darf ich eigentlich mit Rot-Grün Schäche den SPL bzw. den PPL machen? Ist das gesetzlich geregelt? Oder liegt des am Fliegerarzt? Gibt es hierfür bekannte kulante Ärzte?
Ps. Nachtflug/IFR scheiden wohl sicher aus, habe ich aber auch nicht vor.
Also, wer hat Erfahrung? Wurdet ihr bei der Flugmedizinischen Untersuchung auf Rot/Grün-Schwäche getestet?
Wechsle ich gerade von einer Tagesaktuellen Seite hier her, denke ich - wie denn hier auch Politik? :-)
Aber Scherz beiseite, in der Flugmedizinischen Untersuchung wird wird auch das Farbensehen gecheckt. Und ich nehme an wenn du diesen Part der Untersuchung nicht packst wars das auch mit dem Medical.
Aber die Mediziner hier im Forum wissen es sicher ganz genau.
gelöschter User am 05.08.2013 um 15:54 Uhr
Hallo Holger,
Aus persönlicher Erfahrung: Ja, Rot-Grün Schwäche (Farbsehen allgemein) wird bei der fliegerärztlichen Untersuchung gründlich überprüft.
mike.romeo schrieb: Wechsle ich gerade von einer Tagesaktuellen Seite hier her, denke ich - wie denn hier auch Politik? :-)
Aber Scherz beiseite, in der Flugmedizinischen Untersuchung wird wird auch das Farbensehen gecheckt. Und ich nehme an wenn du diesen Part der Untersuchung nicht packst wars das auch mit dem Medical.
Aber die Mediziner hier im Forum wissen es sicher ganz genau.
Und genau sowas wurde mir vor einigen Jahren von einem PPL-Piloten gesagt und ich hatte meinen Traum von der Fliegerei abgeschrieben. Vor 3 Jahren sagte mir dann ein anderer Pilot, daß das Blödsinn wäre, man bekommt dann lediglich keine Genehmigung für die Fliegerei bei Nacht. Dann habe ich beim Fliegerarzt angerufen und der widerum bestätigte mir das.
Um es auf den Punkt zu bringen: Ich bin was rot-grün anbelangt blind wie ein Maulwurf und darf lediglich nicht nachts fliegen, was aber beim SPL sowieso nicht erlaubt ist.
Gruß, Stefan
gelöschter User am 05.08.2013 um 17:43 Uhr
BobbyBear schrieb:
Aus persönlicher Erfahrung:
... ist das natürlich möglich. Einschränkungen wären da allerdings beim Nachtflug, was jedoch bei VFR nicht tragisch ist. Auch mit Rot/Grün-Schwäche kann man ein Medical bekommen ...
gelöschter User am 06.08.2013 um 03:21 Uhr
Postbote schrieb: Und genau sowas wurde mir vor einigen Jahren von einem PPL-Piloten gesagt und ich hatte meinen Traum von der Fliegerei abgeschrieben.
Erstbewerber für das Medical Klasse 1 und 2 müssen den Ishihara-Test bestehen.
Postbote schrieb: Um es auf den Punkt zu bringen: Ich bin was rot-grün anbelangt blind wie ein Maulwurf
Glück gehabt. Heute geht das eigentlich nicht mehr, weil die Untersuchungsbefunde der Behörde (noch? LBA) gemeldet werden müssen. Zwar gibt es da noch datenrechtliche Hürden aber was der NSA recht ist ...
Postbote schrieb: darf lediglich nicht nachts fliegen, was aber beim SPL sowieso nicht erlaubt ist.
Das gilt nur für die Nachuntersuchung von Medical-Inhabern!
MediaCix schrieb: Auch mit Rot/Grün-Schwäche kann man ein Medical bekommen ...
... als Erstbewerber definitiv nicht!
Michael
PS: Ich kenne Piloten, die die Ishihara-Tafeln auswendig können :-)
Auch mit Rot/Grün-Schwäche kann man ein Medical bekommen ...
... als Erstbewerber definitiv nicht!
Michael
PS: Ich kenne Piloten, die die Ishihara-Tafeln auswendig können :-)
Das ist so nicht richtig FD ... aus eigenen Erfahrungen!!! Natürlich bekommt man als Erstbewerber auch ein Medical wenn man eine Rot/Grün-Schwäche hat.
gelöschter User am 06.08.2013 um 09:36 Uhr
Moin,
diese Meinungsverschiedenheit lässt sich doch schnell aufklären, denke ich. Maßgeblich ist die EU-Verordnung 1178/2011, Part MED. Daraus:
MED.B.075 Farberkennung a) Bewerber müssen nachweisen, dass sie die für die sichere Ausführung ihrer Aufgaben relevanten Farben sofort erkennen können. b) Untersuchung (1) Bewerber, die sich erstmals ein Tauglichkeitszeugnis ausstellen lassen möchten, müssen den Ishihara-Test bestehen. (2) Bewerber, die den Ishihara-Test nicht bestehen, müssen sich weiterführenden Farberkennungstests unterziehen, um nachzuweisen, dass sie farbensicher sind. c) Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 müssen eine normale Farberkennung nachweisen oder farbensicher sein. Bewerber, die weiterführende Farberkennungstests nicht bestehen, sind als untauglich zu beurteilen. Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 müssen an die Genehmigungsbehörde verwiesen werden. d) Bei Bewerbern um Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 2, die keine zufrieden stellende Farberkennung nachweisen können, muss das Tauglichkeitszeugnis auf Flüge am Tag beschränkt werden.
Also, die Logikkette lautet: Wenn Ishihara-Test nicht bestanden, dann weiterführende Untersuchungen. Wenn auch dann nicht als farbensicher beurteilt, dann gibts nur Klasse 2 und Flüge am Tag.
Gruß ColaBear PS: Michael, bitte sag uns, dass du dich dieser Logik anschließt. Als Mediziner wiegt dein Wort schwer!
gelöschter User am 06.08.2013 um 10:11 Uhr
ColaBear schrieb:
diese Meinungsverschiedenheit lässt sich doch schnell aufklären ...
Also ICH beziehe mich auf Erfahrungen und nicht nur auf eine Meinung.
PS: Habe die Ishihara-Tafeln auch nicht alle erkannt (wegen Rot/Grün-Schwäche) ... habe aber dennoch ein gültiges Medical ... auch damals als Erstbewerber ohne Probleme bekommen.
Notwendige Funktionen der Community sind immer aktiv. Externe Karten und Videos werden erst geladen, wenn Du sie einmalig freigibst oder hier dauerhaft erlaubst.
Die Einwilligung für Werbung wird getrennt über die von Google bereitgestellte Einwilligungsverwaltung gesteuert.