Medical & Tauglichkeit Diskussion

Rot/grün Schwäche

Diskussion
46Beiträge in diesem Thema Jetzt antworten
  • Hallo,

    darf ich eigentlich mit Rot-Grün Schäche den SPL bzw. den PPL machen? Ist das gesetzlich geregelt? Oder liegt des am Fliegerarzt? Gibt es hierfür bekannte kulante Ärzte?

    Ps. Nachtflug/IFR scheiden wohl sicher aus, habe ich aber auch nicht vor.

    Also, wer hat Erfahrung? Wurdet ihr bei der Flugmedizinischen Untersuchung auf Rot/Grün-Schwäche getestet?

    Gruß

    Holger

    Direkt verlinkter Beitrag
  • Wechsle ich gerade von einer Tagesaktuellen Seite hier her, denke ich - wie denn hier auch Politik? :-)

    Aber Scherz beiseite, in der Flugmedizinischen Untersuchung wird wird auch das Farbensehen gecheckt. Und ich nehme an wenn du diesen Part der Untersuchung nicht packst wars das auch mit dem Medical.

    Aber die Mediziner hier im Forum wissen es sicher ganz genau.
    Direkt verlinkter Beitrag
  • Hallo Holger,

    Aus persönlicher Erfahrung: Ja, Rot-Grün Schwäche (Farbsehen allgemein) wird bei der fliegerärztlichen Untersuchung gründlich überprüft.

    Gruss,

    Direkt verlinkter Beitrag
  • mike.romeo schrieb:
    Wechsle ich gerade von einer Tagesaktuellen Seite hier her, denke ich - wie denn hier auch Politik? :-)

    Aber Scherz beiseite, in der Flugmedizinischen Untersuchung wird wird auch das Farbensehen gecheckt. Und ich nehme an wenn du diesen Part der Untersuchung nicht packst wars das auch mit dem Medical.

    Aber die Mediziner hier im Forum wissen es sicher ganz genau.

    Und genau sowas wurde mir vor einigen Jahren von einem PPL-Piloten gesagt und ich hatte meinen Traum von der Fliegerei abgeschrieben.
    Vor 3 Jahren sagte mir dann ein anderer Pilot, daß das Blödsinn wäre, man bekommt dann lediglich keine Genehmigung für die Fliegerei bei Nacht.
    Dann habe ich beim Fliegerarzt angerufen und der widerum bestätigte mir das.

    Um es auf den Punkt zu bringen: Ich bin was rot-grün anbelangt blind wie ein Maulwurf und darf lediglich nicht nachts fliegen, was aber beim SPL sowieso nicht erlaubt ist.

    Gruß, Stefan
    Direkt verlinkter Beitrag
  • BobbyBear schrieb:

    Aus persönlicher Erfahrung:

    ... ist das natürlich möglich. Einschränkungen wären da allerdings beim Nachtflug, was jedoch bei VFR nicht tragisch ist. Auch mit Rot/Grün-Schwäche kann man ein Medical bekommen ...
    Direkt verlinkter Beitrag
  • Postbote schrieb:
    Und genau sowas wurde mir vor einigen Jahren von einem PPL-Piloten gesagt und ich hatte meinen Traum von der Fliegerei abgeschrieben.

    Erstbewerber für das Medical Klasse 1 und 2 müssen den Ishihara-Test bestehen.

    Postbote schrieb:
    Um es auf den Punkt zu bringen: Ich bin was rot-grün anbelangt blind wie ein Maulwurf

    Glück gehabt. Heute geht das eigentlich nicht mehr, weil die Untersuchungsbefunde der Behörde (noch? LBA) gemeldet werden müssen. Zwar gibt es da noch datenrechtliche Hürden aber was der NSA recht ist ...

    Postbote schrieb:
    darf lediglich nicht nachts fliegen, was aber beim SPL sowieso nicht erlaubt ist.

    Das gilt nur für die Nachuntersuchung von Medical-Inhabern!

    MediaCix schrieb:
    Auch mit Rot/Grün-Schwäche kann man ein Medical bekommen ...

    ... als Erstbewerber definitiv nicht!
     

    Michael

    PS: Ich kenne Piloten, die die Ishihara-Tafeln auswendig können :-)

    Direkt verlinkter Beitrag
  • FlyingDentist schrieb:MediaCix schrieb:
    Auch mit Rot/Grün-Schwäche kann man ein Medical bekommen ...

    ... als Erstbewerber definitiv nicht!
     

    Michael

    PS: Ich kenne Piloten, die die Ishihara-Tafeln auswendig können :-)

    Das ist so nicht richtig FD ... aus eigenen Erfahrungen!!!
    Natürlich bekommt man als Erstbewerber auch ein Medical wenn man eine Rot/Grün-Schwäche hat.
    Direkt verlinkter Beitrag
  • Moin,

    diese Meinungsverschiedenheit lässt sich doch schnell aufklären, denke ich. Maßgeblich ist die EU-Verordnung 1178/2011, Part MED. Daraus:

    MED.B.075 Farberkennung
    a) Bewerber müssen nachweisen, dass sie die für die sichere Ausführung ihrer Aufgaben relevanten Farben sofort erkennen können.
    b) Untersuchung
    (1) Bewerber, die sich erstmals ein Tauglichkeitszeugnis ausstellen lassen möchten, müssen den Ishihara-Test bestehen.
    (2) Bewerber, die den Ishihara-Test nicht bestehen, müssen sich weiterführenden Farberkennungstests unterziehen, um nachzuweisen, dass sie farbensicher sind.
    c) Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 müssen eine normale Farberkennung nachweisen oder farbensicher sein. Bewerber, die weiterführende Farberkennungstests nicht bestehen, sind als untauglich zu beurteilen. Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 müssen an die Genehmigungsbehörde verwiesen werden.
    d) Bei Bewerbern um Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 2, die keine zufrieden stellende Farberkennung nachweisen können, muss das Tauglichkeitszeugnis auf Flüge am Tag beschränkt werden.

    Also, die Logikkette lautet: Wenn Ishihara-Test nicht bestanden, dann weiterführende Untersuchungen. Wenn auch dann nicht als farbensicher beurteilt, dann gibts nur Klasse 2 und Flüge am Tag.

    Gruß
    ColaBear
    PS: Michael, bitte sag uns, dass du dich dieser Logik anschließt. Als Mediziner wiegt dein Wort schwer!

    Direkt verlinkter Beitrag
  • ColaBear schrieb:

    diese Meinungsverschiedenheit lässt sich doch schnell aufklären ...

    Also ICH beziehe mich auf Erfahrungen und nicht nur auf eine Meinung.

    PS: Habe die Ishihara-Tafeln auch nicht alle erkannt (wegen Rot/Grün-Schwäche) ... habe aber dennoch ein gültiges Medical ... auch damals als Erstbewerber ohne Probleme bekommen.
    Direkt verlinkter Beitrag