Also ich finde die Frage von Ralle schon sehr interessant!
Z.b. bei der Ikarus C22 steht im Gerätekennblatt:
>IV. Betriebsanweisungen - Ergänzungen - Beschränkungen
>- Betriebshandbuch
und im Betriebshandbuch:
>14. Wartung und Pflege
>8. Nach 300 Gesamtstunden am Triebwerk ist dieses einer Zerlegungskontrolle beim Hersteller zu unterziehen.
Dabei wird anscheinend noch nicht mal zwischen 582 und 912 unterschieden.
Und dann gibt es ja auch noch Sauer und BMW als Motor.
Ggf. gibt es ja noch weitere Dokumente für Sauer und BMW die das Betriebshandbuch erweitern.
Oder es hängt etwas auf Alpha-Centauri aus :(
Bei C42 und weiteren Mustern scheint es ja ähnlich zu sein.
Im Betriebshandbuch steht noch ganz andere Sachen.
Das ist ein echt unzufriedener Zustand. Die Formulierungen sind nicht präzise. Rechtssicherheit sieht anders aus.
Ggf. doch besser IHP erstellen.
Bezüglich Motor schreibt man dann wohl rein: Wird gewartet bis er ausfällt.


Die gegnerische Seite (Kaskoversicherung) ist in Berufung gegangen. Die Berufung wurde abgewiesen.