Hallo zusammen
§128a LuftPersV sagt, dass zwischen theoretischer und praktischer Prüfung 12 Monate liegen dürfen.
http://www.gesetze-im-internet.de/luftpersv/__128a.html
Aber hier steht etwas von einer Verlängerung:
https://www.dulv.de/UL_Fliegen_Corona
Allerdings steht das nur so da, und ich finde keine rechtliche Grundlage dazu.
Also die Bedingungen für die Verlängerung.
Das ist ja sicher auch abhängig vom Termin der bestandenen Theorieprüfung.
Weiss jemand genaueres?
Wo kann ich das eventuell nachlesen?