On Condition Maintenance

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Also ich finde die Frage von Ralle schon sehr interessant!

    Z.b. bei der Ikarus C22 steht im Gerätekennblatt:
    >IV.  Betriebsanweisungen - Ergänzungen - Beschränkungen
    >- Betriebshandbuch

    und im Betriebshandbuch:
    >14. Wartung und Pflege
    >8. Nach 300 Gesamtstunden am Triebwerk ist dieses einer Zerlegungskontrolle beim Hersteller zu unterziehen.

    Dabei wird anscheinend noch nicht mal zwischen 582 und 912 unterschieden.
    Und dann gibt es ja auch noch Sauer und BMW als Motor.
    Ggf. gibt es ja noch weitere Dokumente für Sauer und BMW die das Betriebshandbuch erweitern.
    Oder es hängt etwas auf Alpha-Centauri aus :(

    Bei C42 und weiteren Mustern scheint es ja ähnlich zu sein.
    Im  Betriebshandbuch steht noch ganz andere Sachen.

    Das ist ein echt unzufriedener Zustand. Die Formulierungen sind nicht präzise. Rechtssicherheit sieht anders aus.
    Ggf. doch besser IHP erstellen.
    Bezüglich Motor schreibt man dann wohl rein: Wird gewartet bis er ausfällt.

  • Chris_EDNC schrieb:
    Nochmal auch für Dich: Niemand sagt, man soll keine Dokumentationen führen. Natürlich soll man das! Es geht nur um die Zugänglichkeit derselben für Dritte.
    Das Paradoxon darin siehst Du nicht?

  • Ralle schrieb:
    ... die Urteilsbegründung würde uns sicher hier alle brennend interressieren !
    Hallo Zusammen.

    Ich habe  mir mal die Mühe gemacht, und über den Jahreswechsel in den Alten Archiven gekramt. Ich habe das Urteil gefunden.

    Aktenzeichen 24 O 553/03 Landgericht Köln

    Das Urteil ist 13 Seiten lang, ich hab mal die wichtigsten Stellen rauskopiert.







    Die gegnerische Seite (Kaskoversicherung) ist in Berufung gegangen. Die Berufung wurde abgewiesen.

    Ich hoffe das bringt mal ein bischen Licht in das Dunkel der Diskussion.

    Nochmal: Es gibt keine TBO!

    Grüße

    Tom

  • Quax der Bruchpilot schrieb:
    Nochmal: Es gibt keine TBO!
    Das sollte nun auch jeder verstanden haben. Danke für das Urteil!


    Chris

  • Die Krux an „Ultraleicht“ ist, dass immer mehr PPLer die Klasse für sich entdecken und einige da mit einer Vollkasko-Mentalität ankommen. Die Wurzeln liegen aber bei den Freaks (im positiven Sinne!), die es uns in den 80er erst ermöglicht haben, relativ sorgenfrei mit Einfachgeräten unterwegs zu sein. Da prallen zwei unterschiedliche Welten aufeinander. Die einen kennen es so, dass alles verboten ist, bis auf das bisschen, was ausdrücklich erlaubt wurde und für die anderen ist alles erlaubt, bis auf das ausdrücklich Verbotene. Ich käme gar nicht auf die Idee nach einer TBO zu fragen. Mein Leben hängt daran, also entscheide ich darüber, wie oder wie lange ich meinen Motor fliege (nein, kein Rotax). Vielleicht zu blauäugig aber so lebt es sich entspannter. So, und nun Feuer frei.

    Gruß Lucky

  • Quax der Bruchpilot schrieb:
    Die gegnerische Seite (Kaskoversicherung)
    Achja, diesen unnötigen Prozess hätte man vermeiden können, wenn die Versicherung keinen Zugang zu den Wartungsunterlagen gehabt hätte...

    Chris

  • In den Auszügen des Urteils wird auf die LTF-UL 903 Bezug genommen, die ich aber für die Frage nach der TBO für nicht relevant halte.
    Der Motor muss in die Musterzulassung des UL-Flugzeuges einbezogen werden oder als Muster zugelassen sein.

    Schaue ich aber in die gesamte LTF-UL an, treffe ich auch noch auf die
    LTF-UL 1521 "Triebwerksgrenzwerte"
    Die Triebwerksgrenzwerte müssen so festgelegt werden, dass sie die entsprechenden, vom Motorhersteller und vom Propellerhersteller angegebenen Grenzwerte nicht überschreiten, es sei denn, der Antragsteller hat zufrieden stellend nachgewiesen, dass in Verbindung mit dem Flugzeug höhere Grenzwerte sicher verwendet werden können.

    Danach muss ja der Antragsteller nachweisen, dass höhere Grenzwerte sicher verwendet werden können, als in den Wartungshandbüchern der Hersteller angegeben sind.
    Hat denn jemand von Euch einen genehmigten Antrag vorzuweisen, nachdem das Triebwerk sicher länger verwendet werden kann?

    Dann ist da noch die LTF-UL 1529 "Betriebshandbuch"
    Ein Betriebshandbuch, das die Angaben enthält, die der Antragsteller für die richtige Wartung für wesentlich hält, muss für jedes UL erstellt werden. Der Antragsteller muss bei der Aufstellung der wesentlichen Angaben mindestens folgendes berücksichtigen:
    ...
    12. Festlegung der Laufzeit- und Lebensdauerbefristungen (Auswechseln oder Überholung) von Teilen, Zubehörteilen und Zusatzeinrichtungen, die diesen Befristungen unterliegen;


    Das bedeutet doch wohl, das Betriebszeiten im Betriebshandbuch stehen müssen und wenn der Antragsteller das WHB des Triebwerkhersteller includiert, um weniger schreiben zu müssen, dieses auch zu berücksichtigen ist - oder nicht ?

    Und nach meiner Auffassung ist die Aussage "es gibt keine TBO" schlichtweg falsch und irreführend.
    Sicher gibt es eine TBO, auch wenn es nur eine Empfehlung der Hersteller sein sollte.

  • Ralle schrieb:
    Sicher gibt es eine TBO, auch wenn es nur eine Empfehlung der Hersteller sein sollte.
    Genau, es ist nicht mehr als eine Empfehlung, kein fester Grenzwert. Was sollte es auch anderes sein? Der 912 UL "darf" (im Gegensatz zur zerifizierten Variante) jederzeit ausfallen, daher Rettungssystem, daher Flugtaktik stets über landbarem Gebiet usw. Was sollte also nach Überschreitung der TBO noch schlimmer sein? Mehr als ausfallen kann er nicht, und das darf er vor erreichen der TBO auch schon.

    Chris

  • Chris_EDNC schrieb:
    es ist nicht mehr als eine Empfehlung, kein fester Grenzwert
    Das mag für die Schweiz stimmen, aber wir diskutieren hier ausdrücklich über deutsches Recht....
  • Ralle schrieb:
    Der Antragsteller muss bei der Aufstellung der wesentlichen Angaben mindestens folgendes berücksichtigen:
    ...
    12. Festlegung der Laufzeit- und Lebensdauerbefristungen (Auswechseln oder Überholung) von Teilen,
    Hat das irgendwer (z.B. beim Nissan im Kibitz) in seinen Papieren stehen?

    Der DAeC wollte genau das nicht haben . Deshalb ist die TBO auch nicht Bestandteil der Zulassung.  Dafür gibt es zu viele Motoren die keine Beschränkung haben.

    Außerdem: Ich hab in meiner Cessna einen "abgelaufenen" 100 PS Rolls Royce. Der wird bei jeder JNP wieder vom Prüfer freigegeben.  Warum sollte ich da bei meinem UL schlechter gestellt sein?

    Fazit: Das Urteil ist mit Unterstützung des DULV und des DAeC trotz Revision rechtskräftig.

    Und jetzt???????

    Tom

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