Passagierberechtigung Detailfrage...

Forum - Umschulung & andere Lizenzen
  • 50km ist natürlich quatsch. Siehe:

    http://www.gesetze-im-internet.de/luftpersv/__84a.html

    Trotzdem wird man nur wenige Überlandflüge unter 50km machen.
    Grund: Fliegen macht doch Spass :)

    Ich bin damals einfach im Dreieck geflogen. Also einen Vormittag und fertig.
    Dann noch einen Ausflug mit Fluglehrer zum Mittagessen, zurück und fertig.

    Steve

    EDIT: Der DAeC schreibt davon übrigens auch nichts auf seiner Seite

    Nein er schreibt nichts dazu auf seiner Seite und ich weiß jetzt auch, dass schon Piloten mit weniger als 50km pro Strecke die Passagierberechtigung erhalten haben.

    Damals habe ich auch ein Dreieck geflogen mit >50km. Vorher hatte ich allerdings telefonisch beim DAeC angerufen, mit der Frage ob 3 Überlandflüge mit <50km ausreichend sind. Die Antwort darauf war nein.
  • OsramBulb schrieb:
    Jetzt geht das schon wieder los :)

    Nein, keine Angst. Außerdem hat Markus natürlich recht.


    Aber mal was ganz anderes.
    Ist der Grund dieser Voraussetzungen nicht, dass Scheinneulinge erst einmal ein Mindestmaß an Übung haben sollten, bevor sie das erste mal Gäste mitnehmen, damit dabei eben nix passiert?
    PPL-Scheinneulinge dürfen das bekanntlich sofort. Erachten die Beauftragten also ihre eigene Ausbildung für weniger qualifizierend als die der PPL-Schüler, so dass diese Nachschulung und Prüfung notwendig ist?
    Außerdem gibt und gab es keine signifikant höheren Unfallzahlen mit Scheinneulingen, das Gegenteil ist der Fall.
    Also warum der Aufwand?


    Michael


     


     

  • sukram schrieb:
    lkj925 schrieb:
    Die 3Soloflüge müssen mindestens 50km*3 sein.

    LG lkj925
    Einspruch. Quelle?
     DAeC(telefonisch)


    Gruß lkj925
  • 50km ist natürlich quatsch.
    Richtig!


    Stimme zu!
  • Muss nochmal nachfragen: Wie ist das mit den 40 Alleinlandungen?
    Bei uns mußte jetzt einer diese nachweisen um seinen Schein zu bekommen beim DAEC. Entweder erinner ich mich nciht mehr dran, oder bei mir war das vor nem halben Jahr noch nicht von Nöten.
  • Die 40 Alleinlandungen stehen im Ausbildungshandbuch des DAEC und werden in der von uns besuchten Schule auch als Minimum gemacht, beim DULV habe ich hierüber nichts gefunden. Da aber das Landen bei verschiedenen Bedingungen sowieso geübt werden muss, finde ich das Minimum von 40 Alleinlandungen nicht so schlimm.
  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 1 Jahr.
  • Hallo zusammen,
    die Diskussion ist zwar schon etwas älter, ich möchte aber meine Erfahrungen hier mitteilen. Ich bin (noch) beim DAEC Mitglied und hatte zum Schluss meiner Ausbildung 30 solo Landungen im Buch stehen, praktische Prüfung bestanden und alle Unterlagen hatt dann mein Fluglehrer abgeschickt. Kurz darauf  bekam ich eine email, ich müsste noch 10 solo Landungen nachholen und diese bestätigen lassen, denn es müssen mind. 40 sein so kann mir keine Lizenz ausgestellt werden! Jetzt werde ich meine Passagierberechtigung machen und sicherlich 3x mind. 50km und 2x 200 km fliegen, bevor ich wieder keine Eintragung bekomme! So wie ich hier immer wieder lese und selbst feststelle, ist der DAEC  ein bisschen eigen und sieht manches etwas anders als der DULV.
    Allzeit happy landings Freunde und ein tolles Jahr 2015!
    Gruss Stefan
  • Wenn zwei Gärtner die selben Gurken züchten, müssen sie doch einiges anders machen, damit niemand merkt, dass es die gleichen sind.
    bb
    hei
  • 1. Die Ecko-Ausbildung umfasst mehr Flugstunden. Also haben die Burschen mit der Prüfung schon einmal mehr Flugstunden Flugerfahrung, als ein Ul-er. Darüber hinaus, ist die fliegerische Ausbildung, gerade wenn es um Randbedingungen geht eben umfangreicher. Bei den bis 472 Kilogrammern, steht da immer etwas von "Rettungsgerät auslösen". Ecko fliegt dann einfach mit entsprechendem Equipment und Ausbildung weiter oder wieder heraus. So fällt man z. B. ohne Sicht nicht einfach in Trümmern aus der Wolke. Wird zumindest hier so ausgebildet.

    2. Wie kann man sich nur übers Fliegen beklagen? Die Passagierberechtigung hat man doch nach ein paar Tagen im Sack. Wenn man sich etwas ranhält hat man die Bedingungen an einem Wochenende erfüllt. Meine hatte ich eine Woche nachdem mir der Schein zugeschickt wurde. Das war eine geile Zeit und der Typ neben mir (FL) war eh ein Kumpel. Also, wo ist das Problem?

    Wenn man sich über etwas aufregen kann, dann die Tatsache, dass man unmittelbar nach der eigentlichen UL-Prüfung ein paar Tage auf den Schein warten muss. Einen Autoführerschein / Bootsführerschein, bekommt man doch auch gleich in die Hand gedrückt. Wieso läuft das im Luftfahrtbereich so hinterwäldlerisch?

    Bei mir war das damals hammermäßiges Flugwetter (eine Woche), welches ungenutzt verstrichen ist. Das frustet ganz enorm. Leider genügt es in der Situation nicht, sich einfach ein paar blanko Flugaufträge vom FL geben zu lassen, denn die Ausbildung ist abgeschlossen und damit ist man kein Schüler mehr. In dem Moment kann man alles. Nur eben nicht auf das Fliegen warten. Ging mir zumindest so, als ob man einem kleinen Kind den Lieblings-Teddy wegnimmt.

    Gruß
    Edgar
  • Moin,

    grundsätzlich würde ich immer eine gute Ausbildung einer oberflächlichen vorziehen. Es ist keine Schikane, sondern die Grundlage sicheren Fliegens. Man muss kennen auf was man sich einlässt. Und da warten so einige Überraschungen, besonders Überland, die man tunlichst mit einem Lehrer neben sich kennenlernt.

    SPL-F: hier steht im Gesetz nichts von 40 Landungen, oder? Abgesehen davon dass nur 40 Landungen ziemlich wenig sind (unter welchen Bedingungen, ruhige Luft, Seitenwind, böig?) sollte der DAeC sich an die Gesetze halten, und da steht nichts von Minimum 40 Landungen.

    Passagierberechtigung: Einer meiner Fluglehrer nannte sie einmal die Lizenz zu töten. Hat er nicht auch recht damit? Wenn man gerade die Lizenz erhalten hat sollte etwas mehr an eigener fliegerischer Erfahrung und Sicherheit entstanden sein. Ich find eine Nachprüfung gut und sinnvoll, bevor man sich Passagiere ins Cockpit holt.

    DAeC versus DULV: ich frage mich seit Beginn, warum hier zwei Organisationen das Gleiche machen. Und wer die Belange des Ultraleichtfliegens besser vertritt. Der DULV reagiert bei Lizenzerteilung sehr schnell, manche haben nach drei Tagen ihre Lizenz in den Händen. Beim DAeC kann das dauern. Die Mitarbeiter sind aber in beiden Büros gleichermassen sehr freundlich und hilfsbereit. Nach meinen Erfahrungen würde ich den DULV vorziehen, bin aber leider Zwangsmitglied beim DAeC aufgrund meines Vereins.

    Etwas abgestossen hat mich ein langes Telefonat mit einem Landesvorsitzenden des DAeC nachdem ich ihn auf einige Ungereimtheiten angesprochen hatte und nach der Sinnhaftigkeit fragte (hier speziell das leidige Problem mit dem MTOW - Tragschrauber 560 kg und 3-Achser-Fläche 472.5). Was ich dann zu hören bekam waren Ausflüchte, teilweise beleidigende Bemerkungen gegenüber Ultraleichtpiloten und jede Menge widersprüchlicher Aussagen. Als ich dann noch erfuhr, dass ich zwar Mitglied bin, aber bei Versammlungen kein Stimmrecht habe (das hat nur mein Verein für mich) fühlte ich mich nach dem Gespräch nicht mehr gut beraten im DAeC Mitglied zu sein.

    Gerd
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