Schalensitz ein der FK9 MK2

Forum - Technik & Flugzeuge
  • Hallo zusammen,

     wir sind Besitzer einer FK9 MK2. Als Sitz ist zwischen drei
    Rohren ein Leinentuch gespannt. Darauf liegt eine Auflage wie auf den Bildern
    zu sehen. Wie bequem das ist kann sich jeder denken. So haben wir beschlossen
    aus GFK Sitzschallen zu laminieren. Die Originalform ist aber nicht mehr
    verfügbar, auch bei FK nicht. So haben wir eine selber hergestellt und den
    ersten Sitz angefertigt. Das Ergebnis war schon gut für uns, und es ging ans
    einbauen.

    Jeder den wir das erzählt haben oder der es gesehen hat wusste
    was zu sagen. Das ging von Bauvorschriften und nicht erlaubt bis hin zu
    ergänzenden Musterzulassung und im Fall eines Schadens, egal in welcher Art und
    Ursache, führte das zum grundsätzlichen Versicherungsverlust.

    Welche Fragen nie kamen sind, wo ist die Form her, was für Gewebe
    habt ihr verwendet, welches Harz und Härter, wie verlaufen die Fasern beim
    Lamenieren, wie ist die Befestigung geplant, macht ihr einen Belastungstest.

    Nur ein fachkundiger hat gesagt „ Alles was er bis jetzt
    selbstgebaut gesehen hat in so einem Flugzeug ist besser wie das original“.

    Wie sind die Vorschriften. Bewegen sich diese im UL Bereich
    wirklich in Richtung Echo Klasse. Muss ich nun auf den Komfort verzichten nur
    weil es die Form nicht mehr gibt, auch beim Herstelle nicht mehr. Oder müssen
    wir für viel Geld eine ergänzende Musterzulassung machen oder was es alles noch
    gibt.

    Natürlich muss es sicher sein, schon im eigenen Interesse.

    Gruß burzsw          

  • burzsw Nur ein fachkundiger hat gesagt „ Alles was er bis jetzt
    selbstgebaut gesehen hat in so einem Flugzeug ist besser wie das original“.
    Korrekte Aussage! Das MK1/2-Gestühl ist "gewöhnungsbedürftig".

    Zur Frage: Das Einzige, an dass ich mich bzgl der Sitz_plätze_ im UL an Vorschriften erinnern kann, ist deren Anzahl: max. zwei. Zu beachten gilt allerdings, dass eine Veränderung der Lage (z. B. der neue Sitz einen Meter weiter hinten :-)), sich die Hebelarme verändern und dass, so Omas-Sofa dann reingeschraubt wurde, die Mühle mglw. schwerer ist.

    Bye Thomas
  • Hallo,

    > Das Einzige, an dass ich mich bzgl der Sitz_plätze_ im UL an
    > Vorschriften erinnern kann, ist deren Anzahl:

    Nun ja - eine kleine "Kleinigkeit" gibt
    es da schon zu beachten:

    Unsere ULs sind auf 4G sichere Last konstruiert
    und zugelassen.

    Wenn Du nun z.B. 100kg maximales Insassengewicht
    pro Sitz festlegst (das macht B&F z.B. bei der FK9 mk3),
    dann bedeutet das, dass Deine "Konstruktion"
    mindestens 400kg Last standhalten können muss!!

    (Das sind 8 gestapelte Zementsäcke  ;-)))

    Frohes Harzen...


    > Jeder den wir das erzählt haben

    Fehler!!
    Nicht viel "erzählen", einfach machen und gut ist...

    BlueSky9
  • 400kg Last
    Das sind 8 gestapelte Zementsäcke
    Ich glaube, das gebe Ärger mit der IG BAU ...

    Michael

    EDIT nach HOBs Beitrag:

    ... wenn die Zementsäcke noch immer 50 kg wögen! :-))
  • Einspruch, Euer Ehren.

    Moderne Zementsäcke wiegen 25 kg, weil die PC-gestählten Berufsjugendlichen sonst in der Lehre zusammenbrechen würden, also bei 400 kg deren 16 Stück. Früher, als alles angeblich noch besser war, wogen die mal 50 kg, dann 40, worauf der Beton schlechter wurde.

    Außerdem habe ich mir vor Jahren auf dem Höhepunkt der neuen UL-Vorschriften-Einführung mal 9 g für Fahrwerk und Sitze gemerkt. Bin aber zu faul, das jetzt auszugraben. Das ist irre hoch, aber Walter Extras Geschäftsreisemaschine kann mit ihrem genialen Fahrwerk aus ~7-8 m Höhe senkrecht nach unten fallen - und wird trotzdem wirksam abgefedert. 

    Gruß hob

  • Ich habe selbst schon einiges, allerdings im Schiffbau, laminiert. Wenn man auf paar Punkte achtet ist das keine so grosse Sache. Ich frage mich aber ob die "Zementsack-Variante" als Prüfmethode ausreichend ist. Im Fälle eins Bruchs entstehen beim GFK extrem scharfkantige Splitter die recht gefährlich sein könnten.
  • Hallo,

    zum Thema Säcke so hat Zement 25kg und Estrichbeton 40kg. Ein
    Belastungstest mit Hilfe von Gewicht ist nicht unüblich. Das werde ich auch
    machen und dokumentieren.

    Für mich war wichtig zu wissen ob der Umbau der Sitze, rechtlich gesehen eine Ergänzte
    Musterzulassung bedarf oder einfacher gesagt, müsste ich das beim DAEC beantragen
    oder genehmigen lassen. Vielleicht reicht ja auch eine Abnahme eines Prüfers
    Klasse5. Was ich mache ist eine Sache,
    wie aber die rechtliche Seite ist eine andere.



    burzsw   

  • Hallo,

    > Das Einzige, an dass ich mich bzgl der Sitz_plätze_ im UL an
    > Vorschriften erinnern kann, ist deren Anzahl:

    Nun ja - eine kleine "Kleinigkeit" gibt
    es da schon zu beachten:

    Unsere ULs sind auf 4G sichere Last konstruiert
    und zugelassen.

    Wenn Du nun z.B. 100kg maximales Insassengewicht
    pro Sitz festlegst (das macht B&F z.B. bei der FK9 mk3),
    dann bedeutet das, dass Deine "Konstruktion"
    mindestens 400kg Last standhalten können muss!!
    Und noch eine Kleinigkeit: Sitze und Gurte bekommen noch eine zusätzliche Sicherheit von 1.3 drauf. Lesen der Bauvorschriften bildet.

    Ulf
  • Hallo,

    Die Bauvorschriften habe ich gelesen. Da steht aber nicht drin ob ich diesen Umbau
    machen kann oder ob ich die
     zuständigen Verbände einbeziehen muss und das ist
    für mich die Frage.

    Ich kann einen Belastungstest machen, ich kann mir alle Datenblätter vom Gewebe und
    Harz kommen lassen und ich kann den Aufbau und die Ausführung dokumentieren. Muss
    ich es aber abnehmen lassen.

    burzsw 

  • Du kannst innen so ziemlich alles verändern solange es die Aerodynamik, die Steuerflächen und die Steuerung an sich nicht betrifft.

    Schönen Gruß an die ganzen "Berater" in Deinem Umfeld, wenn man keine Ahnung hat...
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