Flugfunk im Video einbetten

Forum - Luftrecht
  • Es gibt doch einige öffentlich abspielbare Videos bei YouTube, die in einem deutschen Luftraum aufgenommen wurden und den DFS Flugfunk oder normalen Flugfunk enthalten.

    Meines Wissens ist das strikt verboten bzw man muss sich explizit eine Freigabe der DFS einholen, wenn man Flugfunk aufnehmen und wiedergegeben will.

    Klar ist so ein Video viel interessanter und lehrreicher aber eben auch verboten.

    Das Verbot ist auch der Grund, warum man bei liveATC keine deutschen Flugplätze einstellen kann.

    Es wurde schon angesprochen im Forum, trotzdem will ich es nochmal erwähnen.

    Natürlich wird nicht jeder angeklagt, der so ein Video in die Öffentlichkeit entlässt, aber mir wäre das Risiko zu hoch und ich würde diese Filmchen nicht öffentlich Posten, sondern nur als "nicht gelistet" und dann den Link natürlich nicht in einem öffentlichen Forum posten.

    Ob man allerdings über dem Schwarzwald fliegend, mit Zürich Information sprechend, dieses mitschneiden darf weiss ich nicht. In der Schweiz ist das okay, aber man befindet sich ja über Deutschland.

  • Ist ja sicherlich nett gemeint um Fliegerkollegen vor möglichen Ärger zu schützen, aber wollen wir jetzt hier >50 Threads erstellen und auflisten was nicht erlaubt ist und auf keinen Fall öffentlich gezeigt werden sollte?

    Ralf

  • microlight schrieb:
    warum man bei liveATC keine deutschen Flugplätze einstellen kann
    .. warum möchtest du unbedingt ein ATC Mitschnitt von einer deutschen Funkstelle haben. Es wird doch eh meist Englisch gefunkt und da gibt es m.M.n. genug Beispielmaterial aus nicht DE-Lufträumen. Für Lehrzwecke für Funk und Nav sehr gut, auch für IFR sehr gut zu gebrauchen.

    Wenn du natürlich Funk auf Deutsch haben willst, wäre es eine schöne Ergänzung, die man in seine eigene Wissenserweiterung aufnehmen kann. Man muss ja nicht unbedingt immer auf Englisch funken.

    Sonst kann man auch mit einem Fluglehrer / Kontroller (evtl. Freundeskreis) / allg. Leute die an sowas Bock haben auch Funk "nachsprechen", dann wäre es ja nur ein Beispielvideo, wo du fliegst und die Tonspur drüberlegst. Ich bin kein Anwalt, aber wie ich das sehe, wäre es legal, weil du keinen offiziellen Funkmitschnitt offentlich freistellst. Wenn du so ein Video machen willst, kannste ja auch am Anfang schreiben..

    blabla Beispiel Luftraum über EDDF, ATC gespielt von Basti, Funk in C172 gespielt von Paule...

    Dass sich euer Funkbeispiel rein zufällig mit dem Funk des IFR Fluges im Video überlagert ist halt nur ein Zufall

  • Ich bin mir eben nicht sicher ob das wirklich jedem bewusst ist. Wenn man da alle 3 Jahre einen thread aufmacht oder hochholt...naja bei dem Senf der hier teilweise produziert wird, finde ich das vertretbar.

    Mir geht′s doch gar nicht um deutsch oder englisch oder lehrreich etc. Es geht darum, dass auch hier im Forum (tolle) Videos gepostet werden, die wohl geltendes Recht verletzen, da Flugfunk in Deutschland aufgezeichnet wurde. Ich vermute einfach, dass man sich nicht bewusst ist über die Gefahr oder eben das Risiko in Kauf nimmt. Es muss doch nur jemand den Videolink an die entsprechenden Behörden schicken bzw eine Anzeige erstatten und dann hat man den Salat.

  • Auch dann muss es erst mal bewiesen werden dass es nicht selber nachgesprochen wurde.

    Das genauso klingen zu  lassen als wäre es wirklich echter deutsches Flugfunk, ist ja echt kein Ding.
    Ich nehme entsprechend alles original auf, schreibe es ab, und lass es meine Frau nachsprechen, ein wenig Funkstörungen / Bandpass drauf ...fertig ... Aufwand 4 Minuten.

    In meinen Videos würde ich das so machen, aber auch nicht drauf hinweisen, denn warum sollte ich
    ( im vorauseilenden deutschen Gehorsam) drauf hinweisen dass es nicht echtes ATC ist?


    Wenn ich meine Fliegervideos veröffentliche, mache ich ja auch nicht im Nachspann Screenshots
    meines medicals, meiner Fluglizenzen und Flugbücher.

    Somit gehe ich davon aus, dass alle deutschen atc auf youtube so zustande gekommen sind.

  • Higgy schrieb:
    Somit gehe ich davon aus, dass alle deutschen atc auf youtube so zustande gekommen sind.
    Genau so mache ich es bei allen meinen Videos. BTW: Ich arbeite an einer Hochschule, die auch Schauspieler auf dem Campus ausbildet. An Sprachkünstlern herrscht kein Mangel ;)

    Achim

  • Hallo,

    >
    > Auch dann muss es erst mal bewiesen werden dass es nicht selber nachgesprochen wurde.
    >

    Ich denke, das "1:1 Nachsprechen" würde im Zweifelsfalle nichts nützen.
    Es geht nämlich IMHO nicht nur um den "Original - Sprecher", sondern
    es geht um die "Informationen" beim Funk, die eben nur für eine definierte
    (geschlossene) Nutzergruppe bestimmt sind.

    (Ob das Sinn macht oder nicht möchte ich nicht diskutieren ;-))

    BlueSky9


  • Das kann ich nicht wirklich glauben,

    denn der "Text " / der "Inhalt"   ist ja immer mehr oder weniger der gleiche, solange keine persönlichen Dinge nachgesprochen werden, sondern eben nur die Sprechgruppen die ja festgelegt sind, möchte ich den mal sehen der mir verbietet

    " Verlassen Sie die Kontrollzone über November in 1300 Fuss oder tiefer "

    mit meiner Stimme in einem Video zu sprechen.

    Ich könnte mir grad keinen normalen Sprechfunk-Inhalt vorstellen der aufgrund irgendwelcher
    Rechte NICHT nachgesprochen werden dürfte.

    Vielleicht an nem Info-Platz

    " Holger Meier , mach schon mal die Pommes und Kola fertig, der Dieter Müller hinter mir ist unterzuckert" 

    :) :) ? ?

  • Die Abmahner vom Dienst (Deutsche Umwelthilfe?) müssten dann ja mitgeschnitten haben um vergleichen zu können. Aber ich dachte, das wäre nicht zulässig. :-) 

    Es ist doch allen Beteiligten klar (aber für Außenstehende nicht unbedingt ersichtlich) dass hier kein echter Funkverkehr nachgesprochen wird, sondern dass der nachgesprochene (und verdammt echt klingende) Text IMMER aus einem "Gedächtnisprotokoll" stammt...  ;-)

    So, es klart auf. Ich hoffe mal auf ein sonniges Wochenende und werde meine Lammfelljacke ausprobieren (konnte ich bisher nur bis +3°).

    Gruß Lucky

  • Die Rechtsgrundlage für den Flugfunkbetrieb ist das Telekommunikationsgesetz (Fernmeldeanlagengesetz).

    Für den Flugfunk gilt das Fernmeldegeheimnis: Funksprüche dürfen nicht veröfentlicht oder weitergegeben werden.

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Fernmeldegeheimnis

    Ich lade auch keine Videos in YouTube hoch, wo ich fremde Briefe vorlese oder fremde abgehörte Telefongespräche nachspreche. Ihr könnt da jetzt rumdiskutieren, aber es bleibt trotzdem in Deutschland verboten Flugfunk aufzunehmen, Flugfunk wiederzugeben und Flugfunk protokollarisch nachzusprechen (was ja sowieso keiner macht, zeigt mir mal nur ein Video, wo das einer gemacht hat).

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