UL-Rundflüge bei einem Flugplatzhock

Forum - Luftrecht
  • Hallo liebe Kollegen,

    heute habe ich mal eine Rechtsfrage, die unseren Verein beschäftigt.

    Wir haben Anfang September unseren Flugplatzhock - definitiv zu unterscheiden von einem Flugplatzfest, da wir keine Flugveranstaltung angemeldet haben. Sprich, kein Flugprogramm etc., sondern einfach ein gemütliches Zusammensein. Natürlich werden trotzdem viele Piloten von Außerhalb zu uns kommen, daher ist es auch nach wie vor ein Publikumsmagnet.

    Nun hat der Verein beschlossen, an diesen Tagen mit unseren Echos und Kilos keine Rundflüge zu veranstalten, da dieses ja - ohne angemeldete Flugveranstaltung beim LBA - einen gewerblichen Charakter hätte. Aber wie sieht es an dieser Stelle mit Rundflügen mit dem UL aus? Soweit ich informiert bin, dürfen UL-Piloten ja gewerblich fliegen, bzw. es ist nicht untersagt wie beim PPL.

    Könnten wir also mit dem UL Rundflüge anbieten, ohne in die Bredouille zu geraten?

    Wichtig an dieser Stelle wäre mir, dass keine Mutmaßungen angestellt werden, sondern nur wirklich hieb- und stichfest qualifizierte Antworten kommen - ich muss darüber nämlich dann bei unserer nächsten Clubversammlung berichten, wo sich dann entscheidet, ob wir diese Rundflüge anbieten. Und dazu muss es einfach wasserdicht sein...

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

    Grüße, Tobias
  • Du willst ne rechtsverbindliche Antwort? Hier?
    Kontaktiere die Verbände..

    Mein Infostand, der NICHT rechtsverbindlich ist: auch wenn UL Rundflüge angeboten, dann muss angemeldet werden und ist teuer. Wenn vor Ort Piloten des Vereins eigenständig Personen mitnehmen und dafür Geld verlangen geschieht das auf eigener Basis und ist ok. 
    Gruß
  • Schon x mal diskutiert. Ich sage dazu nur folgende zwei Dinge:
    • Beförderungsvertrag
    • Beweislast liegt beim Piloten
    Darüber hinaus kannst Du Dich mal hier und/oder hier einlesen.

    VG Markus
  • Naja, das mit dem Beförderungsvertrag ist ja definitv rum.
    Ein Beförderungsvertrag kann nur durch ein Luftfahrtunternehmen oder durch einen "selbstständigen CPL" geschlossen werden.
    A l l e  Privatpiloten haften nach BGB, also ohne Beweislastumkehr aber unbegrenzt.

    Was ein Flugplatzfest, Tag-der-offenen-Tür usw. angeht, also keine genehmigungspflichtige Luftfahrveranstaltung, sind bezahlte Rundflüge für einen Verein mit allen Luftfahrzeugklassen im Einflussbereich des RP Kassel und Darmstadt mit Haftung nach BGB problemlos möglich!! Warum sollte es in den anderen Bundesländern ander sein?

    Ein Nachfrage bei den Verbänden bringt nix. Hier ist immer der RP, die Berziks- oder Regionalregierung zuständig.

    Michael

    PS: Rechtsverbindliche Auskünfte erhält man von mir und manchmal sogar von der Luffahrtadministration! :-D
  • Rechtsverbindlich ist es nur so lange ein Richter das auch so sieht. Das ist dann eben Restrisiko. 
    Da muss nur mal einer aus Übermut eine Looping machen und schon gibt die Bespassungsaktion der Veranstaltung einen anderen Charakter. 
    Gegnerische RA halten sich eben nicht daran. 
    Selbst wenn man gewinnt hat man den ganzen Ärger. 
    Vor lauter unverständlicher und widersprüchlicher Regeln, Verordnung und Gesetzen blickt der Bürger (mit Ausnahme von FD ) oder ehrenamtliche Vorstand ohne Rechtsbeistand sowieso nicht mehr durch. 
    Das ist leider in BRD jetzt so  ( war führe einmal besser ) 

    Tipp Vom RP schriftlich Bestätigen lassen ( wenn er es tut ?) 
     
  • Vor lauter unverständlicher und widersprüchlicher Regeln, Verordnung und Gesetzen blickt der Bürger (mit Ausnahme von FD ) oder ehrenamtliche Vorstand ohne Rechtsbeistand sowieso nicht mehr durch.
    Das ist leider in BRD jetzt so ( war führe einmal besser )
    Es war früher keineswegs besser. Es haben nur weniger Leute ständig gefragt, ob etwas erlaubt ist. Vielleicht lohnt es sich, vorher die Frage zu klären, wer eigentlich aus welchem Grund "klagen" soll. Mitbewerber können wegen Wettbewerbsbenachteiligung auf Unterlassung klagen. Das ist bereits hinreichend geklärt und funktioniert nicht wirklich gut. Wer sonst? Würden die Passagiere klagen? Nur wenn etwas passiert, vielleicht. Wer sollte sonst "klagen"? Das Bundesministerium hat jüngst seine Position zu privaten Flügen zu Selbstkosten zu Gunsten der GA verdeutlicht. Es bleibt also nur das Thema Haftung im Schadensfall und das ist mit 363 Tagen Vereinsflugbetrieb höher als mit einem Tag Hock.

    Es wäre hilfreich, zwischen der realen Kausalität und irrealen Ängsten zu unterscheiden.

    Mit fliegerischen Grüßen
    Johannes
  • Hier nur meine ganz persönliche Einstellung, ohne eine Diskussion anzetteln zu wollen:
    Mir sind die Gesetze und Regularien zu undurchsichtig, die Risiken für den Piloten aber mit Sicherheit immer hoch.
    Ich würde niemals im UL fremde Menschen gegen Bezahlung mitnehmen, eigentlich sogar überhaupt keine fremden Menschen.

    Matthias
  • mhuck Ich würde niemals im UL fremde Menschen gegen Bezahlung mitnehmen, eigentlich sogar überhaupt keine fremden Menschen.
    Hm, bleibt für mich die Frage: "Was ist anders bei einem nicht fremden Menschen?". Oder meinst Du mit fremd nicht mit Dir verwandt?

    Bye Thomas

  • Hallo Thomas,
    Das hat keine rechtliche Bedeutung, sondern eine rein emotionale.
    Ich fühle mich eigentlich generell unwohl, wenn ich Personen mitnehme, im eigenen Flugzeug, welches ich selbst warte. Ist einfach so.
    Bei Bekannten überwiegt manchmal der Wunsch, diese Person mitzunehmen (vor allem, wenn sie danach fragt), bei fremden Personen überwiegt ganz klar der Wunsch, diese nicht in die Risiken meines Hobbies ′hineinzuziehen′ (und natürlich auch, mich des Risikos einer evt. Haftung auszusetzten); so möchte ich es mal formulieren.
    Kinder würde ich niemals mitnehmen; der Gedanke, für einen evt. Unfall die Verantwortung zu tragen, ist mir unerträglich.

    Matthias
  • Moin Matthias,

    danke für die verständliche Aufklärung! Kinder nehme ich normalerweise nicht mit, bei älteren Jugendlichen fällt es mir aber schon schwerer nein zu sagen (Insbesondere wenn sie stundenlang rumnerven :-)). Ansonsten versuche ich fremde Menschen bzgl. Ihres möglichen Verhaltens im Fluge einzuschätzen (Ich bin leider kein Einzelkämpfer :-)) - obwohl man wahrscheinlich auch bei Bekannten ob des ungewohnten Umfeldes Überraschung erleben kann. Aber im Zweifel: Nein.

    Ich finde: ein interessantes Thema! Ich mach mal einen Thread im allgemeinen Teil auf, so es den noch nicht gibt.

    Bye Thomas
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