Zulassung und Kriterien für einen UL-Flugplatz

Forum - Luftrecht
  •  

  • http://www.schmidtler.de/html/ht_allgemeines/fplatz.htm


    http://www.dulv.de/_obj/20A54717-D97E-43F0-B7D2-4C0600E4B555/inline/merkbl_gelaenderichtlinien_14.pdf


    Hat jemand schon mal versucht ein Gelände als Start-und Landemöglichkeit für sein Ul zuzulassen?Was habt Ihr für Erfahrungen gemacht?

  • Die ersten beiden Beiträge finde ich sehr aufschlussreich, der dritte Beitrag ist ja nur ein Hinweis auf Seiten die sowieso jeder kennt.
  • ...welche "erfahrungen" willst denn hören?


    es gibt eigentlich nur genemigt oder nicht ;-)


    grundvoraussetzungen sind ja klar:


    -->zustimmung des grundstückeigentümers (für ein geeignetes gelände)
    -->zustimmung der gemeinde / bürgermeister / gemeinderat / landratsamt etc (auf diese hast du sogar anspruch auf erteiling WENN eben die rahmenbedingungen passen...klar auslegungssache aber generell eben im einklang mit den anwohnern, natur etc)
    -->zustimmung luftlandebehörde - obwohl die nur ausführendes organ sind und auch nicht verhinderen wenn die anderen punkte als ok angesehen werden können...


    greets pille

  • Ich denke dass das größte Problem bei der Zulassung eines Grundstücks zur fliegerischen Nutzung eines Ul′s die Anwohner bzw. Gemeinde sein dürfte.Mich würde interessieren wie erfolgreiche Beispiele einer solchen Zulassung aussehen bzw. wo und wie man vorgegangen ist.

  • Ich habe mal gegoogelt, anscheinend wurde der UL- Flugplatz Metelen in 2010 zugelassen. Vielleicht solltest du da mal Nachfragen was dafür alles nötig war.

    Das ging letztlich wohl auch nur übers Gericht: link
  • flightlevel schrieb:

    Ich denke dass das größte Problem bei der Zulassung eines Grundstücks zur fliegerischen Nutzung eines Ul′s die Anwohner bzw. Gemeinde sein dürfte.Mich würde interessieren wie erfolgreiche Beispiele einer solchen Zulassung aussehen bzw. wo und wie man vorgegangen ist.


    ...kommt natürlich auch drauf an ob du so nen platz wie den in metelen meinst oder einen zur rein privaten nutzung (100 starts und landungen pro jahr - also für dich das sonderlanderecht) beantragst...
    da unterscheiden sich ja auch schon die anforderungen für die rollbahn (sicherheits-schutzstreifen etc)


    also für nen öffentlichen platz einiges mehr an auflagen und auch klar die anwohner, die leider bei dem wort "motor" immer lärm assoziieren...allerdings JEDER traktor der sein feld bestellt - wesentlich länger und auch lautere geräusche von sich geben kann...


    DAS ist leider am (segel)flugplatz königsdorf (am starnberger see) so - haben gras und asph-piste aber keinerlei chance auf genehmigung....schade denn da hätte ich nur 12 statt 118 km zum flugfeld.... :-(


    wie gesagt - für (d)ein sonderlanderecht hast sogar anspruch auf erteilung der genehmigung(!!!) - O-Ton einer gemeinde bei der es solche plätze gibt


     

  • Genau das ist der Knackpunkt.Eigentlich möchte ich nur meine Wiese in der Nähe zum Landefeld umfunktionieren und keinen öffentlichen Flugplatz eröffnen.Also alles erst einmal theoretisch.Dazu habe ich leider keine Erfahrungsberichte gefunden.Natürlich kann man gleich beim RP anrufen etc. aber wenn man das erfolgsversprechend angehen möchte ist hier wahrscheinlich Fingerspitzengefühl gefragt.Brauche ich für meine Wiese die Zustimmung vom Volk oder kann man das diplomatisch mit der zulassenden Behörde (RP???) vereinbaren?Wer hat das schon mal gemacht?Wo finde ich die Zulassungskriterien?Ich habe aussagekräftig nur den Vorschriftenkatalog für ein ′UL-Landeplatz′ vom DULV gefunden.
  • ...siehe meine erste antwort.....


    und ein "wollen wir hier nicht" ist kein argument in nem rechts-staat :-)


    also wenn die klar argumentieren dass ein start pro tag (denn mehr wirst ja ned machen um deine 100 erlaubten ned auszureizen) unzumutbar wäre kannst glei lachen und das argument eines mähdreschers / maisernters anbringen...


    wie gesagt.... die aussage der gemeinde (ned nur weil ich den kenne) sondern o-ton seiner unterlagen besagt eben das eine genehmigung auszustellen ist (wenn eben das drumrum passt)


    also wenn du keine schule - kindergarten - schwimmbad oder anderes mit grosser menschenansammlung überfliegen möchtest oder auch kein naturschutzgebiet....sollte das klappen.....


    am besten ist, du fragst mal bei deiner gemeinde / stadt etc nach ob es soetwas bei euch ned schon gibt - maybe tut es das und falls ja hast super karten :-)


    good luck

  • Hallo flightlevel,

    Achtung,  es wird jetzt etwas länger und der Bericht
    fusst auf solider persönlicher Erfahrung in einem
    sehr, sehr ähnlichen Fall :)
     

    so ganz "rosig" wie pille das schreibt, ist es nicht
    und dein "Recht" auf Zulassung nutzt Dir mitunter garnichts!

    Die gute Nachricht:
    Es ist in der Tat nicht unmöglich  :-)

    Du hast ganz grob 2 Möglichkeiten:

    Die "harte" = bestehe auf Dein Recht auf Zulassung und
    Du wirst auf Beton stossen und in 100 Jahren noch
    keine Starterlaubnis haben oder _nach_ Abschluss
    der Aktion wegen Herzproblemen kein Medical mehr!!


    Die "weiche":

    Aaaalso....
    Kein Stadtparlament wird für wenige (Flieger) *gegen*
    das Interesse vieler (normale Bürger) für einen
    Flugplatz stimmen!!!
    Denn, das große Problem bei der Sache:
    Es werden die sogenannten "Träger öffentlicher Belange"
    bei einem solchen Verfahren gehört.

    Das können z.B. sein:
    Jagdpächter, Vogelschutzvereine, die untere Naturschutzbehörde
    und theoretisch (fast) jeder vermeintlich betroffene e.V. !!
     
    Hast Du da nur einen oder zwei _gegen_ Dich, dann wird der
    Weg steinig und hart und (Gutachten + Gerichts) teuer ;)

    Mein Tip:
    _Bevor_ Du mit RP und Gemeinde in Verbindung trittst,
    bringe erst alle Anderen auf Deine Seite:

    Zu allererst Jäger und/oder Jagdpächter!
    Sprich sachlich mit dem örtlichen Vogelschutzverein!
    Verbreite im ganzen Land die gute Kunde, das ein §25 UL-Platz
    nicht London Heathrow ist!!!!

    Zeige den Leuten, was ein UL ist und wie leise es ist.

    Dann gehst Du auf die Leute im Stadt/Gemeindeparlament
    zu und erzählst von Deiner Idee.

    Bei dem Begriff "Flugplatz" verfallen sie erstmal in
    Schockstarre - du kannst es mit "Landewiese" etwas
    abmildern - aber sie werden trotzdem den Schweiß
    auf der Stirn stehen haben.

    Wenn du dann der Gemeindevertretung aber vorab schonmal
    erklären kannst, dass Du dich bereits mit Jägern, Vogelschützern
    und der unteren Naturschutzbehörde geeinigt hast, dann
    fällt ihnen ein 5 Tonnen Stein vom Herzen und sie werden, wenn
    Sie später vom RP zur Stellungnahme aufgefordert werden,
    eher positiv abstimmen/antworten.

    Erst wenn Du dass alles vorab schon mal geschafft hast,
    wendest Du dich an das zuständige RP und startest
    den Beantragungs-Prozess sowie die Detail-Klärung!!!

    Warum der "Umweg"?

    Versetzte Dich in die Lage des Taubenzücher e.V. Präsidenten:

    Wenn er und seine Belange von Dir persönlich ernst genommen
    werden und Du ihm vorab Rede und Antwort stehst, dann
    ist er in den Prozess eingebunden und er kann positiv
    (Zu)stimmen...

    ...bekommt er aber aus heiterem Himmel einen Brief von
    der Gemeinde, in dem Steht:

    Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
    Herr XYZ möchte in der Gemarkung ABC einen Flugplatz
    genehmigen lassen. Wir bitten um Ihre Stellungnahme...

    ...dann hast Du schon verloren!


    soweit erstmal...

    gutes Gelingen!

     :-)

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