Fliegen in Frankreich mit ausländischem UL

Forum - Umschulung & andere Lizenzen
  • Hallo zusammen,

    wieder mal ein heiss diskutiertes Thema an unserem Fliegerstammtisch
    ohne klare Ergebnisse.
    Da ich mir unsicher war und bin, wende ich mich jetzt an euch Spezialisten.

    Die Frage war:
    Darf ein italienisch zugelassenes und regristriertes UL von einem deutschen Staatsbürger
    mit italienischem UL-Fluglizenz in Frankreich auf UL-Flugplätze geflogen werden.

    Bin mal gespannt wie Eure Meinung ist.

    Mit fliegerkolegialen Grüssen
    und grossem Dank

    Ewald

  • Why not?


    Chris

  • Why not?

    Eine andere Frage wäre ob man damit über die französische Grenze einfliegen darf.

  • Makron und die Italiener haben kein gutes miteinander. Es geht um Migration. Macron hat mal gesagt das die Italiener alle Bootstouristen aus Lybien aufnehmen muss. Daraufhin hat man diese angenommen, mit einer EU Aufenthaltsgenehmigung versehen und gratis mit der Eisenbahn zur französischen Grenze verschickt. Frankreich hat daraufhin den Schengenvertrag mit Italien gekündigt. 

  • Moin Werner,

    es ging aber irgendwie nicht darum, ob in Italien gestrandete Flüchtlinge per deutschem UL nach Frankreich einfliegen dürfen??

    Im Prinzip muss jeweils die nationale Auslegung der Lizenzen betrachtet werden. Erlaubt es das deutsche Recht, mit einer italienischen Lizenz deutsche UL in D zu fliegen?

    Falls ja, erkennt Frankreich diese Ausnahme der deutschen nationalen Regel ebenfalls bei sich an?

    Ich vermute mal, das es nicht komplett definiert ist, es normalerweise nicht kontrolliert wird und wenn es schief geht es richtig unangenehm wird..

    Gruß Raller

    Ups, Fehler: der Pilot hat ja eine italienische Lizenz, damit wäre der deutsche Part raus. Die Nationalität spielt bei der Lizenz keine Rolle..

  • Klar darf er das. Warum denn nicht?

    Richtige Lizenz - richtige Ul Zulassung = Gastflugrecht

    Gruss Stephan 

  • Seit 2015 ist alles einfacher in Frankreich für Europäisches ULs:

    https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000030109795

  • Nochmals Hallo zusammen,

    erstmal vielen Dank für die vielen Antworten.

    Laut dem angegebenen französischen Regularieren ist die Eingangs genannten Konstellation ohne weitere
    Genehmigung der französische Behörden offensichtlich erlaubt.

    Es scheint, dass das UL-Fliegen in Frankreich wesentlich lockerer ist, als wie in Deutschland,
    obwohl Deutschland ja bekannterweise auch im Europäischen Raum liegt.

    Ein italienisches Ul mit italienischer Fluglizenz dürfte von einem deutschen Staatsbürger
    auf keinen Fall in deutschem Luftraum fliegen, ansonsten ist es bei Anzeige eine Straftat.

    Gruss Ewald

  • alien2560 schrieb:
    Ein italienisches Ul mit italienischer Fluglizenz dürfte von einem deutschen Staatsbürger
    auf keinen Fall in deutschem Luftraum fliegen, ansonsten ist es bei Anzeige eine Straftat.
    Wo das geschrieben steht würde mich wirklich brennend interessieren...
  • Mich auch... :-)

    Gruss Stephan

Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Wie häufig haltet Ihr die Halbkreisflugregel ein?

Eher häufig!
35.2 %
Immer!
32 %
Hin und wieder!
16.2 %
Nie!
9.3 %
Eher selten!
7.3 %
Stimmen: 247 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 23 Besucher online, davon 3 Mitglieder und 20 Gäste.


Mitglieder online:
raller  elanbaby  koelblin 

Anzeige: EasyVFR