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Wenn das Gewicht abnimmt.....

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71Beiträge in diesem Thema Jetzt antworten
  • 1.) Schon mal Bier und Chips holen gehen...

    Folgende Frage hat uns heute (3 Piloten) beschäftigt (s.u.) Auf der Suche nach der korrekten Antwort, habe ich mich bereit erklärt, die Last des Themenverantwortlichen zu übernehmen - also:

    2.) Zum Zeitpunkt t0 startet ein UL mit 500 kg Gesamtgewicht in Irgendwo - es ist zu diesem Zeitpunkt also überladen und dürfte eigentlich gar nicht starten - der Pilot hat aber vergessen das Gesamtgewicht korrekt zu ermitteln und...schon ist er in der Luft.

    3.) Zum Zeitpunkt t+1 wurde soviel Sprit verflogen, dass das Gewicht wieder unter 472,5 fällt.

    4.) Zum Zeitpunkt t+2 sind nun verschiedene Szenarien denkbar (Landung und Prüfung des Gesamtgewichtes durch die UL-Pilotenpolizei, Notlandung/Außenlandung mit Sach- und oder Personenschaden usw.)

    Die entscheidende Frage: Ist das UL zum Zeitpunkt t+1 wieder legal unterwegs oder war das Abfluggewicht zum Zeitpunkt t0 entscheidend für diese Beurteilung (legal/nicht legal).

    VG GX

    ;-)

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  • Illegal, sobald du mit 500 kg abgehoben bist
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  • Ich denke das Gewicht zum Zeitpunkt der Prüfung ist gültig! Wer will Dir denn das Abfluggewicht nachweisen?  

    Wie ist es denn wenn du mit dem Auto in der 80er Zone mit 100 km/h geblitzt wirst, dann ist es doch egal wenn du vorher sogar schon mal 130 km/h schnell warst.

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  • Wenn Du mit Restalkohol losfährst, unterwegs fällt der Pegel unter das Limit, legal oder nicht?

    Meine Mutter sagte immer: Wer viel fragt kriegt viel Antwort.

    Das gilt auch für die Zahnzieh-Geschichte.

    Rüdiger

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  • Die Behörde stuft das als "Illegal" ein. Ich kenne zwei "Pechvögel" denen das 500Euro gekostet hat. Hätte man aber durch etwas geschickteres "Taktieren" umgehen können....
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  • Carlson schrieb:
    Die Behörde stuft das als "Illegal" ein. Ich kenne zwei "Pechvögel" denen das 500Euro gekostet hat. Hätte man aber durch etwas geschickteres "Taktieren" umgehen können....

    Hi Carlson,

    bitte ausführlicher für den Fall der Fälle....
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  • Erstaunlich, wie viele Arten es gibt die MTOW-Sau durchs Dorf zu treiben!

    Abgesehen davon ist die Frage Legal/Ilegal mehr von rhetorischer Natur:
    Ist etwas a priori illegal weil man es tut oder erst wenn man dabei erwischt wird
    oder es zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Ich bin ja so lange unschuldig bis die
    Schuld bewiesen ist. Das könnte dann auch bedeuten, dass mein Tun bis dahin legal war.

    Meine Antwort aufs Preisrätsel:
    t0= legal, da nicht erwischt, bin ja nur ′mutmaßlich′ zu schwer
    t1= legal
    t2= legal

    Ich spende das Preisgeld zur Unterstützung all jener, die selbst wenn sie gerade Alles richtig
    machen, das Gefühl haben Alles falsch zu machen.
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  • Mit der Chipstüte in der Linken und der inzwischen leeren Kiste Bier in der Rechten treibe ich die Sau mit übern Flugplatz:
    Ich bin sicher, wenn nach To,T1,T2 und Touchdown jemand die ordentliche Flugvorbereitung sehen will mit W&B und so, dann ist er auch dann noch "erwischt". 
    Ich geh jetzt noch ne Tüte (nicht das, was du denkst Stephan) und nen Sixpack kaufen. Scheint ja noch ein bildungsreiches Fernstudium am Wochenende zu werden. 
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  • @ GX u. Hörst: Wieviel Schwachsinns-Erörterungen wollt ihr denn noch anfangen?

    ulForum = Unterbelichtetes Laber Forum ?
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  • schnuffel schrieb:
    Carlson schrieb:
    Die Behörde stuft das als "Illegal" ein. Ich kenne zwei "Pechvögel" denen das 500Euro gekostet hat. Hätte man aber durch etwas geschickteres "Taktieren" umgehen können....

    Hi Carlson,

    bitte ausführlicher für den Fall der Fälle....



    Macht einfach eine Flugvorbereitung wo das W/B passt; wo das Gewicht stimmig ist und erzählt nicht einfach alles. Mehr brauchts doch nicht und alle sind "Glücklich".

    Lass uns das hiermit abschließen.
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