Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Forum - Luftrecht
  • Frage:


    Macht die ärztliche Feststellung einer AU nicht automatisch fluguntauglich? Muss man der Fliegerarzt von der AU unterrichten?


    Michael

  • gute frage....rechtlich is ja immer anders als im leben....

    gibt ja auch KzH ohne dassd im bett liegen musst....denke mal an nen gipsarm und damit am see liegen....
    darfst / sollst ja alles zu deiner genesung tun.....
    klar dassd mit dem ganzen arm in gips (so ein 90° winkel) nen ins cockpit steigen kannst :-)

  • Moin Michael,

    klar, dass ich die Frage nicht mit all den schönen Paragraphen beantworten kann. Aber der Verstand sagt mir, dass es wieder mal drauf ankommt... .

    Wenn ein Arbeiter mit Rückenproblemen nicht mehr arbeiten kann, warum sollte er dann Fluguntauglich sein?
    Ein Chirurg, der einen Daumen verliert und deshalb nicht mehr seinen Beruf ausübern kann, warum sollte der Fluguntauglich sein?
    usw.

    Beste Grüße.

    PS: Kommste nach Stendal Ende Juli?
  • Du hast mir vor einigen Monaten doch selber das folgende Posting gemacht.
    Klick Klack
    Leider habe ich damals keine weiteren Postings bekommen.

    Ich denke es kommt immer auf die Arbeitsunfähigkeit an. Eine Schwangerschaft kann man bei Dir ja schon einmal ausschliessen :-)
    Wenn Du der Meinung bist, dass keine Einschränkung Deiner Flugtauglichkeit vorliegt und die AU nicht länger als 21 Tage ist, dann würde ich kein Problem sehen.
    Eine kurzer Anruf bei einem Fliegerarzt würde Dir Gewissheit bringen.
  • Ich sehe das ganz pragmatisch:
    Die Krankenkasse sagt das ich mich bei Krankheit zuerst einmal von meinem Hausarzt untersuchen lassen soll.
    Dieser überweist mich dann zum Facharzt.
    Mein Hausarzt weis das ich fliege.
    Macht er mir keinen Hinweis, unterstelle ich ist damit das Thema erledigt.

    Mein Hausarzt ist Internist und betreut mich seitdem ich 18 bin. Er war damals der Vertrauensarzt der Musterungsstelle.
    Er kennt mich somit jetzt 26 Jahre. Wenn also irgendwer meinen Gesundheitszustand umfassend "bewerten" kann dann fühl ich mich da aufgehoben.....
    Das er nicht automatisch mein Fliegerarzt ist liegt schlicht daran das er selbst sagt das der Lehrgang nicht lohnt bei der "Menge" von Privatpiloten.......

    Er ist dafür mein Taucherazt. In der Funktion überprüft er also mal das Gesamtsystem Herz, Kreislauf, Lunge, Ohren.

    Das ist GARANTIERT umfassender als das was die bisherigen Fliegertünesse überprüft haben...........

    Die AU hat mit der Flugfähigkeit zuerst mal nix zu tun.
    Ein Schnupfen macht unmittelbar flugunfähig- Ich glaube wir sind uns einig darüber das ich micht mit einem Schnupfen wohl AU fähig melden könnte deswegen aber noch lange nicht zum Fliegerazt latsche.

    Wenn ich mich recht erinnere definiert der Gesetzgeber auch nur das ein stationärer Krankenhausaufenthalt automatisch zu einer Überprüfung des Medicals führt?

    Aber eigentlich isses mir auch egal glaube ich........Ich denke das ich solange ich das Medical besitze und keine Indikation meines Internisten vorliegt die mich an meiner Flugfähigkeit zweifeln lassen würde, einfach fliegen gehe.

    Evtl. vernachlässige ich dabei irgendeinen paragraphen..........Schade drum.....
  • Ich glaube so locker sollte man das Thema nicht sehen.
    Fliegen ohne Medical ist Fliegen ohne Lizenz und somit eine Straftat, die den Staatsanwalt auf den Plan rufen kann.


    Natürlich kann ein LuPo oder Reg.Beamter nicht wissen, dass man krank geschrieben ist. Sollte es aber z.B. zu einem Unfall mit Fremdbeteiligung kommen, wird wahrscheinlich anschließend jeder Stein 'rumgedreht. Dann wäre der Schluss AU=no medical allerdings ziemlich fatal.


    Übrigens geht es nicht um mich, sondern ich rege die Diskussion nur interessehalber an. Als Selbstständiger bekommt man ohnehin nur selten eine AU "angeboten". Ich könnte Sie dann auch höchstens meinen Patienten vorlegen. :-)
    Und nach meiner Meniskus-OP, von der ich meinen Fliegerarzt unterrichtet hatte, bin ich nun schon länger wieder tauglich.


    Michael


    @Olli, ich will's versuchen, wann isses denn genau?

  • Moin,

    zunächst mal ist festzustellen, dass "Arbeitsunfähigkeit" kein medizinischer, sondern ein sozialrechtlicher Begriff ist. Eine ausführliche Definition findet sich in §2 der "Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses".

    Daher hat die Feststellung einer AU als solche zunächst einmal keine flugmedizinischen Konsequenzen. Es kommt vielmehr darauf an, welche konkreten Einschränkungen bestehen, sei es durch die Erkrankung,ihre Therapie oder andere med. Maßnahmen.

    Für Inhaber eines Tauglichkeitszeugnisses nach JAR FCL finden sich die Regelungen in JAR FCL 3.040ff. Das Wichtigste dabei: bestehen Zweifel über die Tauglichkeit bzw. ist eine der dort konkret aufgeführten Erkrankungen oder med. Maßnahmen zutreffend, ist der flugmed. Sachverständige, nicht der Hausarzt zu fragen.

    Meine persönlichen Erfahrungen mit vielen Hausärzten in Bereichen, die den unmittelbar hausärztlichen Themenkomplex überschreiten, sei es in der Notfallmedizin, in Begutachtungsfragen oder in fachspezifischeren Fragestellungen lassen diese Regelung auch sinnvoll erscheinen.....

    Bitte jetzt keine Diskussion über den Sinn und Unsinn von Tauglichkeitsanforderungen, die Frage zielte ja auf mögliche Konsequenzen bei gegebenen Status Quo der Regelung ab.

    @FlyingDentist: bei der LA bloß nicht mit der Spritze abrutschen, macht für 12 untauglich.....

  • 28.-29.07.2012. Anreise bereits am 27. möglich. http://www.comco-ikarus.de/phpBB3/download/file.php?id=180&mode=view
  • Flyaway schrieb:

    @FlyingDentist: bei der LA bloß nicht mit der Spritze abrutschen, macht für 12 untauglich.....

    Wen? Den Patienten oder den Zahnarzt?
    Deshalb trage ich bei der Behandlung immer eine Brille, denn Brillenträger schlägt man nicht haben die in der Schule immer gesagt.
    sWE
    heiko
  • FlyingDentist schrieb:

    Frage:


    Macht die ärztliche Feststellung einer AU nicht automatisch fluguntauglich? Muss man der Fliegerarzt von der AU unterrichten?


    Michael



    Zur Antwort: eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, dass der Arbeitnehmer für einen (zunächst) festgelegten Zeitraum aufgrund einer festgelegten Erkrankung (bzw. den Verdachtsfall einer Erkrankung) nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeit auszuführen.


    Daher: eine AU! macht nicht automatisch! fluguntauglich.


    Muss man den Fliegerarzt von der AU unterrichten?


    Warum sollte man das MÜSSEN? Letztlich handelt es sich ja um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die PRIMÄR nichts mit dem Fliegerarzt zu tun hat.


     


     


    Ungeachtet dessen KANN eine Arbeitsunfähigkeit natürlich auch eine Fluguntauglichkeit bedingen. Und vermutlich (aber das ist nur meine persönliche Meinung) wäre es vielleicht sogar sinnvoll, auch den Fliegerarzt über die AU zu informieren, eine Verpflichtung hierfür besteht aber nicht.


    ...mal ganz abgesehen davon, dass es vielleicht ja auch Fliegerärzte gibt, die mit der Diagnose auf der AU auch vielleicht nur wenig anfangen können (aber man sollte annehmen, dass die zumindest wissen, wo sie nachschlagen müssen:-))


    Gruß,


    Hypnos

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