Kontrollen von ULs und Piloten

Forum - Fliegerische Tauglichkeit
  • Wer darf was?
    Der Bund hat bestimmte Aufgaben in der Luftfahrt an die Länder durchgereicht. Die haben je nach Amtsstruktur RP's, Luftämter etc. Die dort tätigen und die von dort beauftragten Menschen dürfen laut LuftVO folgendes bundesweit:

    § 24 Prüfung der Flugvorbereitung und der vorgeschriebenen Ausweise

    Auf Verlangen der für die Wahrnehmung der Luftaufsicht zuständigen Personen oder Stellen hat
    1. der Luftfahrzeugführer nachzuweisen, daß er den Flug ordnungsgemäß vorbereitet hat;
    2. das Luftfahrtpersonal die vorgeschriebenen Ausweise, insbesondere die Scheine und Zeugnisse für die Besatzung und das Luftfahrzeug, zur Prüfung auszuhändigen.

    Da man weder an der Nase noch an der Kleidung erkennen kann, ob der Wissbegierige berechtigt ist, erkläre ich jedem, der es wissen will, was ich denn getan habe, um meinen "Flug ordnungsgemäß" durchzuführen. Wenn die Kontrolle vor dem Flug stattfindet, erfülle ich seine eventuellen zusätzlichen Wünsche im Rahmen meines fliegerischen Selbstbewusstseins. Eine "Zahlkarte" kann er da überhaupt noch nicht ausfüllen, weil ich bisher meinen Sessel noch nicht in die Luft bewegt habe.

    Sollte die Kontrolle nach einem Flug erfolgen, ist in 99 % aller Landungen der Tatbestand einer "ordentlichen" Vorbereitung erfüllt, sonst wäre ich nicht heil dort gelandet, wo man mich prüfen will. Wenn das Wetter gut war, der Sprit ausreichend und ich den Platz gefunden habe, ich keine Kontrollzone angeknabbert habe und der Dackel nicht aus dem Fenster gesprungen ist, dann habe ich mich wohl ausreichend informiert und agiert. Wenn mich jemand nach dem ausgedruckten Wetter, dem Strich auf der Landkarte und den Zettel mit den Kilos fragt: Das habe ich alles im Kopf. Die Notams habe ich jetzt vergessen, weil ich die ja jetzt nicht mehr brauche. Und das Flightlog "habe ich gerade gegessen, aus Umweltschutzgründen mache ich das immer so". Aber hier, mein Mappe mit allen Lizenzen und sonstigen Unterlagen, die gesetzlich vorgeschrieben sind mitzuführen, händige ich gerne zum blättern aus.

    Das ist doch das wunderbare UL-FLiegen liebe Leute. Es gibt da noch Freiheiten um deren Willen ich UL fliege. Beruflich bewege ich noch ein paar Kilo mehr. Dort denke ich manchmal, ich brauche keinen Co sondern 'ne Sekretärin für all den vorgeschriebenen Papierkram.

    Also, lasst Euch das erdnahe Knattern nicht vermiesen. Fliegt in allen Bundesländern mit Freude ohne Navi mit eingebautem LUPO-Finder.
  • Ich bin mir voll bewusst, dass mein Beitrag nicht 3 x hier stehen muss, aber ich kriege ihn auch nicht weg, im Gegentei: es wird als mehr... :-((
  • @ Carlson: Wenn ich Dich richtig verstehe, dürfen die Lupos nichts auf die Waage stellen, sondern überprüfen praktisch nur die Papierlage?

    Also
    wenn ich behaupte, (und das so in meiner W&B-Berechnung steht) ich
    wiege als 2 m-Brocken 70,3 Kg und meine Begleitmatrone grade mal 48,1
    Kg (vielleicht von einem Arzt bestätigt - so glaubwürdig wie die
    Wägeberichte auch) und dazu, dass mein Schwerst-UL auch nur genau 279,3
    Kg lt. Wägebericht wiegt, dann muss nur die Planung ok sein und alle
    sind zufrieden ??


    Na, das freut einem dann doch ;-))

    Doch, sie dürfen, ist nur bis Dato noch nie was "Gerichtlich Verwertbares" bei rumgekommen. Und ich weise den netten Herren darauf hin, dass wenn die Hand an mein (Flug)- Schätzchen legen, jeder "physikalische Beeinträchtigung" zu deren Lasten gehen würde, glaub mir, die Schramme war dann vorher noch nicht da....

    Ist Richtig: Die "Aktenlage" wird geprüft, genau nach dem Formular welches genannt im Netz steht.
    Mit gültigem Wägebericht wird nicht mehr "zwangsgewogen". Ach ja die Gewichtsselbsteinschätzung sollte so einigermaßen "realistisch nachvollziehbar" sein, ich würde dir, DAL4, noch ein halbes Kilochen mehr zutrauen;-))) nur wegen dem Realistischen;-)
    Ach ja, ich sollte mal auf ner IKEA-Waage "Offiziell" gewogen werden. Da ich aber keinen Eichstempel an dem Ding finden konnte, hat man dann doch dieses Vorhaben aufgegeben. War eine sehr lustige Aktion da auf dem Turm;-))
  • Moin,

    es soll schon vorgekommen sein, dass die verfolgende Behörde sich Auskunft vom Fliegerarzt betreffend das Körpergewicht des Piloten verschaffen wollte. Ich hielte schon den Versuch für einen massiven Verstoß gegen einschlägige Bestimmungen über die informationelle Selbstbestimmung, ärztliche Schweigepflicht und im übrigen für eine Sauerei, für die der veranlassende Beamte bzw. Behördenmitarbeiter sich nicht mit seiner schwierigen Kindheit herausreden kann. Aber wie gesagt - es soll schon vorgekommen sein. :(

    Gruß
    ColaBear
  • @Carlson, bin 100% bei dir
  • Am Infoplatz bin ich noch nie auf die Wage gestellt worden... da werden nur die Papiere kontrolliert... 90 Tage regelung usw.
    Am Verkehrsflughafen findet man die amtliche Flugaufsicht vor. (Das sind zwar auch alles *PIIEEF* :) ... und haben ned mal nen Flugschein) Aber die dürfen dich wiegen und alles nachrechnen. Was die auch machen und dir bei einer Überladung von 7,80 kg ne Anzeige verpassen wie ich leider selbst erfahren durfte.
  • Bitttschön Herr @Pinguinair,

    rutscht da die ruhige Gelassenheit nicht ein wenig ab in Konfrontation zwischen fliegendem Personal und fußläufigen Luftpolizisten (die es nicht gibt in D-Land)?
    Was bitte ist ein "Info-Platz" und was ist bitte eine "amtliche Flugaufsicht"? Nie gehört!
    Kontrolleure sollen kontrollieren, nicht pilotieren, das will ich ja selber tun. Standesbeamte müssen auch nicht verheiratet sein. Auch hat ein Pilotenschein entgegen weitläufiger Meinung noch keinen besseren Menschen aus dem Inhaber gemacht.

    Werden Deiner Erfahrung nach nur ULer auf ihre Leichtigkeit des Seins geprüft (mit aktuell geeichten Systemen)? Oder auch Herr Dollar mit Gattin Klunker beim entern der Citation?
    Was hat Deine Mehrmasse von 7,8 kg eigentlich gekostet? Ordnungswidrigkeit oder Strafantrag wegen Gefährdung des Luftverkehrs? "Erst-Täter" oder unter "notorisch" kartographiert? Hast Du knurrend gezahlt? Oder Männchen gemacht? Wenn ja, mit Erfolg?

    Durchgängig meine Empfehlung: Kennt Eure Rechte, nutzt sie schonend im Umgang mit allen Flugplatzbewohnern, kennt Eure Pflichten, haltet sie ein oder lasst Euch nicht erwischen. Und alles wird schön......

    Nur Cirrus wünscht Euch Cumulus
  • Also mal ganz ehrlich. Ich verstehe die Aufruhr nicht ganz. Ich denke jedem von uns ist es klar wie Kloßbrühe und mehr oder weniger in unser Fliegergehirn eingebrannt worden, dass das Flugzeug mit gesamtem Inhalt nunmal nicht mehr als 472,5 kg auf die Waage bringen darf. Das ist in Deutschland nunmal so und fertig. Darüber sollte sich jeder im Klaren sein.

    Sicher ist die Gewichtsbeschränkung beim Ultraleichtfliegen eines der größten Mankos bzw. eher einer der zu verschmerzenden Nachteile im Vergleich zu anderen "schwereren" Klassen und Lizenzen. Meiner Meinung nach kommt man mit gewissenhafter Planung aber immer ganz gut hin. Klar reicht es nicht für den Nonstop-Flug ins benachbarte Ausland inklusive Koffer und zwei Schuhschränke für die Frau, aber dafür hätte man ja die Möglichkeit auf eine andere Lizenz umzuschulen. Andererseits sind Flüge über große Strecken, oder Flüge mit überdurchschnittlich schwerem "Personal" ohne Weiteres möglich. Man muss eben nur wissen, bis zu welchem Maße sich das durch Einsparung an anderer Stelle (Benzin, Gepäck, Instrumentierung, etc.) kompensieren lässt.

    Wer eben mit mehr als 472,5 kg durch die Gegend fliegen will, der sollte vorerst mit dem UL am Boden bleiben und seine Zeit sowie sein Geld eventuell besser in eine zusätzliche Ausbildung für z.B. Motorflugzeuge bis 750 kg MTOW investiert sehen. Die Charterpreise sind meiner Meinung nach z.B. bei der Katana oder kleineren Cessnas vergleichbar mit denen eines modernen ULs. Klar ist man evtl. etwas untermotorisiert, langsamer und unkomfortabler unterwegs, kostentechnisch gibt es aber kleine großen Ausreden die gegen die "Lizenzerweiterung" sprechen...

    Wer noch weiter gehen will fliegt eben noch ein paar Stunden mehr mit dem Lehrer an der Seite und holt sich entweder die zusätzliche Berechtigung für Motorflugzeuge bis 2 Tonnen auf Basis des PPL-N oder macht den PPL-A nach JAR FCL Regularien und ist ebenfalls aus dem Schneider.

    Ganz im ernst und bei allem Respekt: Wer genau weiß, dass man maximal 472,5 kg wiegen darf und trotzdem versucht mit 480,3 kg den Flieger in die Luft zu bewegen, der braucht sich nicht über etwaige Konsequenzen zu beschweren. Klar ist man schnell überladen und kalkuliert besser alles zweimal durch, trotzdem bedeutet das kein Freifahrtsschein für zusätzlich Kilos.

    @pinguair
    Das ist natürlich nicht persönlich gemeint, sondern lediglich meine Meinung bzw. Ansicht zu dem Thema. Es gibt nunmal Regeln, an die man sich halten sollte. Und das sollten gerade Piloten zu verstehen wissen.
  • @Comulus
    Auf einem Info-Platz regelt der Verein oder Eigentümer den Towerfunk selber. Also keine Mitarbeiter Blf. Auf einem kontrolliertn Platz kann die Blf selber sein; und so auch Kontrollen anordnen. Wiegen dürfen die, nur die gerichtsfesten Voraussetzungen sind nicht gegeben.

    Für ein Mehrgewicht von 7,8kg schätz ich mal ein Bussgeld von 150 Euro
  • Unter dem Strich wird meiner Meinung nach in Zukunft ein LPL mit einem PTF-"Echo-UL" wenigstens für das Gewichtsproblem die Lösung sein.

    600kg sollte auch für eine Remos mit Glascockpit ausreichen - Immerhin hat die 127,5kg mehr Zuladung als die gleich schwere UL-Variante. Das sollte für volle Tanks, Mitflieger und ein paar Gimmicks im Cockpit ausreichen.

    Und ja: Es ist meiner Meinung nach absurd, dass man für Flugzeuge absolut gleicher Bauart zwei verschiedene Lizenzen braucht, nur weil das Kennzeichen mit einem anderen Buchstaben beginnt.
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