Luftrecht & Luftraum Diskussion

Flugfunk im Ausland

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  • Csaba: Ich habe immer gehört: wenn man fliegt in Luftraum, wo man verpflichtet ist zu funken, in Sprache XX, so muß man Sprache XX richtig beherrschen und das auch nachweisen können.

    Dem ist nichts hinzuzufügen, genauso sehe ich das auch.
    LG Flugherb

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  • ch habe immer gehört: wenn man fliegt in Luftraum, wo man verpflichtet ist zu funken, in Sprache XX, so muß man Sprache XX richtig beherrschen und das auch nachweisen können.
    Exakt so sehe ich das auch.
    Bis vor paar Jahren geschah dieser Nachweis durch z.B. ein BZF I.
    Dann sagte sich die ICAO: Das reicht uns nicht mehr, alle Flugzeugfuehrer sollen noch LP 4 nachweisen. Dies gilt aber eben nicht fuer ULer, da reicht als Nachweis nach wie vor das BZF bei kontrolliertem Luftraum. Ausser ein Land erlaesst eine Sonderbestimmung, aber das habe ich noch nie gelesen.

    Also, solange man nur Luftraum G benutzt und nur unkontrollierte Plätze ohne Radiopflicht anfliegt: nix ELP, eben kein BZF notwendig. In Deutschland darf das fremd scheinen, aber in Frankreich ist es ziemlich normal.
    Das ist in D ganz genauso.


    Chris
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  • Das ist die ICAO-Vorschrift, unabhängig welchen Schein die dein Eigen nennst:

    Ab 25.2.2012 müssen daher alle Piloten die ein EFZ oder AFZ Funksprechzeugnis besitzen – und auch weiterhin ausserhalb deutschsprachiger Gebiete fliegen möchten – einen Englisch-Language-Proficiency-Check absolvieren und bestehen.

    Gruß Flugherb

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  • Nein, nur wenn sie dort in Luftraum einfliegen wollen wo das Funken Pflicht ist. Auf Englisch.
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  • Und noch schöner (naja, schön...):

    Fliegt man nach Frankreich, nach einem Platz mit Radiopflicht aber mit Funk nur auf FR, so hat man seine Kenntnisse der FR-Sprache nachzuweisen - jawohl, es gibt auch ein FLP aber nicht mit diesem Namen.

    Beispiel für ein solcher Platz: LFQA Reims-Prunay.
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  • Ist grundsätzlich klar, NUR:

    Bitte erkläre mir einmal, wie zB von Deutschland über Tschechien nach Österreich (Flugplan notwendig) fliegen wirst, ohne zu funken - egal welchem Luftraum du nutzt. Es ging doch darum: Kann man OHNE LPC im Ausland fliegen, oder ?
    Natürlich kann man, in jedem Land in dem es erlaubt ist, ohne Englischlevel fliegen, auch von D nach A weil da Deutsch gilt, aber in allen anderen Ländern wird es schwierig. 
    LG Flugherb

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  • Was gibt es da zu erklären?

    Im Luftraum F + G ist keine Funkpflicht.
    An den meisten unkontrollierten Plätze gilt keine Funkpflicht (außer in der BRD).
    Warum sollte man dann Funken mussen?

    Mit Flugplan hat das überhaupt nix zu sehen - nur soll man nicht vergessen, es abzuschliessen. Wenn nicht per Funke, dan per Telefon. Aber für dein Beispiel D-CZ-A braucht man eben keines.

    Klar, in der PRaxis WIRD man Funken - darum geht es aber nicht. Es geht darüber, das es keine PFLICHT gibt zu Funken, und deshalb auch kein ELP verlangt ist.
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  • Aber für dein Beispiel D-CZ-A braucht man eben keines - du hast recht der Flug verläuft umgekehrt
    A-CZ-D

    1.) Nur von A nach D braucht keinen über CZ sehr wohl, ist aber für das Beispiel egal:
    2.) Du darfst nicht in ein Land einfliegen OHNE die am im Flugplan genannten Grenzübertritt
    bei FIS zu melden - also Funk.

    Flugherb

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  • 1) Für D-CZ bestimmt nicht - aber vielleicht für CZ-A, darf sein.

    2) Wenn das so ist, dan muß ich dir Recht geben - ich habe es aber bei meinen (wenigen) Auslandsflugen noch nie gemacht, und nie einigerlei Reklamation bekommen, weder im Flug noch später.

    Und ich finde es auch schwer zu glauben: wenn du damit Recht hättest, dann könnte ein NORDO*-Flieger überhaupt nicht ins Ausland - ich weiss doch mehrere.


    * No Radio
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  • Jetzt habe ich genug von den widerspruechlichen Aussagen und frage direkt beim DAeC nach. Die Antwort poste ich dann hier.


    Chris
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