BlueSky9 schrieb:P24 mitlesen kann auch fortbilden. Dort ist zu finden und dort kopiert:
> ...und ohne aktuelle Karte hätte ich am Boden bleiben müssen.
Das ist m.E. absoluter Quatsch!
Du hast eine Flugvorbereitung zu machen und bei dieser
hast Du dich *vor Flugantritt* mit allen für den Flug relevanten
Infomationen vertraut zu machen.
(Die seit neuestem geforderte Ausrüstung mit "aktuellem Kartenmaterial"
gilt für Flugzeuge und Helikopter - Luftsportgeräte sind da meines
Wissens nicht erwähnt! :-)
BlueSky9
cumulus schrieb:
Nach § 1 Absatz 2 Punkt 10 sind Luftsportgeräte Luftfahrzeuge. Demnach müssen auch Luftsportgeräteführer die Pflichten der Teilnehmer im Luftverkehr nach der Luftverkehrs-Ordnung (z.B. § 3a Flugvorbereitung, §4a LuftVO usw) beachten.
Somit müssen Luftsportgeräteführer, wie alle anderen Luftfahrer auch, zur sicheren Durchführung des Flugvorhabens aktuelles (Luftfahrt)-Kartenmaterial mit sich führen.
das würde ich für mich so interpretieren, dass ich auch eine Jeppesenkarte von 1982 nehmen könnte, sofern ich die Änderungen dort entsprechend vermerkt hätte und sie hierdurch dem aktuellen Stand entspräche. Über Praktikabilität lässt sich ja bekanntlich streiten... :-)
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