Französische Zulassung - Wie?

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  • Tja, der Reiz nicht von einem Medical abhängig zu sein ist nicht ohne....

    Trotzdem glaube ich, dass es uns in D doch recht gut geht. Ich habe bisher jedenfalls keinen Stress mit Behörden oder Verbänden gehabt. Toi, Toi , Toi......

    Auch die Jahresnachprüfung kann man durchaus von 2 Seiten betrachten. Wir haben unseren Flieger selbst gebaut und wissen demzufolge um die Punkte auf die man einen Blick werfen sollte.

    Trotzdem kann man eine gewisse Betriebsblindheit einfach nicht ausschließen. Bei der letzten JNP zeigte uns dann der Prüfer (der in erster Linie ein netter Fliegerkamerad ist...) 2 Punkte, die in Zukunft zusätzlich etwas Aufmerksamkeit erfordern. Wir waren für den Hinweis dankbar.

     Gruß, Wolli
  • co schrieb:

    NRW-Aviator schrieb:

    Alle beziehen sich auf diese Nfl. Nur ob diese Nfl noch rechtkonform ist, ist die Frage. 

    Solange die europäischen Regeln besagen, dass die Verantwortung ganz und gar allein bei den jeweiligen nationalen Behörden liegt, dürfte eine deutsche NFL konform mit allen Rechten sein. Wenn sich jemand in dem bunten Strauß der Persönlichkeitsrechte eingeschränkt füllt, weil der Inhaber eines Wohnsitzes in Frankreich etwas anderes darf als der mit dem Wohnsitz auf der östlichen Seite des Elsass, dem steht der lange Weg durch nationale, und wenn man es dann zulässt, durch europäische Etappen bis zum Europäische Gerichtshof für Menschenrechte offen. (oder vermutlich auch nicht)

    was anderes habe ich nicht gesagt
  • Na, wenns nur das Medical ist, das wird sich ja eh in 2012 verabschieden. Zumindest ist es in den höherwertigen  EU-Klassen nicht mehr vorgesehen bzw. ersetzt durch das Hausarztmedical. Da wird es für UL wohl auch nicht mehr haltbar sein... was schön ist.
  • NRW-Aviator schrieb:
    co schrieb:

    NRW-Aviator schrieb:

    Alle beziehen sich auf diese Nfl. Nur ob diese Nfl noch rechtkonform ist, ist die Frage. 

    Solange die europäischen Regeln besagen, dass die Verantwortung ganz und gar allein bei den jeweiligen nationalen Behörden liegt, dürfte eine deutsche NFL konform mit allen Rechten sein. Wenn sich jemand in dem bunten Strauß der Persönlichkeitsrechte eingeschränkt füllt, weil der Inhaber eines Wohnsitzes in Frankreich etwas anderes darf als der mit dem Wohnsitz auf der östlichen Seite des Elsass, dem steht der lange Weg durch nationale, und wenn man es dann zulässt, durch europäische Etappen bis zum Europäische Gerichtshof für Menschenrechte offen. (oder vermutlich auch nicht)

    was anderes habe ich nicht gesagt
    "Nur ob diese Nfl noch rechtkonform ist, ist die Frage." schreibst du.
    "In Frage stellen, die Konformität mit dem Recht", so lese sich das
  • Sorry lieber Wolli, aber Prüfertum (nicht die einzelnen mit Sicherheit meist liebenswerten mit diesem Titel bekleideten Lebewesen...) kann man nur von einer Seite aus betrachten: von amtlicher Seite geforderte Geldmacherei und Schikane... Kann man auch Entmündigung nennen. Idem für das Medical. Wir machen uns gegenseitig auf eventuelle Probleme an unseren Fliegern aufmerksam. Das nennt man auf gut deutsch "Crosscheck". Kostet nichts, passiert wesentlich öfter als eine "JNP" und spitzt die persönliche Verantwortung für seinen Flieger an. Wenn ich was nicht weiss frage ich jemanden der es weiss. Und wir fahren sehr gut damit. Dass Ihr mich immer mal wieder mit meinen persönlichen roten Tüchern aus der Reserve locken müsst, nicht zu fassen... :-)))
    Gruss Stephan
  • Meinen Daumen hast Du dafür!


    Rüdiger

  • Hallo!

    > Jo Konrad hat da gerade letztens wieder das Gegenteil klargemacht.

    genau gennommen war das nicht der Jo selbst - sondern ein Richter
    am Verwaltungsgericht Koblenz!!  ;-)


    Fakt:

    ULs sind national geregelt - ende, aus.

    Die Regeln in D sagen:  D Erstwohnsitz = D Zulassung


    > Wie es geht: Ihr lasst den Flieger über einen Französischen
    > Freund zu
    bzw. jemanden, der seinen Hauptwohnsitz in F hat.
    > Offiziell ist ER
    Besitzer,

    Sorry - geht leider *nicht*!

    Es wird nicht von "Besitz" gesprochen, sondern explizit von "Betrieb"!

    Wer mit Erstwohnsitz in D ein UL betreibt, braucht für dieses UL eine D Zulassung.

    Eigentlich ganz einfach, oder?!?



    BlueSky9
  • P.S.:



    > ...und es fliegen so manche
    Deutsche hier im Grenzgebiet

    > mit F-Zulassung, hangarieren ihre
    Fliegerlein in D und haben

    > ihren festen Wohnsitz in D.





    D.h. wenn es nur genug Leute machen, dann wird es automatisch legal???



    Cooool!!  Diese Form der Gesetzgebung kannte ich noch garnicht :-))





    Ich muss jetzt nur genügend Kumpels finden, die alle nach dem

    Tanken *nicht* bezahlen - dann wird es ja legal  - prima!





    BlueSky9
  • Hallo ihr lieben Hobbykollegen!

    Ich danke für Eure Ausführungen! Da ich das Thema "angezettelt" habe, ziehe ich jetzt ′mal eine Zwischenbilanz, wobei ich alles abkürze und daher keine Zitate verwende. Leider haben die Beiträge recht schnell an Aussagekraft verloren und  Emotionen traten zutage.

    "co": Hauptwohnsitz muss in F sein, da Antragsteller franz. UL-Lizenz haben muss und die wiederum bedingt einen solchen Wohnsitz. Gibt Link an zu Zulassungsbedingungen von UL in F: http://www.developpement-durable.gouv.fr/-Secteur-Aerien,1633-.html

    "Stephan2": Wohnsitz muss nicht in F sein. Linkangabe von "co" ist ok. Serienzulassung des UL in F ist Voraussetzung. Einzelzulassung möglich. Am einfachsten sind Einsitzer zuzulassen. Rettungsgerät und Jahresnachprüfung nicht nötig.

    "Carlson": Zulassung über franz. Staatsbürger abwickeln. Link angegeben (http://www.us-ppl.de/ul/ulfrance.html) Rettungsgerät nicht nötig. Medical nicht nötig.

    "wolli": Medical nicht nötig.

    "BlueSky9": Verneint Möglichkeit UL-Zulassung über franz. Staatsbürger abzuwickeln. UL-Betreiber mit Erstwohnsitz in D braucht D-Zulassung für sein UL.

    So, Kameraden der Luft, das sind die Aussagen. Alles andere waren Vermutungen, Wünsche bis hin zu Empörungen. Da wurde die Legalität angezweifelt, Gründe dafür aber nicht genannt und der angegebene Link (http://www.us-ppl.de/ul/ulfrance.html) war/ist am Thema vorbei, weil Konstellation nicht beachtet: Es geht nicht um franz. UL-Schein-Besitzer, die hier damit fliegen wollen. Es geht auch nicht um einen deutschen UL-Schein, sondern einzig und allein: Deutscher Staatsbürger will sein UL in F anmelden. Punkt. Der allererste Link (von "co") ist aber super!

    Anbei: R.Fiedler kenne ich persönlich. Ein wirklich netter und herzensguter Mensch, jedoch behauptet er z.B., dass man einem franz. Aero-Verein angehören müsse, um in der Sache voran zu kommen. Das ist - wie ich inzwischen weiss - falsch und es wirft kein gutes Licht auf die Vertrauenswürdigkeit im Bezug auf weitere Aussagen.

    Nun, ich weiss, es war alles gut gemeint und ich frage ja nicht und kehre das Ganze dann nicht um, um jemanden vorzuführen - pfui! - Macht man nicht! Also, herzlichen Dank für alle Bemühungen und Erklärungsversuche, den sog. "facts" werde ich aber mit deutscher Gründlichkeit nachgehen, hihi! - Ihr könnt ja trotzdem noch weiterschreiben ;-)

    Gruß Roman.
  • Hallo Stephan

    Ich mag und verstehe Deine Art sehr gut, aber genau so wie Du offensichtlich schlechte Erfahrungen in Deutschland gemacht hast und diese immer wieder zitieren musst, mache ich es mit meinen Frankreich Erfahrungen. Ich habe in Frankreich äusserst negative Erfahrungen mit der Zulassungsbehörde gemacht und bin offensichtlich an einen besonderen Beamten geraten, der seine Willkur an Ausländern ausleben durfte. Gerade mal 2 Jahre wurde meine Geduld strapaziert, hat mich neben der Zeit auch viel Geld gekostet und nicht einmal der sonst sehr engagierte F-Verband konnte mehr helfen.

    Ich bin wohl auch einer der Wenigen der dann in dieser Schikane noch eine Zulassung des Musters mit dem belgischen Importeur durchgezogen hat, weil während dem Nichtstun des Beamten das Zulassungsgesetz geändert wurde. Natürlich teilte er mir dass dann nach einer Nachfrage flott mit, inkl. der Verfügung das nun für mich das neue Gesetz angewendet wird, obwohl mein Antrag (der vorher noch bewilligungsfähig gewesen wäre) bereits 4 Monate unbearbeitet herumlag. Nichts hat den Beamten in Strassburg und seine vorgesetzte Behörde beeindruckt, auf die Zulassung warte ich noch heute, trotz der neu geforderten und erfolgten Zertifizierung des Musters (nach der Gesetzesänderung). Natürlich wurde ich auch von der Flugschule immer nach Kräften sehr unterstützt, auch von netten französischen Kollegen. Trotzdem niemand versteht′s, auch niemand konnte es mir bis heute erklären, nicht einmal Du. Ach ja es war auch kein Exote nur eine Rans S 12, halt ein Amerikaner und das während dem Irakkrieg (politische Spannungen USA/Frankreich) und noch von einem Schweizer. Diese Zeilen sollen den süssen Klängen der vermeintlichen Einfachheit etwas entgegen wirken, es geht auch ganz anders in Frankreich, schlimmer als in einer Bananenrepublik.

    Nur Dein Vergleich mit Deutschland hinkt meines Erachtens, denn hier habe ich bereits die 3. Maschinen innerhalb 1-3 Wochen umgeschrieben, davon 2 Mal mit neuer Inverkehrssetzung. Den deutschen Schein hatte ich nach gut 1 Woche, in Frankreich nach 2 Monaten. In Deutschland wurde ich immer schnell (DAeC und DULV), fair und gut behandelt, klar haben wir JNP und Medical aber keine Beamtenwillkür. Jeder hat halt halt seine Traumen und auch seine positiven Erfahrungen die einem nicht so schnell loslassen. Wenn Du Dein Deutschlandtrauma einmal überwinden kannst, schaff ich es mit den Franzosen vielleicht auch.

    Gruss und bleib so wie Du bist
    Werner
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