemals mal zu juristischen Schritten kommen sollte, dann vermute ich, werden das Ministerium und das LBA eher auf der gewinnenden Seite liegen. Deshalb orientiere ich mich an deren Statement und nicht an Deiner Interpretation und fliege mit aktuellem Kartenmaterial. Sollte es mal zu einem Unfall o.ä kommen, dessen Ursache die Versicherungen in kausalem Zusammenhang mit mangelnder Information durch nicht aktuelle Karten sehen, würde ich sehr harte Zeiten für den Piloten erwarten....
    Bevor ich persönlich mir LED IPhone, IPad, Flarm und PCAS an und in mein UL klebe, zweige ich lieber ein paar Euro für aktuelle Karten ab oder fahre gleich Manta
  • CUMULUS - 100%-ige Zustimmung, mit einer Einschränkung: Karten und GPS sind nicht gegenseitig unverträglich - aber nur mit GPS und ohne karte mitzulesen, würde ich nicht für richtig halten.
    OF
  • Ich hätte mich eigendlich nicht gemeldet, aber da es jetzt wieder sachlich wird....


    Ich habe auch nichts über Karten gefunden. Und "Wünsche" oder "Statements" sollten für uns keine Anleitung oder gar Gesetz werden. Ich habe prinzipiell etwas gegen "vorrauseilenden Gehorsam".


    Natürlich habe ich eine Karte an Board, aber auch schon mal vom Vorjahr. Entweder wir müssen Karten haben, dann: wo steht das, andernfalls ist es guter Wille.


    Im Übrigen möchte ich SkyMap nicht mehr missen.


    Rüdiger

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