Proficiency Test für BZF I für UL erforderlich oder nicht?

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Hallo,

    hier im UL Forum wird in einem Artikel die Prüfung zum BZF I erläutert. Dabei wird auch mitgeteilt, dass für UL Piloten eine Ausnahme des § 125 LuftPersV greifen würde und deshalb der Sprachverständnistest nicht erforderlich ist.

    Weiß da jemand ob das wirklich stimmt. Auf der Homepage der Bundesnetzagentur und im gen. § finde ich eine solche Aussage nicht.

  • Ja das ist so, ULer benoetigen das nicht (in Deutschland und vielen anderen Laendern, es gibt aber Ausnahmen).


    Chris

  • Guckst Du:

    UL-Forum: https://www.ulforum.de/ultraleicht/forum/9_umschulung-und-andere-lizenzen/5046_english-proficiency

    DE: http://www.daec.de/luftsportgeraete-buero/ul-ausbildunglizenzen/themen-und-informationen/sprachnachweise/

    CH: https://www.skyguide.ch/wp-content/uploads/fileadmin/user_upload/publications/aic/AIC_B_008_2012_F.pdf

    AT: *Alle* Plätze und Flughäfen sind per AIP fähig, Flugfunk in DE zu beherrschen.  Selbiges gilt für FIS (Wien-Information).  BZF-I ohne LP erlaubt Dir also Flüge nach AT, Funk in deutsch.  "Turm" ist DE/EN.  Für "Radar" brauchst Du LP, weil nur EN.

    DK: Ich denke, die wollen LP(English) auch für UL. (Kann das jemand bestätigen? Danke.)

    ______
    und ganz nebenbei: Wenn Dein Englisch im Berufsalltag verhandlungssicher ist, kostet das LP/5 auch nicht die Welt und Du hast ein paar Jahre Ruhe für alle Fälle. (...zB. kein Stress, wenn ein spontaner Trip nach DK ansteht).
    LP/4 sollte jeder schaffen, der denkt, Englisch funken zu wollen/sollen/dürfen/müssen.

    Aber wirklich brauchen tust Du es in DE/CH/AT nicht.

  • Tim17 schrieb:
    Für "Radar" brauchst Du LP, weil nur EN.
    Wo steht denn das, also dass man da den LP braucht?

    Man darf als ULer am englischen Flugfunk ganz normal teilnehmen, ohne LP. Ausser irgendein Land verlangt den LP ganz explizit. Daher die Frage, wo das Oesterreich geregelt hat, dass man auf Radar den LP braucht.


    Chris

  • Hi Chris,
    Chris_EDNC schrieb:
    Daher die Frage, wo das Oesterreich geregelt hat, dass man auf Radar den LP braucht.
    Gute Frage.  Das muss ich bei etwas Ruhe noch suchen.
    Die Ausnahme, dass UL kein LP brauchen, ist meines Wissens eine DE Regelung und in AT so nicht umgesetzt.
    (UL ist halt alles national...)

    Melde mich, wenn ich das Zitat gefunden habe.

  • Hi Tim
    Tim17 schrieb:
    Die Ausnahme, dass UL kein LP brauchen, ist meines Wissens eine DE Regelung
    Nein, es ist genau andersrum. LP braucht erstmal niemand, der mit seiner Lizenz nicht der ICAO untersteht (so wie wir ULer halt). Laender, die trotzdem wollen, dass man mit einer nicht ICAO-Lizenz dieser ICAO-Regelung "language proficiency" unterliegt, muessen das explizit festlegen.

    Ohne die Regelungen in AUT im Detail zu kennen vermute ich ganz stark, dass Du keine Bestimmung finden wirst, die einen LP fuer ULer fordert, wenn er auf Radar funken moechte.


    Chris

  • Die Sichtweise von Austrocontrol Legal Affairs ist wie folgt:

    Ich hatte vor einiger Zeit nachgefragt, ob man mit PPL und Echo auch ein LP/En in AT zwingend braucht. Die Antwort war: "nein".  Implizit sagt die Antwort aber, dass man in AT auch als ULer ein LP braucht...

    (Ich denke, UL gehören zwar nicht zu Flugzeugen, aber zu Luftfahrzeugen.)

    ___________


    Gemäß VO (EU) Nr. 1178/2011 Anhang I (Teil-FCL) FCL.055 (a) haben Piloten von Flugzeugen, Hubschraubern, Luftfahrzeugen mit vertikaler Start- und Landefähigkeit und Luftschiffen, die am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst teilnehmen, einen Sprachenvermerk entweder für Englisch oder für die Sprache zu besitzen, die beim Flug für den Sprechfunkverkehr verwendet wird, andernfalls Sie die mit ihren Lizenzen verbundenen Rechte und Berechtigungen nicht ausüben dürfen.

    Sinn der Regelung ist, dass sich Piloten auch in Notsituationen oder Situationen, welche vom Standard abweichen, ausreichend verständigen können, auch wenn die dafür erlernte Standardphraseologie nicht ausreicht. Dies umfasst nicht nur die Englische, sondern auch die Deutsche Sprache, sofern sie im Flugfunk verwendet wird.

    Unter diesem Gesichtspunkt sehen wir es als zwingend an, dass für den Flugfunk im Sichtflug in Österreich, zumindest ein Eintrag über die ausreichende Sprachkompetenz in Deutsch vorliegt, sofern der Flugfunk in Deutsch ausgeübt wird. Alle österreichischen Flugverkehrsinformationsdienste bzw. Flugverkehrskontrolldienste (vgl. z.B. für Salzburg die österreichische AIP, Kapitel AD Punkt 2.17) sowie die österreichischen Flugplätze bieten den Flugfunk in deutscher Sprache an, weshalb Ihrem Kollegen ein Ausflug nach Salzburg, unter den Voraussetzungen des Sprachkompetenzeintrages für die Sprache Deutsch, keinesfalls verwehrt ist.

    Bedenken Sie jedoch bitte, dass für IFR Flüge generell ein diesbzgl. Eintrag in Englisch sowie ein AFZ von Nöten sind, nachdem dieser Flugfunk ausschließlich in Englisch stattfindet.

    Wie auch das BAZL weisen auch wir jedoch darauf hin, dass dieses Thema in Europa leider nicht ausreichend standardisiert ist, weshalb in anderen Ländern durchaus strengere Regelungen möglich sind.

  • Nein, das alles betrifft nicht UL. Frag nochmal _explizit_ nach der Regelung fuer UL.


    Chris

  • Stimmt!!

  • Tim17 schrieb:
    (Ich denke, UL gehören zwar nicht zu Flugzeugen, aber zu Luftfahrzeugen.)
    Richtig, ein UL ist ein Luftfahrzeug. Dein Zitat schränkt aber ein: "Luftfahrzeuge mit vertikaler Start- und Landefähigkeit" (sprich: Ballone). Damit sind ULs (zumindest 3-Achser :-)) raus.

    Bye Thomas

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