Einflug in die Schweiz

Forum - Fliegen & Reisen
  • Hallo Zusammen!

    ich habe Fragen zum Einflug in die Schweiz. Dazu gibt es unterschiedliche Aussagen in den Foren.

    Auf der Homepage des BAZL ist folgendes zu lesen:

    Ausländische Luftfahrzeuge der Sonderkategorien (entsprechen den Lufttüchtigkeitsanforderungen gemäss ICAO Annex 8 nicht oder nur teilweise, oder zeitweilig nicht) bedürfen zum Einflug und Verkehr in der Schweiz grundsätzlich einer Sonderbewilligung zur Benutzung des schweizerischen Luftraumes.

    Dazu zählen auch deutsche ULs.

    Weiter wird die Genehmigung nur für 2 Monate pro Jahr erteilt.

    1.) Hat jemand schon mal so eine Sonderbewilligung beantragt? Wie lange dauert und was kostet das?

    2.) sind die 2 Monate als 60 Tage zu verstehen, die man aufs Jahr verteilen kann?

    ich freue mich auf eure Antworten!

    Danke vorab und viele Grüsse Raphael 

  • AIC_003/2021 : Das ist neu. 😱

    Ich hoffe, dass ich das, was ich da lese, falsch verstehe...
    In den letzten Jahren war Einflug und Landung, selbst in CTR mit DE reg. UL ohne Probleme und ohne vorherige Registrierung möglich. FPL und gut.


  • VL3, 600kg

    nach obiger Liste zumindest mal „approved to apply a special permit“

  • Tom971 schrieb:
    Ich hoffe, dass ich das, was ich da lese, falsch verstehe...
    Genau deswegen frage ich… 😄 Ich verstehe das wohl so wie du.
  • Tom971 schrieb:
    In den letzten Jahren war Einflug und Landung, selbst in CTR mit DE reg. UL ohne Probleme und ohne vorherige Registrierung möglich. FPL und gut.
    Es war immer nötig , dass das UL auf der Liste stand, wenn man beabsichtigte in der Schweiz zu landen. Gegen eine Gebühr konnte jeder sein UL ggf.  auf diese Liste setzen lassen.

    Jetzt ist aber vom Schweizer Luftraum die Rede, d.h. also auch Einflug und Überflug so wie ich das verstehe. Kann das mal jemand aufklären?

    Gerd

  • Ja, das mit der Liste gibt es schon lange und da steht inzwischen fast jedes übliche UL drauf. Damit durfte man einfliegen.

    So wie ich das aus dem AIC vom Aug. 2021 lese, muss aber zusätzlich für jeden Flieger der Einflug vorab beantragt werden und gilt dann nur temporär. 🤔😞

    Warum? Kann das sein ?? Ich hoffe nicht !

  • Ich hab das BAZL mal angeschrieben.

  • Danke Raphael, da bin ich jetzt gespannt auf die Meldung vom BAZL. Habe es jetzt auch so verstanden, dass man seit 2021 eben nicht mehr ohne vorherige Genehmigung in der Schweiz mit einem UL einfliegen darf. Soweit ich weiss will das BAZL am liebsten alle ULs im Schweizer Luftraum los werden. Für Personen mit ein CH-Wohnsitz ist es nahezu unmöglich geworden noch ULs in der Schweiz zu fliegen. Und was ist mit LTF-UL 2019 ?

    Ausserdem braucht es für den Piloten um Luftraum C und/oder D zu nutzen auch ein LAPL/PPL/CPL/ATPL, zusätzlich zum UL-Schein, sonst darf mit einen nationalen UL-Lizenz nur in Luftraum E und G geflogen werden (oder Landung in einer CTR mit PPR). Das schränkt für reine UL-Piloten doch die Nutzung des schweizer Luftraums ziemlich ein, denn auch so manche Kontrollzonen gehen bis FL130 in den Bergen.

    Es gibt übrigens seit kurzem auch ein CH-UL-Lizenz, diese wird auf Basis einer LAPL oder hochwertigere Lizenz ausgestellt, allerdings nur, wenn man ein CH-Wohnsitz hat. Der nutzen entgeht mir aber, denn es gibt in der Schweiz rein rechtlich keine ULs. Die paar C42 und Breezer-Flugzeuge die dort rumfliegen, sind als Ecolight oder LSA zugelassen.

    Halt uns gern auf dem laufenden! :-)

  • In der Schweiz wohnhafte Piloten von ausländisch immatrikulierten ULs scheinen auch betroffen zu sein. Ich weiss nicht, ob jemand weiss, was genau Sache ist.

    Robert

  • robfly schrieb:
    In der Schweiz wohnhafte Piloten von ausländisch immatrikulierten ULs scheinen auch betroffen zu sein.
    Ich denke, die AIC 003/2021 zielt genau auf diese ab und betrifft vermutlich nicht unsere Tagesausflüge mit D-Mxxx in die CH.
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