Hallo,
>
> Wo das geschrieben steht würde mich wirklich brennend interessieren...
>
recht unspektakulär hier:
LuftVZO
§99
(2) Ausländische Luftsportgeräte mit einer höchstzulässigen Leermasse über 120 Kilogramm,
die von einem deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen mit ständigem Wohnsitz
in der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden, bedürfen
der Muster- und Verkehrszulassung.
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die "Staatsbürgerschaft" spiet keine Rolle.
Es gilt der ständige Wohnsitz (Hauptwohnsitz)
...und ja - mit "...der Muster- und Verkehrszulassung."
ist eine deutsche Muster- und Verkehrszulassung gemeint,
da Luftsportgeräte rein national geregelt sind und eine deutsche
LuftVZO für ULs ersmal keine anderen Zulassungsregularien
abbilden kann.
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§7
Die Verkehrszulassung der Luftsportgeräte wird von dem vom Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur Beauftragten erteilt.
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Ewalds Aussage mag den "F" oder "OK" oder "I" UL-Betreibern hier in D nicht gefallen, sie ist aber korrekt.
Ein italienisches (oder französisches oder tschechisches oder....) UL darf in D nur unter
der Gastflugregelung geflogen werden - die Gastflugregelung gilt aber nur für "Gäste" ;-)
sprich Menschen mit "nicht deutschem Wohnsitz" - sonst sind es ja keine Gäste...
...man könnte nun sagen, wir seien ja alle nur zu Gast auf dieser Welt... aber ich
denke, solch′ philosophische Sichtweisen könnten vor Gericht wenig Bestand haben... ;-)))
BlueSky9
Wobei ich immernoch auf ein einschlaegiges Urteil warte. Bisher wird das scheinbar geduldet.
Chris
Hallo,
>
> Wobei ich immernoch auf ein einschlaegiges Urteil warte...
>
Bin mir nicht Sicher, ob man davon etwas erfahren würde, oder?!
>
> Bisher wird das scheinbar geduldet.
>
Ich glaube, es wurde bisher nur noch nicht
wirklich überprüft/geprüft/angezeigt/ wie auch immer...
Oder sagen wir es mal so:
Ich kann mir kaum vorstellen, das eine Luftfahrtbehörde
eine explizite Zuwiderhandlung gegen die LuftVZO
wirklich einfach "dulden" würde/könnte/dürfte, oder?!
Wenn ich mit meinem Auto die zulässige Höchstgeschwindikgeit überschreite,
dann wird das "schienbar" auch oft geduldet - weil ich kein Knöllchen bekomme?!?
;-))
Wie dem auch sei...
Für mich persönlich wäre der Betrieb eines
ULs hier in Deutschland von vornherein gegen die Gesetze
der LuftVZO schon deulich zu heikel.
Bei _jedem_ Start ist dir klar: "ich fliege jetzt illegal".
Die Schweizer scheinen da etwas liberaler zu sein:
Sie erlauben den Betrieb eines ausländisch zugelassenen
Luftsportgerätes auch durch "Hauptwohnsitz-Schweizer" in ihrem Land?!
BlueSky9
Wir sprachen, wenn ich alles richtig gelesen habe, aber nur von einem deutschen Staatsbürger mit italienischer Lizenz. Nicht von dessen ständigem Wohnsitz...
Gruss Stephan
BlueSky9 schrieb:Ich persoenlich bin mir sehr sicher, dass das sofort und mit lautem Getoese die Runde machen wuerde.
Bin mir nicht Sicher, ob man davon etwas erfahren würde, oder?!
Chris
Stephan2 schrieb:Du hast nicht richtig gelesen bzw. den Anschluss verloren.
Wir sprachen, wenn ich alles richtig gelesen habe
Chris
@blue sky
So ist es, wir Schweizer sind tolerant... allerdings die Schweizer MwSt, Zoll etc. kommen schon noch dazu. Im Klartext in einem solchen Fall heisst das, dass mit allen Steuern usw zusammengezählt musst du ca. 30% zum Kaufpreis dazurechnen. Die genaue Prozentzahl kennt der Chris ganz bestimmt.
Nee lieber BlueSky, Ewalds Behauptung war dass ein deutscher Staatsbürger mit italienischer Lizenz und einem in Italien zugelassenem Ul in Deutschland nicht fliegen dürfte. Oder eventuell vorher in Frankreich. Wenn dieser deutsche Staatsbürger in Italien lebt und dort fliegt, wieso sollte er dann nicht mit seinem oder einem italienischen Ul nach D fliegen dürfen?
Ich bin -leider- immer noch deutscher Staatsbürger, lebe aber in Frankreich, habe nur meine französische Lizenz und dürfte nach Ewalds Aussage nicht unter der Gastflugregelung mit meinem F-zugelassenen UL nach D fliegen?
Die Sache mit dem Wohnsitz haben wir hier ja schon ewig und mehrmals durchgekaut und da bin ich ja auch Deiner Meinung. Aber so habe ich Ewalds Frage nicht gelesen. Oder er hat dies nicht klar ausgedrückt.
Gruss Stephan
waldopepper schrieb:Yup kenne ich ;) Bei der Vermehrwertsteuerung meines Fliegers waren 8% Maerchensteuer faellig und das war′s. Also wirklich nicht schlimm. Bei 30% haette ich Privatinsolvenz beantragt ;)
Im Klartext in einem solchen Fall heisst das, dass mit allen Steuern usw zusammengezählt musst du ca. 30% zum Kaufpreis dazurechnen. Die genaue Prozentzahl kennt der Chris ganz bestimmt.
Stephan2 schrieb:Es geht um Tobias′ Frage...
Aber so habe ich Ewalds Frage nicht gelesen.
Chris
Hallo,
hilfe - ja - sorry - es ging wohl etwas durcheinander ;-)))
Stephan, Du darfst als "Erstwohnsitz-Franzose"
in D ein F UL unter der Gastflugregelung fliegen :-)
>
> Ein italienisches Ul mit italienischer Fluglizenz dürfte
> von einem deutschen Staatsbürger auf keinen Fall in deutschem
> Luftraum fliegen, ansonsten ist es bei Anzeige eine Straftat.
>
Ich habe (etwas vorschnell) angenommen, dass Ewalds Aussage
mit "deutschem Staatsbürger" einen hier in D Wohnhaften
Luftsportgeräteführer implizierte ;)
Dann darf er nicht fliegen.
Ist sein Hauptwohnsitz _nicht_ in Deutschland, dann
ist er hier in D als "Gast" und darf fliegen.
Sorry, falls das jetzt etwas im KuddelMuddel untergegangen ist... :)
BlueSky9