Flugfunk im Ausland

Forum - Luftrecht
  • Ich bin gerade in einem Fliegermagazin bezueglich Thematik BZF I im Ausland  auf folgende Passage gestossen:

    "Übrigens müssen auch UL-Piloten bei Flügen ins Ausland sehr wohl
    darauf achten, dass sie beim Funken verstanden werden und selbst
    verstehen, was von ihnen erwartet wird – in welcher Sprache auch immer.
    Sie sind zwar von der Sprachnachweispflicht ausgenommen – einen
    Freibrief haben sie deswegen aber nicht."

    Das wusste ich nicht...


    Chris
  • Das wusste ich nicht...
    Deshalb liest man die Fachpresse...
  • Ich verstehe nicht, was es da so besonders oder unerwartet steht.
    Bindendes gibt es nicht, kann auch nicht denn die Gesetz/Regelgebung sind individuell per Land/Staat.

    Also bevor man irgenwo hin fliegt, sind die erste Fragen
    -) muß ich funken? (das ist alles andere als selbstverständlich)
    -) wann/wo ich funken muß, in welcher Sprache(n) geht das?
    -) beherrsche ich diese Sprache(n) genug?

    Und wer sehr korrekt sein woll, der kann sich auch noch die gesetzliche Lage aussuchen. Vergiss aber nicht: da wo eine PPL auch eine Funkgenehmigung beinhaltet, ist das nicht den Fall für uns arme ULM-er. Ganz theoretisch hat man sich mit den Funkbehörden der durchflogenen Staten rein zu stellen. Ich meine aber nicht, dies wird von vielen gemacht. Es könnte auch gut sein das die diverse Funkbehörden bilateral die Genehmigungen erkennen, da höre ich gerne mehr.
  • Sie sind zwar von der Sprachnachweispflicht ausgenommen
    Das gilt nur für den deutschen Luftraum!!

    Ansonsten gelten natürlich für den gesamten Luftverkehr in den ICAO-Staaten die ICAO-Vorgaben bezüglich des Sprachlevels.
    Ist eigentlich nicht schwer zu verstehen: Die Sprache, mit der man am (offiziellen) Flugfunkdienst, das ist z.B. Information, Radar, Tower, Info etc., teilnehmen will, muss man mit mindestens Level 4 beherrschen. In der Bundesrepublik sind bestimmte Lizenzen von der Nachweispflicht des Sprachlevels, z.B. Luftsportgeräteführer befreit.

    Michael
  • Das gilt nur für den deutschen Luftraum!!
    So wie es in dem Artikel steht nein.

    Man moege mir verzeihen, aber ich verstehe es nicht wirklich. Es heisst doch immer, dass wenn man ins Ausland fliegt, man das BZF I machen muss mit LP Level 4 usw. Logisch auch.
    Als ULer nutzt man dieselben, auch kontrollierten, Luftraeume. Und da ist man ploetzlich von der Nachweispflicht dieser Skills befreit? Und wenn sich es nur auf unkontrollierten Luftraum beziehen wuerde (diese Einschraenkung wurde aber nicht gemacht), dann wuerde dies logischerweise auch fuer E-Klasse gelten, wieso sollte an dieser Stelle unterschieden werden?

    Sehr seltsam...


    Chris
  • Hallo!

    > Sie sind zwar von der Sprachnachweispflicht ausgenommen

    Das ist so pauschal geschrieben einfach falsch!

    Jedes Land regelt selber, was es von "Luftsportgeräteführern"
    in seinem "Luftraum" erwartet.

    In Deutschland z.B. gilt diese Ausnahme für ULer - Wie es jedoch
    im Ausland geregelt ist, muss im entsprechenden _Regelwerk_
    des Gastlandes nachgesehen werden  :-))


    BlueSky9
  • Ihr müsst unterscheiden zwischen Fliegen IM Ausland und Fliegen INS (oder VOM) Ausland. 
    Bei Letzteren gilt BZF1 vorgeschrieben von deutschenBehörden.

    Für Ersteres gilt das nicht. Wer bspw. In Italen auf kleine Plätzen, bis Maxhöhe und nicht in Kontrollzonen fliegt, benötigt kein Funkzeugnis.. (basico)
    Soweit mein Kenntnisstand.
  • In Italen auf kleine Plätzen, bis Maxhöhe und nicht in Kontrollzonen fliegt, benötigt kein Funkzeugnis.. (basico)
    Also basico nimmt man generell nicht am Luft- und Funkverkehr teil, ist also ein eher schlechtes Beispiel.

    Hier mal der Link auf den Artikel:
    http://www.fliegermagazin.de/recht/index.php?stichwort=2012/08+Sprechfunk


    Chris
  • Ich sehe das so: wenn ein Einflugland  nicht explizit auf ein BZF1 besteht kann man  ohne dieses mit dem UL Schein einfliegen. ( Endlich mal ein Vorteil gegenüber LAPL: )

    Ich glaube Dänemark ist so ein Spielverderber und fordern BZF 1  :)

    Natürlich muss man sich verständigen können, da reicht aber Schulenglisch .  "5 minutes for landig, down wind , base , final"  "Welcome im foreign country "  thats it.

    Viele würden gerne mal die BRD Nachbarn besuchen, aber so richtig weiß keiner wo  man mit dem SPL und ohne BZF1 einfliegen darf.

    Fehlt eigentlich nur die Liste bei welchen Ländern das geht.

    DM

  • So wurden Piloten aus der französischen Schweiz beanstandet, die in Frankreich Französisch gesprochen haben, ohne ein entsprechendes Flugfunkzeugnis und die Eintragung eines Levels zu haben.
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