Französische Zulassung - Wie?

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  • Hallo miteinander!

    Nachdem ich hier im Forum hin und her gesucht habe, ist das Thema in der Form wohl noch nicht behandelt worden. Also:

    Wenn ich meinen UL-Neuerwerb in Frankreich zulassen möchte - wie gehe ich vor?
    - Was gehört dazu? (Eine Postanschrift dort?)
    - An welche Behörde schreibe ich?
    - Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bitte nicht in die Richtung antworten, dass das nicht geht oder sonstige "wenn" und "aber".
    Ich wohne ca. 100 KM von der Grenze zu F und es fliegen so manche Deutsche hier im Grenzgebiet mit F-Zulassung, hangarieren ihre Fliegerlein in D und haben ihren festen Wohnsitz in D. Nur kriege ich die meisten dieser Leute schlecht "zu fassen" und die anderen machen derart unterschiedliche, teilweise sogar widersprüchliche Aussagen, dass ich mich entschlossen habe, das Thema hier ′mal zu schreiben. Vielleicht kommen ja konzentriert übereinstimmende Infos zusammen, von denen dann auch noch andere profitieren (vorausgesetzt man bleibt am Thema ;-)  )

    Danke im Voraus für alle Mühe!

    Ultraleichter Fliegergruß
    Roman.
  • Ich bin sicher, dass du deinen Hauptwohnsitz in Frankreich haben musst, um eine französische UL-Lizenz (brevet de pilote ULM) zu erwerben. Die ist notwendig, um eine französisch zugelassenes Ul zu fliegen.
    Hier steht alles über die Zulassung eines UL in Frankreich.
    Vielleicht versuchst du mal den Marsch durch die Instanzen und kannst dann den unfassbaren Grenzgängern in deiner Umgebung aus den Widersprüchen helfen.
    Würde, wie du sagt, vermutlich manchen hier interessieren.
  • Das mit der Lizenz, mein Lieber; ist nicht richtig. Du kannst Deinen Hauptwohnsitz haben wo Du willst um den französischen Ul-Schein zu erwerben. Ich hab hier dauernd Ausländer die ihn bei mir machen. Etwas anders sieht die Sache mit dem Betreiben eines Ul aus. Da gehen die Meinungen sehr weit auseinander.Es gibt in der Tat etliche deutsche Pioten die in D wohnen ihren Flieger allerdings in F zugelassen haben. Auch Belgier. Laut unseres Gesetzesinterpreten Rudolf Fiedeler, welcher sich seit langem dafür stark macht, ist das kein Problem, Jo Konrad hat da gerade letztens wieder das Gegenteil klargemacht. Wem das allerdings alles egal ist der soll natürlich in jedem Fall seinen Flieger in F zulassen. Einfacher geht es ja wohl nicht. In dem von Co geposteten Link steht alles schön ausführlich drin. Um Deinen Neuerwerb in F zulassen zu können bedarf es einer französichen Serienzulassung. Ist dies nicht der Fall kannst Du es auch als Einzelzulassung machen was etwas komplizierter ist aber sicher immer noch tausenmal einfacher als in Deutschland. Ist eben ein deklaratives System hier. Da hast Du keinen Ärger mit irgendwelchen "Prüfern". Am allereinfachsten ist die Zulassung von Einsitzern. Da genügt eigentlich ein DIN A 4 Blatt.Ist ja schliesslich Dein Hintern allein der da drin sitzt:-))
    Gruss Stephan
  • Dann fällt wohl auch das RG weg, oder?


    Wie ist es dann aber mit der JNP (macht das ein D-Prüfer), oder gibt′s die nicht mehr?


    Rüdiger

  • Ja, die F-Zugelassenen gibt es in D ziemlich viele. "Legal" fliegen die wenigsten, auch wenn Rudolf der Meinung ist. Das beklo... deutsche Recht sieht es anders, da beißt die Maus kein Faden ab. Es lohnt sich nicht darüber zu diskutieren, weil, sollte man kontrolliert werden, was aber selten vor kommt, dann hat man etwas "Erklärungsnot". HIER die Fakts.

    Wie es geht: Ihr lasst den Flieger über einen Französischen Freund zu bzw. jemanden, der seinen Hauptwohnsitz in F hat. Offiziell ist ER Besitzer, was für weitere "Besitzverträge" ihr macht, bleibt eurer Fantasie überlassen. Dann muß der Flieger ab und an mal über die F-Grenze geflogen werden, dann geht es problemlos.
    Es ist also Möglich und auch Erprobt, nur muß man eben etwas "Kreativ" sein.
    ... und ja, das RG kann man sich dann auch sparen.

    Grüße vom D-Zugelassenen Carlson
  • Richtig. Ausser dem letzten Satz des Beitrages in Deinem Link. Von wegen der Hoffnung dass Ul mal auf Europaebene geregelt werden soll. Bin gerade am Kreuze schlagen ohne Ende... Bloss dass nicht! Ist schon genau perfekt wie es jetzt ist. Soll bloss keiner dran rütteln. Niemals nicht und nimmer!!!
    Ach ja: Rettungsgerät kann man sich dann sparen und natürlich auch den Stuss mit der JNP... und den sonst üblichen Leitz Ordner. Es wäre dann noch nett eine Mitgliedskarte im französischen Verband, der FFPLUM, zu beantragen um uns auch dort zu helfen unsere Freiheiten zu erhalten. Aber natürlich nur wenn man uneingeschränkt und ohne Modifizierungen hinter unserer Philosophie steht...

    Gruss Stephan
  • Stephan2 schrieb:
    Richtig. Ausser dem letzten Satz des Beitrages in Deinem Link. Von wegen der Hoffnung dass Ul mal auf Europaebene geregelt werden soll. Bin gerade am Kreuze schlagen ohne Ende... Bloss dass nicht! Ist schon genau perfekt wie es jetzt ist. Soll bloss keiner dran rütteln. Niemals nicht und nimmer!!!


    Gruss Stephan
    Naja, eine Konstellation könnte ich mir schon vorstellen, so auf Europäischer Ebene: Wir machen es so wie in Frankreich heute! Also ich könnte mir das seeeeehr gut vorstellen. Kerzen hab ich dafür schon in div. Gotteshäusern Europas aufgestellt. Klar, natürlich die Meisten in F;-)
  • Ihr habt ja alle Recht. Alle beziehen sich auf diese Nfl. Nur ob diese Nfl noch rechtkonform ist, ist die Frage. Auch wenn Stephan es nicht mag, in der EU sollte es geregelt sein. Da kann ein Land anderer Meinung sein (z.B. D), es muss sich dann den anderen anpassen.


    Ich denke aber, niemand wird das mal durch alle Instanzen durchziehen. Und solange die Hunde noch schlafen ist doch alles gut.

  • Carlson schrieb:
     Wir machen es so wie in Frankreich heute! Also ich könnte mir das seeeeehr gut vorstellen. Kerzen hab ich dafür schon in div. Gotteshäusern Europas aufgestellt. Klar, natürlich die Meisten in F;-)
    Solange es noch "boche" und "frogs" gibt halte ich das für wenig realistisch. :-(
  • NRW-Aviator schrieb:

    Alle beziehen sich auf diese Nfl. Nur ob diese Nfl noch rechtkonform ist, ist die Frage. 

    Solange die europäischen Regeln besagen, dass die Verantwortung ganz und gar allein bei den jeweiligen nationalen Behörden liegt, dürfte eine deutsche NFL konform mit allen Rechten sein. Wenn sich jemand in dem bunten Strauß der Persönlichkeitsrechte eingeschränkt füllt, weil der Inhaber eines Wohnsitzes in Frankreich etwas anderes darf als der mit dem Wohnsitz auf der östlichen Seite des Elsass, dem steht der lange Weg durch nationale, und wenn man es dann zulässt, durch europäische Etappen bis zum Europäische Gerichtshof für Menschenrechte offen. (oder vermutlich auch nicht)
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