Chris_EDNC schrieb:Du meinst eine Versicherung kommt nicht damit durch, dass die von Dir unterschriebenen Versicherungsverträge beachtet werden?
Kämen die niemals mit durch vor Gericht.Die Versicherung müsste die Mangelwartung beweisen, nicht der Halter, dass korrekt gewartet wurde. Wir leben schliesslich nicht im Kongo.
Träum weiter...
Chris_EDNC schrieb:Der Klassiker "Liegt auf der Hand" ist kein Beleg sondern eine reine Deutung deinerseits...
Das liegt doch auf der Hand. Erst dadurch kam heraus, dass "TBO" überschritten war.
Die Betriebszeiten stehen im Bordbuch.
Sorry, aber Deine Sprüche sind sachlich und fachlich einfach nicht haltbar.