Stunden als Passagier/Copilot anrechnen lassen?

Forum - Luftrecht
  • Natürlich auf aeUL.
    Ich fasse mich manchmal eben gerne kurz und deshalb auch nur Auszüge aus §§
  • Dann mal ein Auszug aus der LuftPersV ;-):

    § 124 Anrechnung von Flugzeiten in besonderen Fällen
    Als Flugzeiten für den Erwerb, die Erweiterung, den Nachweis für die Ausübung der Rechte aus der Lizenz, Verlängerung oder Erneuerung einer Lizenz für Privatluftfahrzeugführer, Segelflugzeugführer, Luftsportgeräteführer, Freiballonführer oder Luftschiffführer werden, sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, voll angerechnet:1.
    Flugzeit als Lehrer bei der Ausbildung und bei vorgeschriebenen Übungsflügen sowie Flugzeit als Schüler mit Fluglehrer oder als Luftfahrzeugführer bei vorgeschriebenen Übungsflügen mit Fluglehrer,
    2.
    Flugzeit als Prüfer und als Bewerber bei praktischen Prüfungen oder Befähigungsüberprüfungen.

    Hier finde ich nichts davon, dass man sich als "Copilot" auch Stunden aufschreiben kann.

    Explizit finde man eine Co-Piloten-Regelung in der JAR-FCL (mir ist bewusst, dass die SPL keine JAR-FCL-Lizenz ist). Blickt man in die JAR-FCL unter 1.080 "Aufzeichnung von Flugzeiten", findet man ausdrücklich, dass man sich nur Flugstunden als Co-Pilot anrechnen lassen kann, wenn auch das Flugzeug tatsächlich eine Mindestbesatzung von zwei hat.

    Ich glaube, eine Nachfrage beim DAeC oder DULV könnte Klarheit schaffen. Freiwillige?
  • Es steht aber widerum nicht drin, dass man sie sich nicht aufschreiben kann.
    Meine (nicht nur Luft-) Rechtausbildung ist zwar schon eine Weile her, aber ich meine mich zu erinnern, dass man in Deutschland erst einmal alles machen kann, solange nicht irgend wo steht, dass man es nich machen darf (natürlich Rechte anderer nicht einschränken usw.)

    Aber nachfragen ist natürlich eine gute Idee.

    :-) Oder mal bei der nächsten Scheinverlängerung ausprobieren :-)
  • Hi,

    hier werden zwei verschiedene Fragen vermischt.

    1.) Was für Flugzeiten muss ich nachweisen, damit ich meine Lizenz ausüben darf bzw. verlängern kann?

    2.) Was darf ich in mein Flugbuch eintragen?


    Für die SPL ist die Antwort auf Frage 1 in diesem Thread bereits mehrfach gegeben worden und vermutlich unstrittig.

    Frage 2 ist in meinen Augen bisher nicht beantwortet.
    Ich weiß nur, dass ich verpflichtet bin, ein Flugbuch zu führen. Aber wie der Gesetzestext dazu aussieht, weiß ich nicht. Vielleicht ist es mir ja freigestellt, die Flüge als Co einzutragen?
    Wenn man nur die Flüge eintragen dürfte, die zum Scheinerhalt anerkannt werden, wäre die Überprüfung dieser Schein-relevanten Zeiten einfacher. Vermutlich hat deshalb mein UL-Flugbuch auch einzelne Spalten für Gewichtskraft, Dreiachs und Motorschirm. Aber was macht beispielsweise ein ATPL Inhaber, der auch MSOE fliegt? Hat ein ATPL Flugbuch auch mehrere Spalten? Oder muss der für MOSE ein eigenes Flugbuch führen?

    Grüße
    Maik
  • Ich mische mich mal ein...

    Also meines Erachtens nach darf man als Co im UL auf keinen Fall Flugstunden loggen, weil es einen Co im UL schlicht und einfach nicht gibt. Der gute Mann ist lediglich "Begleiter" und wird es auch immer bleiben (Ausnahmen bestätigen die Regel). Co kann man theoretisch erst sein, wenn das Flugzeug von mindestens zwei Personen geflogen werden muss. Das trifft auf ULs definitiv nicht zu!

    Die Vorschriften, Rechte und Pflichten im Sinne der LuftVO gelten ausschließlich für den verantwortlichen Luftfahrzeugführer. Das ist derjenige, der auf dem linken Sitz sitzt (im Falle zweier Lizenzinhaber, muss vorher eine Absprache darüber erfolgen, wer der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist). Im UL ist derjenige, der nicht der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist, lediglich ein Begleiter - völlig egal, welche Lizenz dieser Mann bzw. diese Frau besitzt. Es gibt im UL keinen Co, und somit kann man auch keine Stunden in einer Funktion loggen, die nicht existiert.
    ---------------

    Zum Flugbuch bezügl. ATPL:
    Ein Flugbuch, welches z.B. ATPLer benutzen hat ein paar mehr Spalten als das unseres und muss lediglich JAR FCL Konform sein. Während uns eigentlich relativ wenige Dinge interessieren, kommen beim Jar FCL Flugbuch Begriffe wie z.B. Flugzeugtyp (SEP, MEP), Funktionen der einzelnen Besatzungsmitglieder, Flugregeln (VFR, IFR), Sonderzeiten, Zweck, etc. hinzu.

    Das ganze ist eben wesentlich ausführlicher bzw. bürokratischer gestrickt und läuft nach den JAR FCL Regularien, von welchen wir ja weitestgehend nicht betroffen sind.
  • Mal eine andere dumme Frage am Rande: Tragt Ihr bei Euch im Logbuch eigentlich auch den Passagiernamen ein? Bei manchen Flugbüchern ist gibt es ja eine Spalte "2. Flugzeugführer/Flugschüler/Gast". 
  • Kommt darauf an wie gut ich den kenne. Ich frage bei fremden Gästen aber nach dem Flug meist kurz nach dem Nachnamen. Viele Piloten die ich kenne schreiben bei Begleiter z.B. auch nur ja bzw. nein rein. Ich denke mal, dass es relativ egal ist.

    Ich gehe hier trotzdem sorgfältig vor, denn dann bin ich für den unwahrscheinlichen Fall, dass mir jemand meine Flüge nicht glauben sollte auf der sicheren Seite und weiß immer, wen ich als Zeugen heranholen kann.

    Also ich trag den Namen ein.
  • Hey, das mit den "Zeugen" ist eigentlich eine gute Idee. Man weiß ja nie... ;-)
  • "Co kann man theoretisch erst sein, wenn das Flugzeug von mindestens
    zwei Personen geflogen werden muss. Das trifft auf ULs definitiv nicht
    zu!"


    Dazu passt eine Meldung aus dem aktuellen Newsletter Nr. 17 der AOPA wo es um die 90-Tage-Regel geht:

    "...Die AOPA hatte sich schon früher mit dieser
    Thematik auseinandergesetzt. Schon im Bund-Länder Fachausschuss wurde
    1977 die Meinung vertreten, dass bei Flugzeugen mit einer
    Mindestbesatzung von 1 Piloten, im Umkehrschluss aber auch gilt, dass
    auch mehrere Besatzungsmitglieder tätig werden können. Der
    Sicherheitspilot, der alle gültigen Berechtigungen haben muss, ist dann
    kein Fluggast. Diese Meinung wird auch im Luftrechtskommentar von
    Grabherr §122 LuftPersV vertreten. Das bayerische Luftamt Nord hat dies
    ebenfalls soeben bestätigt. ..."


    Demzufolge wäre eine 2-Mann-Besatzung im UL theoretisch möglich und legal!
  • Folgender Auszug aus der gleichen AOPA-Meldung sagt meiner Meinung nach ganz klipp und klar, daß der zweite Pilot seine Zeit nicht loggen kann, weder als Ko noch in irgend einer anderen Form.

    "Dies gilt dann, wenn als Besatzung im
    Bordbuch bestätigt wird: 2 Piloten. Der Sicherheitspilot ist dann weder
    PIC noch darf er sich die Flugzeiten aufschreiben.
    "
     
    Übrigens finde ich die Verwendung der Bezeichung Sicherheitspilot in der Meldung ziemlich irreführend. Das könnte man leicht als Sicherheitspilot im Sinne der Operational Safety Pilot Limitation mißverstehen.
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