Fliegen in Frankreich mit ausländischem UL

Forum - Umschulung & andere Lizenzen
  • Hallo,

    >
    > Wo das geschrieben steht würde mich wirklich brennend interessieren...
    >

    recht unspektakulär hier:

    LuftVZO
    §99
    (2) Ausländische Luftsportgeräte mit einer höchstzulässigen Leermasse über 120 Kilogramm,
    die von einem deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen mit ständigem Wohnsitz
    in der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden, bedürfen
    der Muster- und Verkehrszulassung.

    ------------------------------------------------------------------------------

    die "Staatsbürgerschaft" spiet keine Rolle.
    Es gilt der ständige Wohnsitz (Hauptwohnsitz)

    ...und ja - mit "...der Muster- und Verkehrszulassung."
    ist eine deutsche Muster- und Verkehrszulassung gemeint,
    da Luftsportgeräte rein national geregelt sind und eine deutsche
    LuftVZO für ULs ersmal keine anderen Zulassungsregularien
    abbilden kann.

    --------------------------------------------------------------------------------------------------

    §7
    Die Verkehrszulassung der Luftsportgeräte wird von dem vom Bundesministerium
    für Verkehr und digitale Infrastruktur Beauftragten erteilt.

    -----------------------------------------------------------------------------------------------

    Ewalds Aussage mag den "F" oder "OK" oder "I" UL-Betreibern hier in D nicht gefallen, sie ist aber korrekt.

    Ein italienisches (oder französisches oder tschechisches oder....) UL darf in D nur unter
    der Gastflugregelung geflogen werden - die Gastflugregelung gilt aber nur für "Gäste"  ;-)
    sprich Menschen mit "nicht deutschem Wohnsitz" - sonst sind es ja keine Gäste...

    ...man könnte nun sagen, wir seien ja alle nur zu Gast auf dieser Welt... aber ich
    denke, solch′ philosophische Sichtweisen könnten vor Gericht wenig Bestand haben...  ;-)))


    BlueSky9



  • Wobei ich immernoch auf ein einschlaegiges Urteil warte. Bisher wird das scheinbar geduldet.

    Chris

  • Hallo,

    >
    > Wobei ich immernoch auf ein einschlaegiges Urteil warte...
    >

    Bin mir nicht Sicher, ob man davon etwas erfahren würde, oder?!


    >
    > Bisher wird das scheinbar geduldet.
    >

    Ich glaube, es wurde bisher nur noch nicht
    wirklich überprüft/geprüft/angezeigt/ wie auch immer...

    Oder sagen wir es mal so:
    Ich kann mir kaum vorstellen, das eine Luftfahrtbehörde
    eine explizite Zuwiderhandlung gegen die LuftVZO
    wirklich einfach "dulden" würde/könnte/dürfte, oder?!

    Wenn ich mit meinem Auto die zulässige Höchstgeschwindikgeit überschreite,
    dann wird das "schienbar" auch oft geduldet - weil ich kein Knöllchen bekomme?!?

    ;-))

    Wie dem auch sei...
    Für mich persönlich wäre der Betrieb eines
    ULs hier in Deutschland von vornherein gegen die Gesetze
    der LuftVZO schon deulich zu heikel.
    Bei _jedem_ Start ist dir klar: "ich fliege jetzt illegal".

    Die Schweizer scheinen da etwas liberaler zu sein:
    Sie erlauben den Betrieb eines ausländisch zugelassenen
    Luftsportgerätes auch durch "Hauptwohnsitz-Schweizer" in ihrem Land?!


    BlueSky9

  • Wir sprachen, wenn ich alles richtig gelesen habe, aber nur von einem deutschen Staatsbürger mit italienischer Lizenz. Nicht von dessen ständigem Wohnsitz...

    Gruss Stephan

  • BlueSky9 schrieb:
    Bin mir nicht Sicher, ob man davon etwas erfahren würde, oder?!
    Ich persoenlich bin mir sehr sicher, dass das sofort und mit lautem Getoese die Runde machen wuerde.

    Chris

  • Stephan2 schrieb:
    Wir sprachen, wenn ich alles richtig gelesen habe
    Du hast nicht richtig gelesen bzw. den Anschluss verloren.


    Chris

  • @blue sky

    So ist es, wir Schweizer sind tolerant... allerdings die Schweizer MwSt, Zoll etc. kommen schon noch dazu. Im Klartext in einem solchen Fall heisst das, dass mit allen Steuern usw zusammengezählt musst du ca. 30% zum Kaufpreis dazurechnen. Die genaue Prozentzahl kennt der Chris ganz bestimmt.

  • Nee lieber BlueSky, Ewalds Behauptung war dass ein deutscher Staatsbürger mit italienischer Lizenz und einem in Italien zugelassenem Ul in Deutschland nicht fliegen dürfte. Oder eventuell vorher in Frankreich. Wenn dieser deutsche Staatsbürger in Italien lebt und dort fliegt, wieso sollte er dann nicht mit seinem oder einem italienischen Ul nach D fliegen dürfen?

    Ich bin -leider- immer noch deutscher Staatsbürger, lebe aber in Frankreich, habe nur meine französische Lizenz und dürfte nach Ewalds Aussage nicht unter der Gastflugregelung mit meinem F-zugelassenen UL nach D fliegen?

    Die Sache mit dem Wohnsitz haben wir hier ja schon ewig und mehrmals durchgekaut und da bin ich ja auch Deiner Meinung. Aber so habe ich Ewalds Frage nicht gelesen. Oder er hat dies nicht klar ausgedrückt. 

    Gruss Stephan

  • waldopepper schrieb:
    Im Klartext in einem solchen Fall heisst das, dass mit allen Steuern usw zusammengezählt musst du ca. 30% zum Kaufpreis dazurechnen. Die genaue Prozentzahl kennt der Chris ganz bestimmt.
    Yup kenne ich ;) Bei der Vermehrwertsteuerung meines Fliegers waren 8% Maerchensteuer faellig und das war′s. Also wirklich nicht schlimm. Bei 30% haette ich Privatinsolvenz beantragt ;)
    Stephan2 schrieb:
    Aber so habe ich Ewalds Frage nicht gelesen.
    Es geht um Tobias′ Frage...

    Chris

  • Hallo,

    hilfe - ja - sorry - es ging wohl etwas durcheinander  ;-)))

    Stephan, Du darfst als "Erstwohnsitz-Franzose"
    in D ein F UL unter der Gastflugregelung fliegen  :-)


    >
    > Ein italienisches Ul mit italienischer Fluglizenz dürfte
    > von einem deutschen Staatsbürger auf keinen Fall in deutschem
    > Luftraum fliegen, ansonsten ist es bei Anzeige eine Straftat.
    >

    Ich habe (etwas vorschnell) angenommen, dass Ewalds Aussage
    mit "deutschem Staatsbürger" einen hier in D Wohnhaften
    Luftsportgeräteführer implizierte ;)

    Dann darf er nicht fliegen.

    Ist sein Hauptwohnsitz _nicht_ in Deutschland, dann
    ist er hier in D als "Gast" und darf fliegen.

    Sorry, falls das jetzt etwas im KuddelMuddel untergegangen ist...  :)


    BlueSky9

Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Wie häufig haltet Ihr die Halbkreisflugregel ein?

Eher häufig!
34.7 %
Immer!
32.2 %
Hin und wieder!
16.3 %
Nie!
9.2 %
Eher selten!
7.5 %
Stimmen: 239 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 29 Besucher online, davon 2 Mitglieder und 27 Gäste.


Mitglieder online:
aviatrix  b3nn0 

Anzeige: EasyVFR