Von SPL zu PPL N?

Forum - Umschulung & andere Lizenzen
  • Hallo,

    ist es derzeit noch möglich den PPL N zu machen?

    Ich habe einen SPL und mache derzeit die PPL JAR Ausbildung, die Theorieprüfung habe ich bereits abgelegt.

    Ich überlege aber derzeit ob ich den Weg über SPL-PPL N-LAPL einschlagen sollte/könnte.

    Würde meine JAR Theorieprüfung als Theorieprüfung für den PPL N anerkannt?

    Grüße,

    GONZO
  • ja klar, Du musst bis zum 1.4.2013 mit der Ausbilung begonnen haben.

    Aber wieso machst Du einen "frischen" JAR, wenn Du einen SPL hast?
    Bei einem neuen Schein brauchst Du 45 Stunden - bei einem Umstieg von SPL auf PPL-N = 7 Stunden, 5 Stunden für 2to und 10 Stunden für CVR = 23 Stunden insgesamt für den JAR-FCL

    Nur wenn Du das bis April nicht hinbekommst, hast Du einen PPL-N, der dann natürlich ein Lapl wird. :-(

    Sascha
  • Hi smt,

    danke für die Antwort!

    Kannst du mir auch sagen, ob die JAR FCL Theorieprüfung auch für den PPL N anerkannt wird?
    Ist der praktische Ausbildungsinhalt der 7 Stunden festgelegt (Solo,Überland...)?
  • @smt
    Wo finde ich eigentlich konkret die Infos dazu, dass ich meine Ausbildung zur PPL-N nach dem 8. April 2013 noch abschließen kann?
  • smt schrieb:
    bei einem Umstieg von SPL auf PPL-N = 7 Stunden, 5 Stunden für 2to und 10 Stunden für CVR = 23 Stunden insgesamt für den JAR-FCL

    ... das ist aber erst der PPL A (N) mit CR 2000 kg und CVFR-Berechtigung. Zur Umschreibung auf den JAR-FCL-Schein werden weitere 22 Stunden Flugerfahrung auf SEP verlangt, wobei 10% der PIC-Stunden auf 3-Achs-UL und maximal 10 Stunden angerechnet werden können. Bleiben also für einen UL-Piloten mit 100 Stunden PIC-Zeit immerhin noch weitere 12 Stunden auf Flugzeugen zu erfliegen, bevor er die JAR-FCL-Lizenz beantragen kann.


    Michael


    JAR-FCL 1.120
     Flugerfahrung und Anrechnung


          Der Bewerber für eine PPL(A) muss mindestens 45 Stunden als Pilot auf Flugzeugen nachweisen; davon können fünf Stunden in einem Übungsgerät für die Grundlagen des Instrumentenfluges (BITD, siehe Anhang 1 zu JAR-FCL 1.125), FNPT oder Flugsimulator durchgeführt worden sein. Inhaber von Lizenzen oder gleichwertigen Rechten für Hubschrauber, Ultraleichthubschrauber, Flugschrauber, aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mit starren Tragflügeln, Segelflugzeuge oder Motorsegler können zehn Prozent ihrer gesamten Flugzeit als verantwortlicher Pilot auf diesen Luftfahrzeugen, jedoch nicht mehr als zehn Stunden, für eine PPL(A) anrechnen lassen.

  • JiMa schrieb:
    Wo finde ich eigentlich konkret die Infos dazu, dass ich meine Ausbildung zur PPL-N nach dem 8. April 2013 noch abschließen kann?

    Das wird in den Durchführungsbestimmungen zur Einführung der EASA-Lizenzen in der Bundesrepublik geregelt. Dieses Regelwerk ist m.W. noch nicht veröffentlicht. Insofern ist dieser Termin noch etwas spekulativ, obwohl man davon ausgehen kann, dass dieser Lizenzübergang analog zur Einführung von JAR-FCL verlaufen wird, wo es solche Stichtage zum Ausbildungsbeginn für die bisherigen Lizenzen gab.


    Michael

  • Danke Michael :)
    Dazu hatte ich nämlich partout nichts konkretes finden können... Die Verordnung spricht nämlich durchweg von "Inhabern" der Lizenzen und Anrechnungen etc. Aber wie genau mit begonnenen Ausbildungen für national geregelte Lizenzen verfahren wird, war nicht herauszulesen...  
  • Ich bin derzeit bei 50% meiner SPL Ausbildung, würde jedoch gerne PPL-N dran hängen.

    smt schreibt, dass man bis zum 1.4.2013 mit der Ausbildung begonnen haben muss, um noch in den Genuß des Umschreibens zu kommen.

    Kann ich die PPL-N Ausbildung schon beginnen, obwohl ich die SPL Ausbildung noch nicht komplett abgeschlossen habe?
    Ich meine damit, zumindest den Ausbildungsbeginn offiziell anmelden.

    Kann ich dann trotzdem diesen Weg hier gehen:
    SPL auf PPL-N = 7 Stunden,
    5 Stunden für 2to und
    10 Stunden für CVR = 23 Stunden insgesamt für den JAR-FCL
    ???

    Gruß
    Markus
  • @smurf

    Eine Umschulung von SPL auf PPL-N setzt eine abgeschlossene SPL-Ausbildung voraus. Das heisst, Du musst Lizenzinhaber sein.

    Wenn Du Dich jetzt für eine PPL-N Ausbildung anmeldest, musst Du als Fussgänger beginnen. Ob Du Dir bereits absolvierte Stunden Deiner laufenden SPL-Ausbildung anrechnen lassen kannst, weiß ich nicht 100%ig. Der günstigere Weg wäre der über den abgeschlossenen SPL.

    VG
    Markus
  • @sukram

    Leider hatte ich sowas schon vermutet. Dann heißt es jetzt für mich Gas geben.
    Also die SPL noch im März abschließen und vor dem 1.4.2012 die PPL-N anmelden.

    Mal sehen ob ich das schaffe.... :)

    Gruß
    Markus
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