Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF)

Forum - Luftrecht
  • Es muss einem doch auch schon der gesunde Menschenverstand klar ins Ohr flüstern:

    Wenn ich mit ′nem BZF I, deutsch als Muttersprache (somit LP 6 auf Lebenszeit ohne regelmäßige Überprüfung), LP 4 auf englisch vor 12 Jahren abgelegt, jetzt im Luftraum C oder D anfange, mit irgendwelchen Controllern englisch zu schnacken, muss ich damit rechnen, dass auch außergewöhnliche Situationen (jenseits von "left downwind") auf englisch kommuniziert werden. Wenn ich dann aber seit etlichen Jahren nie wieder ein Wort englisch gesprochen und/oder gehört hätte und gegenüber dem Controller nur einen auf dicke Hose machen wollte, stünde ich doof da, rauschte schlimmstenfalls ′nem dicken Brummer ins Triebwerk und würde in die Einflugschneise geschreddert werden. Wenn ich den Brummer und dessen Triebwerk verfehle und es zu ′ner Untersuchung kommt, was meint Ihr denn, wer doof dasteht, wenn der Richter mich fragt, wie es denn um mein englisch bestellt ist?

    Insofern fettes Dankeschön an unseren flyingdentist Michael für die aus meiner Sicht eindeutige Klärung der Situation.

    Gruß Lucky

  • aviatrix schrieb:
    Herr Schnurr hat sich in seiner Antwort auf Michaels Anfrage meines Erachtens eindeutig geäußert:
    Darum geht denen ja nicht, manche WOLLEN das doch nicht verstehen, es hat keinen Sinn jemandem der nicht will, etwas verständlich zu machen. Aus solchen Versuchen wird hier im Forum immer eine Endlosdebatte, das geht immer solange bis es persönlich wird und Sukram sagt close ...

    Flugherb

  • Mr. Lucky schrieb:
    Wenn ich dann aber seit etlichen Jahren nie wieder ein Wort englisch gesprochen und/oder gehört hätte und gegenüber dem Controller nur einen auf dicke Hose machen wollte, stünde ich doof da, rauschte schlimmstenfalls ′nem dicken Brummer ins Triebwerk und würde in die Einflugschneise geschreddert werden.
    Völliger Quatsch . Notfalls wenn se eng wird oder der nichts rafft sagt der noch  three sixty  oder turn right heading XXX . Das kriegt selbst der Volksschüler hin.

    Die Leute auf dem Turm hier in Deutschland sind super ausgebildet und erkennen die "dicke Hose " sofort.  Die sprechen dann auch die Anweisung nochmals in Deutsch wenn sie das bemerken ( schon erlebt). Das Englisch mancher nicht Deutscher ist ja auch nicht der Hit.  

    Es gibt kein Problem in der Praxis ....  

  • Um welchen unsäglichen Disput von dem im ersten Post die Rede war, ging es hier denn??

    Ansonsten darf ich Michael nur Zustimmen: So ist es nun mal. Wer es anderes sehen möchte, hats halt nicht verstanden.

    Grüße Carlson

  • Ach, noch etwas in diesem Zusammenhang, was ich ganz interessant finde:

    Es geht um die Erweiterung des BZF II auf BZF I bzw. WIE erweitere ich mein BZF darauf.

    Nun ist es so, dass man als Besitzers eines BZF II ganz einfach den "English Language Proficiency Check" ablegt. Durch den Eintrag mit min. Level 4 in der Lizenz (Zettel bei UL oder wie auch immer das Problem "gelöst" werden soll), kann sofort im Ausland ganz offiziell Sprechfunk ausgeübt werden. Der Umweg über das BZF I entfällt.

    Nur mal als Info für die Kollegen, die (wie ich) seinerzeit nur das BZF II gemacht haben und nun überlegen dieses auf das Englische zu erweitern.

    Grüße vom Carlson

  • Carlson schrieb:

    Es geht um die Erweiterung des BZF II auf BZF I bzw. WIE erweitere ich mein BZF darauf.

    Nun ist es so, dass man als Besitzers eines BZF II ganz einfach den "English Language Proficiency Check" ablegt. Durch den Eintrag mit min. Level 4 in der Lizenz (Zettel bei UL oder wie auch immer das Problem "gelöst" werden soll), kann sofort im Ausland ganz offiziell Sprechfunk ausgeübt werden. Der Umweg über das BZF I entfällt.

    Nur im Ausland - oder auch hier ? Welchen Sinn macht dann noch das BZF I ? Dann besorgt man sich doch einfach das "Zettelchen" - und gut ist ?
  • Carlson schrieb:
    Nun ist es so, dass man als Besitzers eines BZF II ganz einfach den "English Language Proficiency Check" ablegt. Durch den Eintrag mit min. Level 4 in der Lizenz (Zettel bei UL oder wie auch immer das Problem "gelöst" werden soll), kann sofort im Ausland ganz offiziell Sprechfunk ausgeübt werden
    Wenn das "ganz offiziell" ist, dann gibt es bestimmt auch eine ganz offizielle Info vom DULV, DAeC o.Ä. dazu. Würde mich ja schon interessieren wie man darauf kommt, dass jemand der auf englisch erklären kann was er auf einem Bild sieht auch die englischen Sprechgruppen beim Fliegen kennt und anzuwenden weiss.

    Ralf

  • DiJoZi schrieb:
    Welchen Sinn macht dann noch das BZF I
    Zuerst, ich weiß es nicht, d.h. ich habe weder recherchiert noch kompetente Leute dazu befragt.

    Ich nehme aber an, vorausgesetzt Carlson hat recht, dass man mit dem BFZ II plus LP Englisch Level 4 in Golf, Echo und Delta incl. Delta(CTR) legal auf Englisch funken darf. In diesen Lufträumen ist ja auch deutscher Flugfunkdienst möglich.
    Für Lufträume in denen allerdings Englisch Pflicht ist, z.B. Charly , wird das BZF I nach wie vor nötig sein.

    Michael

  • FlyingDentist schrieb:
    Zuerst, ich weiß es nicht, d.h. ich habe weder recherchiert noch kompetente Leute dazu befragt.

    Ich nehme aber an, vorausgesetzt Carlson hat recht, dass man mit dem BFZ II plus LP Englisch Level 4 in Golf, Echo und Delta incl. Delta(CTR) legal auf Englisch funken darf. In diesen Lufträumen ist ja auch deutscher Flugfunkdienst möglich.
    Für Lufträume in denen allerdings Englisch Pflicht ist, z.B. Charly , wird das BZF I nach wie vor nötig sein.

    Ja, so ist es. Allerdings kann ich grad nicht erkennen, dass ein "BZF I"  in Luftraum C von nöten ist. Es wird im Luftraum C oberhalb FF 100 englischer Sprechfunk verlangt (aber kein BZF I). Aus eigener Erfahrung geht es aber auch mit Deutscher Kommunikation. Das BZF II beschränkt meine Funksprecherlaubnis auf die Deutsche Sprache. Da das BZF aber ein "Deutsches Gewächs" ist, weiß z.B. der Franzose nichts damit anzufangen. Hier ist der Spracheintrag in der Lizenz maßgebend. Den hätte man ja in Englisch. Folglich müßte das selbe auch für C-Luftraum in Deutschland gelten..... es sei denn wir finden irgendwo im Gesetz das zwingende Erfordernis eines BZF I für Luftraum-C. Hab ich so nicht gefunden, ebenfalls nicht die Kollegen von der BezReg.
  • Vielleicht hilft es, wenn man sich an die Zeit vor der ICAO-Sprachregelung zurück erinnert:

    BZF II = Berechtigung zur Teilnahme am Flugfunkdienst in deutscher Sprache

    BZF I = Berechtigung zur Teilnahme am Flugfunkdienst in englischer und deutscher Sprache

    Daran hat sich auch mit Einführung der ICAO-Sprachregelung nichts geändert, wer englisch funken will benötigt das BZF I.

    Mit dem BZF II (rein deutsch) darf man den Luftraum C nicht befliegen, weil dort der Flugfunkdienst ausschließlich auf Englisch abgewickelt wird. Insofern ergibt sich hieraus "das zwingende Erfordernis eines BZF I für Luftraum-C".

    Da das BZF I ja aber eigentlich nichts anderes ist als das BZF II auf Englisch, wäre es logisch, dass ein BZF II-Inhaber, der den Level 4 in Englisch nachweist auch in den Lufträumen, wo das BFZ II Gültigkeit hat, auf Englisch funken darf.

    Die momentan rechtliche Lage würde das m.A.n. allerdings  verbieten.

    Michael

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