kann mir einer von euch ohne lange Recherche sagen ob und wo mit mindestens einem § festgelegt ist dass es eine Zündunterbrechung bei Auslösung zum ordnungsgemäßen Einbau des Rettungsgeräts gehört?
Blauäugig wie ich bin hatte ich eigentlich immer angenommen dass man den Motor vorher ausmacht (falls er in dem Fall noch läuft / vorhanden ist). Noch blauäugiger gehe ich davon aus das bei Muster- und Stückprüfung das ganze schon beurteilt wurde, d.h. eine solche Regel ist in den letzten x Jahren neu dazu gekommen.
Danke und Gruß,
Gorden