Maximal zulässige Windgeschwindigkeit?

Forum - Luftrecht
  • Moin,
    sagt mal, gibt es eigentlich irgendwo rechtliche Grenzen für Start und Landung, was den Wind angeht?

    Bisher dachte ich immer, daß es rein eine Entscheidung des Piloten ist, ob er sich bei gewissen Windgeschwindigkeiten einen Start zutraut oder eben nicht, zumindest was den Wind frontal von vorn angeht.

    Ich denke da an zwei Situationen:

    1. Der Wind steht mit 25-30kts direkt auf der Bahn.
    2. Der Wind kommt mit 12kts cross.

    Im Handbuch zum Flieger steht:

    Folgende Windgeschwindigkeiten sollten möglichst nicht überschritten werden:

    • Wind aus Startrichtung: 23kts
    • maximaler Seitenwind: 10kts

    Im ersten Fall würde ich mir einen Start und eine Landung zutrauen, wenn die Piste lang genug ist, so daß ich sehr schnell anfliegen kann. Direkt über dem Boden bricht die Fahrt ja mächtig zusammen, weil der Gegenwind aufgrund der Hindernisse schwächer wird.

    Im zweiten Fall würde ich es mir gründlichst überlegen, ob ich wirklich starten will, aber der Vollständigkeit halber will ich einfach mal auf für den Fall nach dem rechtlichen Rahmen fragen.

    Können einem die Kontrolletis da einen Strick draus bauen, wenn man diese Empfehlungen aus dem Handbuch überschreitet?

  • Moin CBK,

    da die Windgeschwindigkeiten nicht geeicht sind, wird es für eine Anzeige nicht reichen. Der Rest ist dein Problem. Wir sind schon bei 35Kn geflogen und in 2000 Ft mit vollen Klappen ging es rückwärts laut GPS. Kann man machen-muss man nicht. An der Küste sind 20-25Kn  aber noch relativ normale Windgeschwindigkeiten. Aber das muss jeder für sich entscheiden und sich langsam ran tasten. Und wenn man kein gutes Gefühl dabei hat- Einfach morgen fliegen wenn der Wind weg ist.

    Nicht soviel grübeln-Flieg lieber.

    VG Bernd

  • Gestrichen.

  • Ich weiß, du wirst ganz sicher gleich mit einer dramatischen Geschichte kommen, in der "Kontrolettis" ganze Kontinente in Armut geklagt haben, aber bist Du in Deinem kurzen Fliegerleben je an "Kontroletties" geraten?

    Kannst Du Dir überhaupt vorstellen, dass es Dinge gibt, die niemand geregelt hat?

    Deswegen kurz an dieser Stelle: jetzt einatmen

    Jetzt ausatmen

  • JWagner schrieb:
    Kannst Du Dir überhaupt vorstellen, dass es Dinge gibt, die niemand geregelt hat?
    Ja kann ich mir. Deswegen bin ich auch so verwundert, als mir auf einmal jemand erzählt hat: "Darfst nicht starten, zuviel Wind."

    Als wir Flugplatzfest hatten, wollte ich es nicht glauben, daß da außer dem Piloten sonst noch wer irgendwas zu melden hat, was die Start-Entscheidung angeht. Da gabs wohl auch schon so eine Vorbesprechung bis zu welcher Windstärke wer noch starten darf. Aber bevor ich dann bei der nächsten Ansage auf stur stelle und als Pilot selber entscheide, frag ich lieber nach einer rechtlichen Grundlage. Kann ja sein, daß sich da irgendwas geändert hat und ich habe es nicht mitbekommen. :-?

  • Im Flughandbuch der WT 9 steht:

    WARNUNG
    Der Start ist verboten, wenn:
    • Triebwerk unrund läuft und schüttelt
    • Die Instrumente über den Betriebsgrenzen liegende Werte anzeigen
    • Der Choke „AUF" ist und Kühlluftklappe ZU ist.
    Der zulässige Seitenwind überschritten wird.
    Möglichst gegen den Wind starten. Die maximal demonstrierte Seitenwindkomponente
    beim Start beträgt 18 km/h (10 kts),

    Und weiter:

    Höchstzulässige Windgeschwindigkeit laut UL-Betriebsordnung bei Wind
    aus Startrichtung: 36 km/h = 20 kts

    Ich habe noch nicht beim DULV oder DAeC geschaut, aber scheinbar gibt es Grenzwerte für UL Flugzeuge.

    Ralf

  • "... daß da außer dem Piloten sonst noch wer irgendwas zu melden hat, was die Start-Entscheidung angeht. "

    So? Wie wäre es mit dem Vercharterer, der in Anbetracht der bekannten Piloten Qualifikation sagt: "bei xx Knoten ist Schluss"?

    Wenn der hier mitliest, ist das eine überaus plausible Erklärung.

  • Ok, ich war jetzt davon ausgegangen, daß der Pilot gleichzeitig Eigentümer ist.

  • Also wenn soetwas im Betriebshandbuch steht, sollte man sich überlegen sich eventuell doch daran zu halten …
    Aber jeder wie er will !  


    Flugherb

  • Dann gäbe es da noch den Platzhalter zur Gefahrenabwehr, weil er den Rotor kennt, der bei bestimmten Winden über dem Zaun entsteht? Vielleicht ging es auch um "keine Rundfluggäste bei dem Wind" - du bist mal wieder dabei, haarsträubende Fragen mit haarsträubenden Geschichten zu garnieren. Ursprünglich sollte es um die Pösen Kontroletties" gehen. Offenbar mal wieder Fake News.

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