Ich habe es auch nur irgendwo gelesen das die Zündung unterbrochen wird.
Ich meine, das es schon sinnvoll ist wenn möglich vor dem Ziehen des Schirms den Motor manuell auszustellen.
Möglicherweise könnten sich sonst bei ungünstiger Lage die Kappe, oder die Seile im drehenden Propeller verfangen.
daran glaub ich ned....(glauben heisst aber "ned wissen")
seilzug zur rakete - was soll da den motor ausschalten....???
zudem wäre das wieder ein elektr(on)isches teil was als fehlerquelle dazukommt...
zumal (ok lässt sich über das wann und wie des "schirm ziehens" streiten) es ja wenn - hinab geht - und der schirm zumindest schräg nach hinten rausgeht und ned nur hinausgehustet wird - da gehts richtig zur sache....
da wirken dann eben die kräfte gegeneinander (denke da an das stichwort im propeller verfangen)
ausschalten natürlich in dem fall dann gut wenn man noch dran denkt in so nem moment.....
pille
Gorden schrieb:
Moinsen,
kann mir einer von euch ohne lange Recherche sagen ob und wo mit mindestens einem § festgelegt ist dass es eine Zündunterbrechung bei Auslösung zum ordnungsgemäßen Einbau des Rettungsgeräts gehört?
Das ist ein Teil der Musterzulassung! Die Fragestellung hatten wir auch schon mal hier und hier. Du solltest also diese Auskunft vom Musterbetreuer bekommen können.
Dessen ungeachtet ist ein entsprechender Killschalter für wenige € im Bootszubehör zu erhalten. Die Reißleine einfach am Zugseil der Rakete befestigen, elektrisch mit der ( Magnet- :-) )Zündung verbinden und fertig ist die Laube.
Michael
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