Das ist aus dem Jahre 2009 und total veraltet! Nach Informationen bei Verband und BNA gelten die Informationen zu zugelassenen Handfunkgeräten gelten nur bis 2018 und für Neuanmeldungen bereits seit Herbst 2013 nicht mehr! Eine 8.33KHz Funke muss auch bei nicht anmeldepflichtigen LLs zur Teilnahme am Flugfunk angemeldet werden. Hierfür ist dann zwingend auch ein Eintragungszeichen D-M... notwendig, welches ebenfalls auch angebracht werden muss.
Witzig an der Geschichte: auf meine Frage, WELCHES 8.33 Handfunkgerät ich denn bei der Anmeldung dann als zugelassen anmelden und kaufen sollte, meinte der freundliche Sachbearbeiter (ernst gemeint) von der BNA Eschborn: Ich sollte bei der EASA nachsehen, welche Handfunken zugelassen seien, sei in Annex II aufgeführt. Die DFS ist hier nicht mehr zuständig seit Ende letzten Jahres. Einen Link zu dem entsprechenden EASA Dokument hat er mir gleich gemailt.
NUR - ich komme hiermit nicht klar! Kann jemand von Euch hieraus entnehmen, welche Handfunke(n) das sind???
> Eine Frequenzzuteilung für eine Luftfunkstelle - und die braucht man nun mal > neben der erforderlichen Lizenz, um eine Luftfunkstelle betreiben zu dürfen - > gibt's m.W. nur für eingetragene Lfze mit Kennzeichen
Stimmt... die "Urkunde"... die hatte ich vollkommen vergessen. Damit ist natürlich "Skywalker07" als Rufzeichen hinfällig.
> Im Übrigen ist "Christoph XY" nicht das korrekte Rufzeichen, sondern D-Hxyz.
Das ist schon richtig - aber das benutzt niemand!! :-))