Vor lauter unverständlicher und widersprüchlicher Regeln, Verordnung und Gesetzen blickt der Bürger (mit Ausnahme von FD ) oder ehrenamtliche Vorstand ohne Rechtsbeistand sowieso nicht mehr durch.Es war früher keineswegs besser. Es haben nur weniger Leute ständig gefragt, ob etwas erlaubt ist. Vielleicht lohnt es sich, vorher die Frage zu klären, wer eigentlich aus welchem Grund "klagen" soll. Mitbewerber können wegen Wettbewerbsbenachteiligung auf Unterlassung klagen. Das ist bereits hinreichend geklärt und funktioniert nicht wirklich gut. Wer sonst? Würden die Passagiere klagen? Nur wenn etwas passiert, vielleicht. Wer sollte sonst "klagen"? Das Bundesministerium hat jüngst seine Position zu privaten Flügen zu Selbstkosten zu Gunsten der GA verdeutlicht. Es bleibt also nur das Thema Haftung im Schadensfall und das ist mit 363 Tagen Vereinsflugbetrieb höher als mit einem Tag Hock.
Das ist leider in BRD jetzt so ( war führe einmal besser )
mhuck Ich würde niemals im UL fremde Menschen gegen Bezahlung mitnehmen, eigentlich sogar überhaupt keine fremden Menschen.Hm, bleibt für mich die Frage: "Was ist anders bei einem nicht fremden Menschen?". Oder meinst Du mit fremd nicht mit Dir verwandt?
Aktuell sind 26 Besucher online, davon 1 Mitglied und 25 Gäste.