Csaba: Ich habe immer gehört: wenn man fliegt in Luftraum, wo man verpflichtet ist zu funken, in Sprache XX, so muß man Sprache XX richtig beherrschen und das auch nachweisen können.
Dem ist nichts hinzuzufügen, genauso sehe ich das auch.
LG Flugherb
ch habe immer gehört: wenn man fliegt in Luftraum, wo man verpflichtet ist zu funken, in Sprache XX, so muß man Sprache XX richtig beherrschen und das auch nachweisen können.Exakt so sehe ich das auch.
Also, solange man nur Luftraum G benutzt und nur unkontrollierte Plätze ohne Radiopflicht anfliegt: nix ELP, eben kein BZF notwendig. In Deutschland darf das fremd scheinen, aber in Frankreich ist es ziemlich normal.Das ist in D ganz genauso.
Das ist die ICAO-Vorschrift, unabhängig welchen Schein die dein Eigen nennst:
Ab 25.2.2012 müssen daher alle Piloten die ein EFZ oder AFZ Funksprechzeugnis
besitzen – und auch weiterhin ausserhalb deutschsprachiger Gebiete fliegen
möchten – einen Englisch-Language-Proficiency-Check absolvieren und bestehen.
Gruß Flugherb
Ist grundsätzlich klar, NUR:
Bitte erkläre mir einmal, wie zB von Deutschland über Tschechien nach Österreich (Flugplan notwendig) fliegen wirst, ohne zu funken - egal welchem Luftraum du nutzt. Es ging doch darum: Kann man OHNE LPC im Ausland fliegen, oder ?
Natürlich kann man, in jedem Land in dem es erlaubt ist, ohne Englischlevel fliegen, auch von D nach A weil da Deutsch gilt, aber in allen anderen Ländern wird es schwierig.
LG Flugherb
Aber für dein Beispiel D-CZ-A braucht man eben keines - du hast recht der Flug verläuft umgekehrt
A-CZ-D
1.) Nur von A nach D braucht keinen über CZ sehr wohl, ist aber für das Beispiel egal:
2.) Du darfst nicht in ein Land einfliegen OHNE die am im Flugplan genannten Grenzübertritt
bei FIS zu melden - also Funk.
Flugherb
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