Technik & Flugzeuge Diskussion

Frage zur Zulassung/Klassifiezierung: Nachtflug und IFR

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  • Hallo,

    Ich habe nur eine generelle Frage, rein Interessehalber:

    Soweit ich das richtig gelesen habe, ist ein UL nicht für IFR und Nachtflug zugelassen.

    Angenommen man baut sich sein "Flugzeug" selber (z.b. mittels Bausatz).
    Welches Kriterium spricht eigentlich dann dafür dass es sich um ein UL-Flugzeug handelt, bzw. kann man eigentlich auch ein Flugzeug welches typische Eigenschaften eines UL besitzt, auch als "normales, echtes" Flugzeug zulassen bzw. klassifizieren?

    Kann man also ein Flugzeug welches man auf UL Zulassen kann auch als "normales Flugzeug" zulassen (entsprechende Flugistrumente/Equipment/Beleuchtung/PPL vorausgesetzt) um dann auch unter IFR oder Nachts fliegen?

    Ich frag nur rein Interessehalber.
    Vielen Dank!
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  • Hi,

    ein Experimental kann in bestimmten Ländern IFR und nachts geflogen werden (insbesondere N-registriert und in den USA gibt′s solche Einschränkungen nicht).

    In D dürfen D-registrierte Experimentals nicht IFR oder NVFR geflogen werden. Für Experimentals aus ECAC-Staaten gilt zwar nach dem AIP eine generelle Einflugerlaubnis (diese muss also nicht ständig neu beantragt werden), diese gilt jedoch auch nur unter der Einschränkung Tag/VFR.

    Falls du mit einem Experimental IFR fliegen willst, kannst du das m. E. also in praktikabler Weise N-registriert tun (mit einigen anderen Fallstricken wie z. B. Trust, Zoll....) und v. a. dem Nachteil der jährlich beim LBA zu beantragenden Einflugerlaubnis, die wiederum nur für 180 Tage im Kalenderjahr erteilt wird.

    Also unter′m Strich wohl eher nicht.

    VG Roland

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  • Anschliessend/ergänzend: im Prinzip ist alle Fliegerei Europäisch geregelt, von EASA. Allerdings sind bestimmte Kategorien davon ausgeschlossen, die sind aufgelistet in ein Dokument names Annex II. Ultralight, Experimental (so heißt offiziell ein Selbstbauflieger) und Oldtimer sind betroffen, die bleiben also wich nachher unter Nationale Gesetze/Regelgebung.

    Die USA sind meist bekannt für das zulassen von IFR in Experimentals, man hört aber sagen das es auch in Norwegen und Schweden möglich sei. Über die dortigen möglichkeiten für Ausländer weiss ich nichts.
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  • Allerdings ändert es nichts daran, dass die (generelle) Einflugerlaubnis in Deutschland auf Tag VFR beschränkt ist. Von Dänemark (wo IFR mit entsprechend ausgestatteten Experimentals auch erlaubt ist) weiß ich, dass man für die Zulassung einen Wohnsitz dort benötigt. Daher ist IFR dann auch auf das Zulassungsland beschränkt, was einem wiederum für das Fliegen hier in D nix nutzt.

    Einerseits lässt uns die EASA zum Glück in Ruhe, andererseits ist der Preis, dass alles national und z. T. unterschiedlich geregelt wird. Unterm Strich gibt es zumindest bei Tag-VFR mit Annex II-LFZ auch länderübergreifend kaum nennenswerte Beschränkungen.

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  • ah, vielen Dank dass Ihr euch Zeit genommen habt für meine Frage, jetzt bin ich um einiges schlauer geworden.

    Kann man denn ein UL auch direkt als "richtiges Flugzeug" anmelden/zulassen/klassifizieren?
    Oder ist ein UL "zu leicht" um es als "richtiges Flugzeug" anzumelden?

    Mit einem "richtigen Flugzeug" darf man ja (entsprechende Ausstattung vorausgesetzt) IFR und Nachts fliegen.

    Vielen Dank und noch einen schönen Tag!
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  • Ein UL kannst du leider zu nichts anderem machen.   
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  • Ein UL kannst du leider zu nichts anderem machen.
    Auch dann nicht, wenn das "Flugzeug" noch gar nicht als UL zugelassen ist?
    Gedankengang: Kann man sich nicht "einfach" ein Flugzeug bauen und es anstatt als UL als "normales" Flugzeug zulassen?
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  • Mit viel Zeit und viel Geld geht alles. Aber wenn Du beides hättest, würdest Du hier nicht diese Fragen stellen.
    bb
    hei
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  • Hier im Forum gibts doch einen User der ein
    UL als Echo zugelassen hat, vielleicht meldet Er sich ja mal.
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  • ...ich denke schon, dass man ein UL als Experimental zulassen kann. Experimental ist ja keine Frage des Gewichts.

    Man muß nur selber bauen und kann E oder M zulassen, gibt doch einige Fascis und co. E zugelassen.

    ciao Peter

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