Proficiency Test für BZF I für UL erforderlich oder nicht?

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Über was redet Ihr hier eigentlich?

    Wenn ich im Ausland fliege, und darum geht es wohl, dann sollte man schon englisch funken und verstehen können. Der Versuch dies zu standartisieren kann man doch nur begrüßen und nicht wie hier sich davor zu drücken.

    Wie wollt Ihr bitte in einer französichen, spanischen, italienischen Kontrollzone kommunizieren?  Wer dies in englischer Sprache nicht beherrscht ist ein Sicherheitsrisiko.

    Gerd

  • Oder, um es etwas detaillierter zu betrachten:

    In der Verordnung 216/2008 Artikel 4 Absatz 5 werden die im Anhang II aufgefuehrten Luftfahrzeuge als nicht zu beruecksichtigen aufgefuehrt und im Anhang II wird auch UL genannt. Das gilt im gesamten EASA-Land solange, bis irgendein Land eine Sonderregelung trifft (Schweden scheint sowas zu sein, hier braucht man fuer die Erteilung der Einfluggenehmigung den LP).

    Wir hatten das Thema hier schon gefuehlt 20 Mal hoch und runter dekliniert, diese Erkenntnis scheint sich aber partout nicht durchzusetzen. Erstaunlich...


    Chris

  • edhs schrieb:
    Über was redet Ihr hier eigentlich?

    Na jedenfalls nicht ueber das hier:

    edhs schrieb:
    Wer dies in englischer Sprache nicht beherrscht ist ein Sicherheitsrisiko.

    Es geht hier um ein Stueck Papier (bzw. die Verpflichtung dazu), nicht um irgendwelche Sprachkenntnisse.


    Chris

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