Triebwerk abschalten im Flug beim UL illegal?

Forum - Luftrecht
  • Tagchen,
    Ist es richtig, dass es nicht zulässig ist, den Motor eines ULs im Flug abzuschalten? Ich meine ausser bei Notlandeübungen etc?
    Ich fliege einen Motorsegler (den es UL-rechtlich ja gar nicht gibt), bei dem sich das motorlose Fliegen sehr anbietet.
    Kompetente Antworten werden bevorzugt.
    Grusels
    Felix
  • Michaeeeeel!!! Hier will einer Gesetzestexteeeee... :-))

    Gruss Stephan
  • Und laut welcher Regelgebung möchte es der liebe Kunde? ICAO? EASA? D? Die Wahl ist frei!

  • Nur so aus Neugier, Stefan: Wie ist das in La France geregelt? Und wie wirds gemacht? Segelst du auch?
    Felix
  • csaba schrieb:
    Und laut welcher Regelgebung möchte es der liebe Kunde? ICAO? EASA? D? Die Wahl ist frei!


    Am liebsten hätte ich die Regelgebung, die es erlaubt, und auf die ich mich berufen könnte falls erforderlich.
    Hintergrund: Ich hörte von einem Sinus.Piloten, der deswegen einen auf den Deckel bekommen hätte. (Wie ich dieses Hörensagen hasse!)


    Gruß
    Felix
  • Wen interessiert es, ob Du den Motor abstellst? Richtig, keinen.
    Manchmal fragt man sich...

    Achja, nur fuer den Fall: Wer will Dir in irgendeinem an den Haaren herbeigezogenen Fall beweisen, dass Du den Motor absichtlich abgestellt hast? Aber wie gesagt: Interessiert keine Sau.


    Chris
  • Glatisant schrieb:
    Ist es richtig, dass es nicht zulässig ist, den Motor eines ULs im Flug abzuschalten?

    Nein! 


    Aaaaber das Flugziel, also die sichere Landung oder der sichere Flug von A nach B dürfen dadurch nicht nicht gefährdet oder gar unmöglich gemacht werden. Ansonsten hätte man nämlich vorsätzlich bzw. grob fahrlässig - was juristisch in diesem Fall gleichbedeutend ist - eine Not- bzw. Gefahrensituation herbeigeführt, die u.U. als gefährlichen Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr nach § 315 StGB gesehen und entsprechend mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren geahndet werden kann.
    Natürlich ist ein Nachweis, dass man den Motor mutwillig abgestellt hat, im konkreten Fall kaum zu führen, wenn man es nicht gerade in einer voll besetzten Cessna tut.  Eine motorlose Notlandung bleibt in der Regel natürlich straffrei.
    Im deutschen, europäischen oder ICAO-Luftrecht ist mir jedenfalls kein Passus bekannt, der das Abstellen eines, mehrerer oder aller Motoren eines Luftfahrzeugs während des Fluges definitiv untersagen würde.*


    Michael


    *) ... aber das ist nur das, was ich weiß und sicher nicht der (Rechts)Weisheit letzter Schluss, obgleich mir dieser Anspruch immer wieder unstellt wird :-)

  • Ich habe mit dem ULF-2 gesegelt, und mit dem UL-Falken sowieso.
    Und es wird auch zur Übung mit Motor aus gelandet.
    Rüdiger
  • FlyingDentist schrieb: Ansonsten hätte man nämlich vorsätzlich bzw. grob fahrlässig - was juristisch in diesem Fall gleichbedeutend ist - eine Not- bzw. Gefahrensituation herbeigeführt, die u.U. als gefährlichen Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr nach § 315 StGB gesehen und entsprechend mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren geahndet werden kann.
    Na bitte, jetzt weisst Du′s :)


    Chris
  • Chris_EDNC schrieb:
    ... Wer will Dir in irgendeinem an den Haaren herbeigezogenen Fall beweisen, dass Du den Motor absichtlich abgestellt hast?
    ... dann darfst Du aber keinen 914 Turbo in Deinem Flieger haben ....

    _________________________
    Hoch auf dem gelben Wagen
    sitz ich beim Ralle vorn.
    Vorwärts die Rösser traben,
    lustig schmettert das Horn.

    Viele Grüße
    Ralf
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