Tauglichkeit: LAPL ist ausreichend. Damit gilt das Tauglichkeitszeugnis 5 Jahre bis zum 40. Lebensjahr, danach muss der Pilot alle 2 Jahre zur Wiederholungsuntersuchung.
Er kann natürlich nicht die Laufzeit mit der Begründung „du bist alt“ einschränken.
Wenn er jedoch medizinische Gründe anführt, liegt es in seinem Ermessen mit einen TML Eintrag die Laufzeit zu verkürzen.
Wenn du die Verkürzung nicht akzeptieren willst, kannst du einen anderen Arzt aufsuchen, aber du weißt ja wie das mit den Krähen ist...
ralf
gelöschter User am 31.01.2019 um 21:04 Uhr
Ich (59 Jahre alt) habe bei mir nachgesehen: LBA-Bescheinigung Medical Certificate für Klasse 2 / LAPL. Unter Punkt IX ist bei Klasse 2 Untersuchungsdatum + 1 Jahr eingedruckt während es bei LAPL (steht unten drunter) Untersuchungsdatum + 2 Jahre sind. So sollte auch bei Dir sein. Sieh′ doch mal bitte nach was bei Dir steht.
willkommen im Club der "Ü - 70 er" ! Da werden schon strengere Maßstäbe an Deine "körperl. Fähigkeiten" angelegt.
Lt. EASA - Tauglichkeitstabelle wird nur zwischen "Klasse 1" , "Klasse 2" und "LAPL" unterschieden. Der "UL-Pilot" wird hier nicht erwähnt , somit gelten für Dich (und alle UL-Piloten) zumindest die "LAPL"-Anforderungen.
Zu der zeitl. Einschränkung Deines "LAPL-Medicals" : Standart - Gültigkeit wäre bei Deinem Alter 2 Jahre , aber Abweichungen hiervon sind natürlich möglich. Dein "LAPL" hat eventuell unter der Rubrik " XIII Einschränkungen " einige Abkürzungen stehen. Unter der Rubrik "Bemerkungen" (letzte Seite) sollte dazu ein kurzer Hinweis stehen , eventuell mit der Angabe des gültigen Aktenzeichens . Dieses AZ beinhaltet den bei Dir festgestellten Befund , der mit der Kopie Deines neuen "LAPL′s" an das LBA gegangen ist. Versuche eine Kopie des Befundes zu bekommen (nicht beim LBA! ), dann weist Du zumindest wo Deine "Schwachstellen" sind oder vermutet werden. Eine nachträgliche Änderung oder Löschung der Eintragung halte ich nach dem Vorliegen des Befundes beim LBA für ausgeschlossen (Ü-70 !!).
Für zukünftige Untersuchungen solltest Du Dich vorher mit der EASA -Tauglichkeits - Tabelle vertraut machen. Hier - die aus meiner Sicht - für die "Ü-70 er" wichtigsten Punkte: Diabetes ( HBA1c-Wert ermitteln , über 6,5 wird es "eng", ab 7,5 droht das "AUS"). Augen ( Sehschärfe 0,5 bzw. 0,7) . Hörfähigkeit ("Befriedigende Hörfähigkeit"). Herz + Kreislauf (evtl. vorher bei Deinem Hausarzt kardiologische Untersuchung vornehmen und auch dort Belastungs-EKG durchführen). Diese Untersuchungen solltest Du ca. 6 Wochen vor (!!) der eigentlichen fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung vornehmen und die Ergebnisse dann dort vorlegen. Und bloß nicht bei Deinen Untersuchungen erwähnen , dass das für den Erhalt Deines Pilotenscheins erforderlich ist.
aber das er Dir kein Lapl ausgestellt hat ist schon komisch.
Gruss
Heiko
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