Anzeige:

Autor Beitrag
Statistik: 31918 Beiträge 2459 Themen
georg


14 Beiträge
vom 24.01.2009 um 18:58 Uhr
Hola Alle zusammen.
Ich bin gerade mitten in der Tragschrauber-Ausbildung.(Klasse 2)
Meine Frage wäre, ob ich nach Erhalt der Lizenz und natürlich der Passagierberechtigung gewerbliche Rundflüge anbieten darf.
Klar.....ich muß ein Gewerbe anmelden, aber brauch ich dazu auch eine andere Ausbildung (Berufspilot)
Soweit ich weiß ist dies im Ultaleicht-Bereich nicht nötig,bin mir aber nicht 100%ig sicher.
Vielleicht weiß von euch einer Rat.
Merci.


Gorden


319 Beiträge
vom 24.01.2009 um 19:10 Uhr
Moin Georg,

schwieriges Thema deswegen nur soviel dazu (ich bin keine Paragraphen-Fux): Es gibt keine Berufspilotenlizenz für UL - was die Optionen etwas limitiert.

Soweit ich die Diskussionen (vor allem auf pilots24.com) für mich zusammengefasst habe: Grauzone.

Gruß,
Gorden
georg


14 Beiträge
vom 24.01.2009 um 19:17 Uhr
Na da bin ich mal gespannt.
Werde mal meinen Fluglehrer fragen, der wird es wohl wissen.
Danke schön.
sukram



1695 Beiträge
vom 25.01.2009 um 10:36 Uhr
Ich glaube du darfst mit der SPL gewerbliche Rundflüge anbieten. Die Grauzone von der ihr redet betrifft glaube ich den Versicherungsschutz des Passagiers, oder steh′ ich jetzt komplett auf dem Schlauch?

Erzähl uns mal was Dein FI gesagt hat.
hips


131 Beiträge
vom 25.01.2009 um 20:08 Uhr

Hallo,

ich weiß nicht mehr, wo ich das gelesen habe, aber mit einem UL darf man demnach kein Gewerbe betreiben, also auch keine Flüge mit Gewinnerzielung durchführen. Sogenannte Selbstkostenflüge sind aber möglich. Gewinnerzielung einer gewerblichen Flugschule fällt wohl nicht darunter. Bei einer gewerblichen Flugschule gelten diese gewerblichen Rundflüge wohl als Flüge zur Anwerbung von Flugschülern.

Wie Gorden schon sagte, es gibt keine Berufspilotenlizenz für UL. Allein daraus kann man schon ersehen, dass es wohl nicht möglich ist.

sukram



1695 Beiträge
vom 25.01.2009 um 22:00 Uhr
Ach jau genau...
Selbstkostenflüge heißen die Dinger :)
hips


131 Beiträge
vom 26.01.2009 um 09:03 Uhr

Aktualisieren der Seite führte zum Doppelposting - gelöscht.

sukram



1695 Beiträge
vom 26.01.2009 um 16:29 Uhr
Jap, aber erst wenn zwischen dem 1. Absenden und dem Aktualisieren mindestens 5 Minuten liegen.
georg


14 Beiträge
vom 30.01.2009 um 10:44 Uhr
Also,....ich hab mich beim DULV informiert.
 Dort heißt es, dass momentan die gewerbliche Fliegerei kein Problem ist. Das heißt, mit einer Gewerbe-Anmeldung darf ich Flüge gegen Entgeld durchführen.
Es gibt nach deren Auskunft aber Bestrebungen des Verbandes der Berufspiloten, dies ändern zu lassen.
Irgendwie sehen die dort eine immer größer werdende Konkurenz. Von wegen ....Butter vom Brot nehmen...
Es bleibt spannend.
Viel Spaß noch...und bis bald

Georg
Bananenbieger


1210 Beiträge
vom 29.04.2009 um 17:45 Uhr
Würde bei einem Verbot von gewerblichen Flügen das Problem nicht dadurch umgehbar sein, dass man einfach ein Flugzeugchartergewerbe anmeldet, wovon man dann das UL für Selbstkostenflüge chartert. Die Chartergebühren müssen natürlich so hoch sein, dass da der ein oder andere Euro abspringt.

Oder habe ich da jetzt einen Denkfehler?


Jetzt einloggen

Neu hier?
Gleich kostenlos anmelden...
Anzeige:
ulForum.de Statistik & User
zur Zeit sind 22 Besucher online
(2 Mitglieder und 20 Gäste)
Fliegeraas  Maik 
Die neusten User
Nobbe (Heute um 20:14 Uhr)
DMKKV (Heute um 14:14 Uhr)
zahnfee (Heute um 13:38 Uhr)
howinair (Heute um 10:50 Uhr)
flypitle (Heute um 10:05 Uhr)
FWd (Gestern)
ramzy (Gestern)
basc (Gestern)
rexfux (Gestern)
Franky3 (Gestern)

alle Ultraleicht Piloten
Anzeige:
ulForum.de Umfrage (Archiv)

Über welches Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst verfügt Ihr?

BZF I
40.5 %  
BZF II
40.5 %  
AZF
10.8 %  
Flugfunk UL/SPL
5.4 %  
kein Sprechfunkzeugnis
2.7 %  

Stimmen gesamt: 37
Anzeige:
ulForum.de bei Facebook
Folge ulForum.de auf: Facebook | Twitter | YouTube