Hallo, ich bin im Besitz der PPL-A mit aktiver Klassenberechtigung SEP bis Ende diesen Jahres, letzter Flug war allerdings eine Befähigkeitsüberprüfung und ich habe somit nur 1 Stunde in den letzten 24 Monaten geflogen.
Ich habe jetzt mit der Umschulung begonnen und frage mich wie es mit der Lizenz aussieht. Diese würde ich zwar sehr einfach und auch schon bald bekommen können, nur muss zum ausüben der Rechte 10 (12?) Stunden in den letzten 24 Monaten vorliegen, die ich, auch mit Schulung, nicht erreiche.
Gibt es hier Vereinfachungen oder Sonderbedingungen, da die Lizenz ja ganz neu ist? Oder muss ich auch mit der neuen Lizenz erstmal die fehlenden Stunden mit Flugauftrag fliegen?
Viele Grüße