Jedes Land regelt selber, was es von "Luftsportgeräteführern"Diese Regelung ist nicht laenderspezifisch, sondern von der ICAO festgelegt worden. Und daran halten sich alle Mitgliedslaender. So mein aktueller Informationsstand.
in seinem "Luftraum" erwartet.
In Deutschland z.B. gilt diese Ausnahme für ULer - Wie es jedoch
im Ausland geregelt ist, muss im entsprechenden _Regelwerk_
des Gastlandes nachgesehen werden :-))
Jedes Land regelt selber, was es von "Luftsportgeräteführern"
in seinem "Luftraum" erwartet.
csaba schrieb:ICAO kennt aber den Flugfunkdienst und nur darum geht's dabei. Wer daran teilnehmen will/muss, ist diesen Regularien unterworfen!
ICAO kennt keine UL′s, definiert diese eben nicht
Chris_EDNC schrieb:Sollten sie zumindest, denn m.W. haben alle ICAO-Mitgliedsstaaten der Einführung der LP zugestimmt.
Und daran halten sich alle Mitgliedslaender.
Chris_EDNC schrieb:Jedes Land, wo nicht explizit wie in der Bundesrepublik diese Ausnahmeregleung Teil der Lufahrtgesetzgebung ist, z.B. Tschechien.
Kennst Du ein Beispiel, wo ein Land das explizit geregelt hat, wo also auch ein ULer Level 4 braucht?
Wie häufig haltet Ihr die Halbkreisflugregel ein?
Eher häufig!Aktuell sind 7 Besucher online.